18.07.2012
Image
Protestaktion vor dem Bundesverfassungsgericht. Foto: PRO ASYL

Bundesverfassungsgericht: „Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren“. PRO ASYL begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit der die Leistungen für Flüchtlinge für verfassungswidrig erklärt wurden. Das Gericht beendet ein jahrelanges Unrecht. Flüchtlinge sind keine Menschen zweiter Klasse.

Auch Flücht­lin­gen muss nun durch die vom Gericht ange­mahn­te unver­züg­li­che Neu­re­ge­lung ein Leben in Wür­de ermög­licht wer­den. Das Grund­ge­setz schützt die Wür­de des Men­schen und nicht die des deut­schen Staatsbürgers.

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat klar­ge­stellt, dass die der­zei­ti­gen Leis­tun­gen gegen das Grund­recht auf ein men­schen­wür­di­ges Exis­tenz­mi­ni­mum ver­sto­ßen. „Die Men­schen­wür­de ist migra­ti­ons­po­li­tisch nicht zu rela­ti­vie­ren“, so das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt. Das Gericht beschloss eine Über­gangs­re­ge­lung, die an die Hartz-IV-Sät­ze ange­lehnt ist und die den vom Gesetz betrof­fe­nen Haus­halts­vor­stän­den 336 Euro und Haus­halts­an­ge­hö­ri­gen 260 Euro zuspricht. Dies gilt rück­wir­kend ab dem ers­ten Janu­ar 2011 für die Fäl­le, die noch nicht rechts­kräf­tig abge­schlos­sen sind. Das Gericht wies dar­auf hin, dass der Gesetz­ge­ber bei einer Neu­re­ge­lung der Leis­tungs­sät­ze eine kon­kre­te Bedarfs­be­rech­nung zugrun­de­le­gen müsse.

So erfreu­lich das Urteil ist – mit der vom Gericht ange­mahn­ten Erhö­hung der Leis­tun­gen allein ist es jedoch nicht getan. PRO ASYL for­dert: Das dis­kri­mi­nie­ren­de Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz muss abge­schafft wer­den. Die ent­wür­di­gen­de Pra­xis, Asyl­su­chen­de mit Lebens­mit­tel­pa­ke­ten und ande­ren Sach­leis­tun­gen abzu­spei­sen, muss been­det wer­den. Auch dür­fen Flücht­lin­ge nicht län­ger gezwun­gen wer­den, in Lagern zu leben.

Das Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz stammt aus einer Zeit, in der es Hand­lungs­ma­xi­me war, Flücht­lin­ge um jeden Preis abzu­schre­cken. Wer die­se Poli­tik heu­te fort­schrei­ben will, der demü­tigt Men­schen, deren Schutz­be­dürf­tig­keit auf der Hand liegt – etwa Flücht­lin­ge aus Syri­en, Afgha­ni­stan, Iran, Irak, Sudan, Soma­lia oder Eri­trea. Wer aus die­sen oder ande­ren Län­dern nach Deutsch­land flieht, lässt sich nicht durch man­gel­haf­te Lebens­mit­tel­pa­ke­te oder schä­bi­ge Unter­brin­gung abschre­cken. „Die Abschre­ckungs­lo­gik funk­tio­niert nicht. Aber sie demü­tigt Flücht­lin­ge und macht sie psy­chisch kaputt“, so Gün­ter Burk­hardt, Geschäfts­füh­rer von PRO ASYL.

PRO ASYL hat die dem heu­ti­gen Gerichts­ur­teil zugrun­de­lie­gen­de Kla­ge eines 35-jäh­ri­gen ira­ki­schen Flücht­lings und eines 12-jäh­ri­gen aus Libe­ria stam­men­den Mäd­chens, das mitt­ler­wei­le die deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit hat, aus Mit­teln des PRO ASYL-Rechts­hil­fe­fonds unterstützt.

Zur Pres­se­mit­tei­lung des Bundesverfassungsgerichts

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts

 Län­der­initia­ti­ve zur Abschaf­fung des Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­set­zes (02.10.12)

 Flücht­lings­pro­test­marsch von Würz­burg nach Ber­lin (06.09.12)

 Nach Karls­ru­her Urteil: Mehr Gerech­tig­keit beim Eltern­geld (29.08.12)