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PRO ASYL will Klagen gegen das Asylverschärfungsgesetz unterstützen
Nach der gestrigen Verabschiedung im Bundestag entscheidet am heutigen Freitag auch der Bundesrat über die Verschärfung des Asylgesetzes. Mit den geplanten Maßnahmen wird die Integration von Asylsuchenden nicht nur massiv erschwert, die Bundesregierung begeht damit offenen Verfassungsbruch. PRO ASYL will mögliche Klagen von Flüchtlingen bis vor das Verfassungsgericht begleiten und stellt dafür Geld aus seinem Rechtshilfefonds zur Verfügung.
Es wird gegessen, was vom Amt kommt: Sachleistungen statt Bargeld
Flüchtlinge werden in den auf die Erstaufnahme folgenden Gemeinschaftsunterkünften nur noch Sachleistungen erhalten können. Das soziokulturelle Existenzminimum, das ihnen qua Verfassung zusteht, wird nicht mehr als Bargeld ausgezahlt. Selbst die persönlichen Bedürfnisse sollen per Sachleistungen gedeckt werden. Eine Rückkehr in die migrationspolitische Steinzeit und eine menschenunwürdige Praxis, die zudem mehr Bürokratie für die Ausländer- und Sozialbehörden produziert: Vom soziokulturellen Existenzminimum sind auch beispielsweise Telefonkosten, Lesestoff oder Genussmittel umfasst, für deren Verteilung künftig die Behörden zuständig sein werden.
Kasernierung von Flüchtlingen in Erstaufnahmeeinrichtungen
Statt drei werden Asylsuchende künftig bis zu sechs Monate in den Erstunterkünften verbringen müssen, solange ihr Asylantrag nicht entschieden worden ist. Mit der Verlängerung dieses Zwangsaufenthaltes geht auch ein Arbeitsverbot einher. PRO ASYL hat mehrfach davor gewarnt, dass diese Maßnahme die Unterbringungsproblematik zusätzlich verschärfen und Integration verhindern wird.
Besonders entwürdigend ist der geplante Umgang mit Flüchtlingen aus sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“ – zu denen in Zukunft auch Albanien und das Kosovo zählen sollen, geht es nach dem Willen der Bundesregierung. Sie sollen bis zu ihrer Abschiebung in den Erstaufnahmen untergebracht werden – de facto heißt das: auf unbestimmte Zeit. Damit einher gehen Arbeitsverbote und der weitgehende Ausschluss von sozialen Leistungen.
Keine Ankündigung von Abschiebungen mehr
Geduldete, denen man vorwirft, an ihrer Abschiebung nicht ausreichend mitgewirkt zu haben, sollen fortan nicht einmal mehr das menschenwürdige Existenzminimum erhalten. Sie bekommen kein Bargeld und selbst der Anspruch auf Bekleidung soll gestrichen werden. Abschiebungen sollen in Zukunft nicht mehr angekündigt werden. Für die Betroffenen heißt das, dass sie jederzeit damit rechnen müssen, mitten in der Nacht von Beamten abgeholt zu werden.
Klagen gegen das Gesetz werden von PRO ASYL unterstützt
Eine breite Mehrheit der zivilgesellschaftlichen Akteure von den Kirchen über die Wohlfahrtsverbände bis zu juristischen Vereinigungen und Menschenrechtsorganisationen hat bis zuletzt das Gesetz abgelehnt. PRO ASYL warnt weiterhin, dass jedes Gesetz, das vorrangig auf Abschreckung setzt, scheitern wird. Mögliche Klagen von Flüchtlingen will PRO ASYL mit Mitteln aus seinem Rechtshilfefonds unterstützen. Erfolg hatte eine solche von PRO ASYL unterstützte Klage von Flüchtlingen schon 2012, damals urteilte das Bundesverfassungsgesetz über das diskriminierende Asylbewerberleistungsgesetz und stellte fest: Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.
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