25.09.2015
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In Erstaufnahmeeinrichtungen, wie hier in Leipzig-Dölitz, sollen Flüchtlinge künftig nicht nur drei, sondern bis zu sechs Monate bleiben. Das ist eine der Maßnahmen, die auf dem Bund-Länder-Treffen zum Thema Asyl beschlossen wurden. Eine Entspannung der schwierigen Unterbringungssituation ist dadurch nicht zu erwarten - im Gegenteil. Foto: Flickr / Caruso Pinguin

Während sich CDU/CSU, SPD und Grüne auf weitreichende Maßnahmen zur Entrechtung und Ausgrenzung von Flüchtlingen geeinigt haben, trifft die geplante Asylrechtsverschärfung bei Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, Menschenrechtsorganisationen und weiteren mit Flüchtlingsarbeit und Asylrecht befassten Akteuren der Zivilgesellschaft auf scharfe Kritik.

Die Ergeb­nis­se der Bespre­chung der Bun­des­kanz­le­rin mit den Regie­rungs­chefin­nen und Regie­rungs­chefs der Län­der zur Asyl- und Flücht­lings­po­li­tik am 24. Sep­tem­ber 2015 sowie der vor­lie­gen­de Ent­wurf eines „Asyl­be­schleu­ni­gungs­ge­set­zes“ wer­den von zahl­rei­chen Orga­ni­sa­tio­nen weit­ge­hend ein­hel­lig kri­ti­siert, obwohl ihnen das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um für die Stel­lung­nah­me eine Frist von unter 30 Stun­den gesetzt hat­te. PRO ASYL hat­ten im Vor­feld öffent­lich mas­si­ve Kri­tik an den Ver­schär­fungs­plä­nen geübt.

Eine Über­sicht über vor­lie­gen­de Stel­lung­nah­men und Kommentare:

Die Evan­ge­li­sche Kir­che in Deutsch­land und die Deut­sche Bischofs­kon­fe­renz kri­ti­sie­ren in einer gemein­sa­men Stel­lung­nah­me die im Geset­zes­vor­ha­ben avi­sier­te und von Bund und Län­dern abge­seg­ne­te  Unter­schei­dung in Per­so­nen „mit und ohne Blei­be­rechts­per­spek­ti­ve“ als „sehr pro­ble­ma­tisch“, eine sol­che Ein­tei­lung wider­spre­che dem auf eine indi­vi­du­el­le Prü­fung aus­ge­rich­te­ten Asyl­recht. Fer­ner war­nen die Kir­chen, die Ver­pflich­tung, in einer Auf­nah­me­ein­rich­tung zu woh­nen, auf sechs Mona­te aus­zu­wei­ten, könn­te die Situa­ti­on von Betrof­fe­nen aus Sicht der Kir­chen erheb­lich ver­schlech­tern. „Abge­se­hen von den feh­len­den Kapa­zi­tä­ten in den Auf­nah­me­ein­rich­tun­gen vie­ler Bun­des­län­der, die aktu­ell zu einer schnel­len Wei­ter­ver­wei­sung an die Kom­mu­nen füh­ren, bezwei­feln die Kir­chen, dass die­se Maß­nah­men einen effek­ti­ven Bei­trag zur Bewäl­ti­gung der hohen Asyl­be­wer­ber­zah­len leis­ten kön­nen.“ Zur Ein­stu­fung wei­te­rer West­bal­kan­staa­ten als „siche­re Her­kunfts­län­der“ beto­nen die Kir­chen: „Nach der wie­der­holt zum Aus­druck gebrach­ten Über­zeu­gung der Kir­chen muss jeder Asyl­an­trag unvor­ein­ge­nom­men und gründ­lich geprüft wer­den. (…) Die Kir­chen haben des­halb das Kon­zept der siche­ren Her­kunfts­staa­ten stets als eine Ein­schrän­kung des indi­vi­du­el­len Grund­rechts auf Asyl gewer­tet.“ Eben­so kri­ti­sie­ren die Kir­chen das Vor­ha­ben, für bestimm­te Grup­pen von Flücht­lin­gen die Sozi­al­leis­tun­gen auf das „phy­si­sche Exis­tenz­mi­ni­mum“ zu redu­zie­ren. Hier­zu stel­len die Kir­chen fest: „Eine Absen­kung von Leis­tun­gen unter das Niveau des men­schen­wür­di­gen Exis­tenz­mi­ni­mums aus migra­ti­ons­po­li­ti­schen Erwä­gun­gen ver­bie­tet das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt in sei­nem Urteil vom 18.7.2012 (…) ausdrücklich“

Der DGB lehnt die Erwei­te­rung der Lis­te siche­re­re Her­kunfts­län­der ab und for­dert, die Grün­de für eine Schutz­su­che auch künf­tig indi­vi­du­ell zu prü­fen.  „Ers­tens bestehen immer noch For­men ras­sis­ti­scher Dis­kri­mi­nie­run­gen und Gewalt gegen­über eth­ni­schen Min­der­hei­ten in die­sen Län­dern und zwei­tens liegt die hohe Ableh­nungs­quo­te auch an der Tat­sa­che, dass die Schutz­su­chen­den über ande­re EU-Staa­ten ein­ge­reist sind.“
Eben­so sieht der DGB die Ein­wan­de­rungs­re­ge­lung für Men­schen vom West­bal­kan als völ­lig unzu­rei­chend an. Die geplan­ten Rege­lun­gen wer­den laut DGB nicht zum Erfolg füh­ren: „Denn die Antrag­stel­lung setzt vor­aus, dass ein­ge­reis­te Asyl­su­chen­de min­des­tens 24 Mona­te im Her­kunfts­land wohn­haft sind. Viel­mehr erfor­der­lich wäre die Ein­füh­rung der Mög­lich­keit eines Spur- oder Zweckwechsels.“

Die AWO befürch­tet, „dass durch einen län­ge­ren Ver­bleib der Men­schen in Groß­un­ter­künf­ten die Res­sen­ti­ments in der Bevöl­ke­rung deut­lich anstei­gen wer­den. Auch des­halb, weil die geplan­te gro­ße Anzahl von Men­schen in den Groß­un­ter­künf­ten für die Infra­struk­tu­ren schwer zu inte­grie­ren sind. Für rechts­ge­rich­te­te Grup­pen wird es dadurch ein­fa­cher, Ängs­te zu schü­ren.“ Auch wür­den die Groß­un­ter­künf­te in Regio­nen errich­tet, in denen  „ein Kon­takt zur Bevöl­ke­rung kaum mög­lich wird. Doch gera­de die­ser bewusst her­ge­stell­te Kon­takt zwi­schen den Men­schen auf der Flucht und den Ein­hei­mi­schen hat sich als wir­kungs­vol­le Maß­nah­me zum sozia­len Zusam­men­halt und zur Will­kom­mens­kul­tur bewährt“, so der AWO Bundesverband.

Bun­des­fach­ver­band Unbe­glei­te­te Min­der­jäh­ri­ge Flücht­lin­ge: „Die geplan­ten Bil­dungs­ver­bo­te machen alle Erfol­ge zunich­te, die durch Jugend­hil­fe und Schu­len bis­lang erreicht wor­den sind“, erklärt Ulri­ke Schwarz vom Bun­des­fach­ver­band UMF e.V., „Tau­sen­de jun­ge Flücht­lin­ge müss­ten wei­ter­füh­ren­de und beruf­li­che Schu­len ver­las­sen und wür­den nach der Jugend­hil­fe per­spek­tiv­los in Sam­mel­un­ter­künf­ten lan­den, statt eine Aus­bil­dung begin­nen zu können.“

Pari­tä­ti­scher Gesamt­ver­band: „Es wäre falsch, jetzt zu ver­su­chen, durch geset­zes­tech­ni­schen Aktio­nis­mus und Abschre­ckungs­maß­nah­men Schutz­su­chen­de von der Ein­rei­se nach Deutsch­land abzu­hal­ten. Viel­mehr brau­chen wir einen schnel­len Aus­bau der Infra­struk­tur sowie gute Inte­gra­ti­ons­an­ge­bo­te. Wir müs­sen uns um die Men­schen küm­mern, die hier sind und zwar um alle“, so Ulrich Schnei­der, Haupt­ge­schäfts­füh­rer des Pari­tä­ti­schen Gesamtverbandes.

Amnes­ty Inter­na­tio­nal: „Die geplan­ten dras­ti­schen Leis­tungs­kür­zun­gen, die sich unter ande­rem auf die Gesund­heits­ver­sor­gung bezie­hen, sind men­schen­rechts­wid­rig, unver­ein­bar mit der Men­schen­wür­de und wider­spre­chen jedem Anstand. Aus der Men­schen­wür­de ergibt sich das Recht, nicht unter­halb des sozio­kul­tu­rel­len Exis­tenz­mi­ni­mums leben zu müs­sen. Dies hat das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt in sei­nem Urteil 2012 zum Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz aus­drück­lich fest­ge­hal­ten“, kri­ti­siert Amnes­ty-Gene­ral­se­kre­tä­rin Çalış­kan. „Migra­ti­ons­po­li­ti­sche Erwä­gun­gen dür­fen außer­dem weder die Höhe noch die Form der Leis­tun­gen bestimmen.“

Ver­ei­ni­gung Demo­kra­ti­scher Juris­tin­nen und Juris­ten e.V.: Die Ver­ei­ni­gung Demo­kra­ti­scher Juris­tin­nen und Juris­ten bezeich­net die vor­lie­gen­den Ent­wür­fe als „völ­lig unge­eig­net, einen ganz­heit­lich huma­ni­tä­ren Bei­trag zur Lösung des aktu­el­len Flucht­ge­sche­hens zu leis­ten, die im Übri­gen auch jen­seits ver­fas­sungs­recht­li­cher Bin­dun­gen, ins­be­son­de­re der Unan­tast­bar­keit der Men­schen­wür­de nach Art. 1 GG, ange­legt sind.“ Bun­des­ge­schäfts­füh­re­rin Men­de stellt fest, dass die Geset­zes­ent­wür­fe „den Kern­be­reich des Grund­rechts auf Asyl und des huma­ni­tä­ren Flücht­lings­rechts“ berühr­ten, „indem sie pro­tek­tio­nis­tisch auf Abschot­tung und Abschre­ckung set­zen und nicht nur ledig­lich ver­fah­rens­steu­ern­de Rege­lun­gen tref­fen. Sie sind maß­geb­lich davon gespeist, sich der Ver­ant­wor­tung für Zuflucht suchen­de Men­schen zu entledigen.“

Neue Rich­ter­ver­ei­ni­gung: Die Neue Rich­ter­ver­ei­ni­gung nimmt die von der Bun­des­re­gie­rung gesetz­te Frist zur Abga­be einer Stel­lung­nah­me mit Befrem­den zur Kennt­nis und stellt fest: „Das Tem­po, das die Bun­des­re­gie­rung hier vor­legt, wird der Bedeu­tung der in Rede ste­hen­den Geset­zes­än­de­run­gen nicht gerecht. Ganz im Gegen­teil birgt es die Gefahr hand­werk­li­cher Feh­ler, die sich spä­ter in der Pra­xis kon­tra­pro­duk­tiv auswirken.“

Cari­tas Deutsch­land: „Auch wenn die gro­ße Zahl an Flücht­lin­gen ent­schlos­se­nes Han­deln aller Akteu­re in Poli­tik und Gesell­schaft erfor­dert, müs­sen die Stan­dards der Asyl­ver­fah­ren und des Ver­fas­sungs­rechts auf­recht erhal­ten wer­den“, betont Cari­tas-Prä­si­dent Peter Neher. „Ins­be­son­de­re das Recht auf ein men­schen­wür­di­ges Exis­tenz­mi­ni­um darf nicht beschnit­ten wer­den. Genau das aber sieht der aktu­el­le Gesetz­ent­wurf für Asyl­su­chen­de vor, die über einen siche­ren Staat ein­ge­reist sind.“ Wei­ter heißt es: „Wenn Flücht­lin­ge die soge­nann­ten Dub­lin-Rege­lun­gen miss­ach­ten, muss dar­auf mit einem ent­spre­chen­den Ver­fah­ren reagiert wer­den, aber nicht, indem man ihnen die Leis­tun­gen des sozio-kul­tu­rel­len Exis­tenz­mi­ni­ums kürzt. Das ist ver­fas­sungs­wid­rig“. Die Cari­tas kri­ti­siert zudem das geplan­te Arbeits­ver­bot für Men­schen, die nur gedul­det in Deutsch­land leben und nicht abge­scho­ben wer­den kön­nen, wenn bei­spiels­wei­se die Staats­an­ge­hö­rig­keit nicht geklärt wer­den kann oder sie angeb­lich fal­sche Anga­ben gemacht haben: „Wer jah­re­lang nur gedul­det in unse­rem Land lebt, nicht arbei­ten darf und kei­nen Zugang zu Bil­dung hat, lebt in völ­li­ger Per­spek­tiv­lo­sig­keit. Das ist schreck­lich für die Betrof­fe­nen und unver­nünf­tig mit Blick auf das Leben in der Gesellschaft“.

Dia­ko­nie Deutsch­land: Die Dia­ko­nie kri­ti­siert, dass Flücht­lin­ge künf­tig bis zu sechs Mona­ten in den Erst­auf­nah­me­ein­rich­tun­gen aus­har­ren müs­sen und stellt zur Wie­der­be­le­bung des Sach­leis­tungs­prin­zips, der Resi­denz­pflicht und der Hür­den beim Arbeits­markt­zu­gang fest: „Die­se Rege­lun­gen zie­len eher dar­auf ab, Asyl­an­trä­ge zu ver­hin­dern. Für die Asyl­su­chen­den wer­den die­se Ände­run­gen mit erheb­li­chen Ein­schrän­kun­gen ein­her­ge­hen.“ Eben­so kri­ti­siert die Dia­ko­nie die Ein­stu­fung wei­te­rer West­bal­kan­staa­ten als „sicher“: „Ver­fol­gung glaub­haft zu machen bedarf grund­sätz­lich inten­si­ver Bemü­hun­gen sei­tens der Asyl­su­chen­den. Für Per­so­nen aus als sicher ein­ge­stuf­ten Her­kunfts­staa­ten ist die­se Glaub­haft­ma­chung nahe­zu unmög­lich. Sie müs­sen bewei­sen, dass gera­de ihnen Ver­fol­gung droht – obwohl das Land, aus dem sie kom­men, als sicher gilt. Das Asyl­recht ist ein Indi­vi­du­al­recht. Daher soll­ten Asyl­an­trä­ge ohne grup­pen­be­zo­ge­ne Vor­be­hal­te geprüft wer­den.“ Hin­sicht­lich der geplan­ten Leis­tungs­kür­zun­gen für Asyl­be­wer­ber ver­weist die Dia­ko­nie auf die Recht­spre­chung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts vom Juli 2012, das urtei­le: „Die in Art. 1 Abs. 1 GG garan­tier­te Men­schen­wür­de ist migra­ti­ons­po­li­tisch nicht zu rela­ti­vie­ren“. Flücht­lin­ge dür­fen daher nicht „durch Leis­tungs­ent­zug genö­tigt sein, das Land zu verlassen.“

(Update:) Rat für Migra­ti­on: Der bun­des­wei­te Zusam­men­schluss von Migra­ti­ons­wis­senscht­le­rin­nen bewer­tet in sei­ner Stel­lung­nah­me das Geset­zes­vor­ha­ben „aus wis­sen­schaft­li­cher Sicht als höchst pro­ble­ma­tisch“. Die Ein­schrän­kung der Grund­leis­tun­gen nach dem Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz ver­sto­ße nach der Recht­spre­chung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts im Urteil vom 18. Juli 2012 gegen die Men­schen­wür­de. Die ver­län­ger­te Unter­brin­gung in Erst­auf­nah­me­ein­rich­tun­gen wer­de erfah­rungs­ge­mäß nicht zu der erstreb­ten Beschleu­ni­gung der Ver­fah­ren füh­ren, son­dern „nach­weis­lich sozia­le Aus­gren­zung“ för­dern und „zu ver­mehr­ten psy­chi­schen und gesund­heit­li­chen Pro­ble­men der Flücht­lin­ge“ füh­ren. Zudem hem­me sie die Inte­gra­ti­on und schaf­fe Zusam­men­bal­lun­gen, in denen Kon­flik­te vor­pro­gram­miert sind. Ins­be­son­de­re kri­ti­siert der Rat für Migra­ti­on anhand meh­re­rer Maß­nah­men des „Asyl­be­schleu­ni­gungs­ge­set­zes“, dass die­ses statt zu einer Beschleu­ni­gung der Asyl­ver­fah­ren zu büro­kra­ti­schem Mehr­auf­wand füh­ren wird. Die im Geset­zes­vor­ha­ben avi­sier­te Tren­nung von Flücht­lin­gen mit „guten“ und „schlech­ten“ Blei­be­per­spek­ti­ven tra­ge der Viel­falt der aktu­el­len Flucht­be­we­gun­gen nicht Rech­nung, die Dis­kus­si­on über „siche­re Her­kunfts­staa­ten“ sei eine Schein­de­bat­te. Gene­rell ste­he der Gesetz­ent­wurf in der Tra­di­ti­on der geschei­ter­ten Abschot­tungs- und Abschreckungspolitik.
Die Pres­se­er­klä­run­gen von PRO ASYL zum Gesetz­ent­wurf der Bundesregierung:

Asyl­pa­ket I: Asyl­recht­li­che Ände­run­gen seit dem 23.10.2015 in Kraft (17.11.15)

PRO ASYL will Kla­gen gegen das Asyl­ver­schär­fungs­ge­setz unter­stüt­zen (16.10.15)

Men­schen­wür­de ist kein Fehl­an­reiz (14.10.15)

Refu­gees Wel­co­me – Tau­sen­de Ver­an­stal­tun­gen zur Inter­kul­tu­rel­len Woche (01.10.15)

Mas­sen­un­ter­künf­te leis­ten Gewalt­aus­brü­chen Vor­schub (28.09.15)

Asyl­rechts­ver­schär­fung: Gesetz­ent­wurf bleibt ver­fas­sungs­wid­rig (22.09.15)

Gro­ße Koali­ti­on beschließt Ver­fas­sungs­bruch (21.09.15)

Abschot­tung, Abschre­ckung und Obdach­lo­sig­keit wer­den zum Pro­gramm (17.09.15)