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EU-weite Liste sicherer Herkunftsstaaten?
In der aktuellen Diskussion um eine kohärente europäische Flüchtlingspolitik, die in Wahrheit eine um gemeinsame Methoden der Abschottung ist, haben Kanzlerin Merkel und der französische Präsident Hollande die Idee ins Spiel gebracht, eine gemeinsame Strategie zur Einstufung sicherer Herkunftsstaaten zu entwerfen. Es wird hier suggeriert, dies sei einfach und führe schnell zu einer Reduktion der Zugangszahlen. Das ist aus mehreren Gründen, auch im Hinblick auf die Balkanstaaten, falsch.
Die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten obliegt den Nationalstaaten
Es gibt aktuell kein Verfahren zur EU-weiten gemeinsamen Einstufung von Staaten als sichere Herkunftsländer. Die Art. 36 – 39 der EU-Asylverfahrensrichtlinie, die gemeinsame Standards für die Asylverfahren der Mitgliedsstaaten festlegt, ermöglichen den Mitgliedstaaten innerhalb eines nationalen Verfahrens Einstufungen vorzunehmen, jedoch nicht einheitlich durch die EU. Die alte Asylverfahrensrichtlinie hat diese Möglichkeit noch vorgesehen, jedoch hatte der Europäische Gerichtshof diese Regelungen für rechtswidrig verworfen, da das EU-Parlament damals nicht am Verfahren beteiligt wurde. Bei der Neufassung der Asylverfahrensrichtlinie 2013 wurde die Möglichkeit der EU, Staaten als „sicher“ einzustufen“ vollkommen verworfen.
Wenn Merkel und Hollande ihre Idee weiterverfolgen wollen, dann müsste diese Einstufung gleichwohl in jedem einzelnen Mitgliedstaat nach den dortigen Vorschriften durch das dortige Verfahren gehen. Kurzfristig ist damit eine einheitliche Politik in diesem Feld nach Europarecht überhaupt nicht möglich. Faktisch würde eine Umsetzung dieser Idee zu Zeitverzögerungen führen. Die parlamentarischen Verfahren in den Mitgliedstaaten samt möglichen Klagen vor nationalen Verfassungsgerichtshöfen würden dauern. Eine gemeinsame EU-Strategie würde eine Änderung der Verträge oder den Erlass einer zwingenden EU-Verordnung erfordern.
Die EU-Asylverfahrensrichtlinie legt zumindest Vorgaben fest, die der nationale Gesetzgeber zu beachten hat. Beispielsweise darf keine Verfolgung im Sinne der Qualifikationsrichtlinie vorliegen. Art. 36 der Asylverfahrensrichtlinie regelt den Maßstab für die Einführung neuer sicherer Herkunftsstaaten, während Art. 37 den Maßstab für die Beibehaltung nationaler Listen bildet. Weiterhin verlangt das Europarecht, dass vor der Einstufung sicherer Herkunftsstaaten Organisationen wie EASO, UNHCR und der Europarat konsultiert werden müssen. Der Menschenrechtsbeauftragte des Europarates dürfte sich zu einigen der Staaten, die Deutschland demnächst gerne auf der Liste sähe, hinsichtlich ihrer menschenrechtlichen Realität wohl kritisch äußern wollen.
Einzelfallprüfung ist Kern des Asylverfahrens
Wer der Öffentlichkeit weismacht, dies alles lasse sich kurzfristig mit ein paar administrativen Federstrichen regeln, der bedient den Populismus. Das Etikett „sicherer Herkunftsstaat“ hält kaum jemanden von einer Asylantragstellung ab. Als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt wurden in Deutschland schon vor der Benennung der sicheren Herkunftsstaaten Bosnien, Serbien und Mazedonien viele Asylanträge aus diesen Staaten. Dasselbe gilt für die drei Balkanstaaten, die die Bundesregierung für die Liste im Auge hat (Albanien, Kosovo, Montenegro). Bei der Debatte geht vor allem verloren: Der Kern des Asylrechts ist die individuelle Einzelfallprüfung. Jedwede pauschale Einstufung von Staaten als angeblich „sicher“ höhlt diese Grundfeste weiter aus.
Wer sich anschaut, welche Staaten aktuell von den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten als sicher eingestuft werden, der wundert sich über die Listen. Der grüne Abgeordnete Volker Beck hat mit einem Brief an die EU-Kommission darauf hingewiesen, dass zahlreiche der in einigen EU-Ländern als „sicher“ geltenden Herkunftsstaaten Homosexualität unter Strafe stellen (z.B. Gambia, Indien, Kamerun etc.). Die Einstufungen erfolgen höchst unterschiedlich, je nach politischer Opportunität, aber nicht nach den Maßstäben des Flüchtlingsrechts. Die Vergemeinschaftung von Unfug bringt aber keinen Mehrwert, weder für Deutschland, noch für die EU und schon gar nicht für die Flüchtlinge.
Albanien, Montenegro und der Kosovo sind keine sicheren Herkunftsstaaten
Schon beim Verfahren vom September 2014 war offensichtlich, dass die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten nicht auf der tatsächlichen Situation in den Ländern basierte, sondern politischer Opportunität entsprang. In dem heute als „sicher“ geltenden Staat Mazedonien etwa sind im Mai die innenpolitischen Konflikte eskaliert.
Auch die Situation in den in der Diskussion stehenden Staaten Albanien, Kosovo und Montenegro kann keinesfalls als „sicher“ gelten. Im Kosovo haben nach dem Kosovokrieg im Zuge der ethnischen Segregation härteste Verfolgungen von Roma, Ashkali und sogenannten Ägyptern stattgefunden. Der Minderheitenexodus als Folge systematischer Ausgrenzung und Diskriminierung ging der aktuellen Auswanderungswelle der Kosovoalbaner voraus. Auch in Albanien ist die Situation für viele Menschen fatal. Sowohl das Auswärtige Amt wie auch der Kommissar für Menschenrechte des Europarates stellen ein hohes Maß an „Korruption, Nepotismus und organisiertes Verbrechen und eine Kultur der Straflosigkeit und fehlenden Implementierung der vorhandenen Regelwerke“ fest. Diese schwerwiegenden Defizite würden das wirksame Funktionieren des Gerichtssystems ernsthaft beeinträchtigen und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit aushöhlen. Das Auswärtige Amt berichtet ferner über erhebliche gesellschaftliche Diskriminierungen von Roma und „Ägyptern“. Diese würden nicht nur ausgegrenzt, sondern seien auch Opfer einer diskriminierenden Verwaltungspraxis. Weiterhin werde der Zugang zum Arbeitsmarkt, Schulsystem und zur Gesundheitsversorgung für Roma in diskriminierender Weise eingeschränkt. Montenegro wird seit einem Vierteljahrhundert von der Dynastie des Milo Djukanovic geführt. Es handelt sich um eine Staatsgründung vom Geiste und Fleische der Mafia. Internationale Organisationen kritisieren die mangelnde Unabhängigkeit des Justizsystems, den endemischen Machtmissbrauch der Polizei, die selbst im Balkanvergleich herausragende Korruption, den Einfluss des organisierten Verbrechens auf den Staatsapparat und die weitgehende Straflosigkeit bei schweren Verbrechen. Einschüchterungsversuche gegen Journalisten sind an der Tagesordnung. Soweit sie Opfer von Anschlägen wurden, sind viele bis heute nicht aufgeklärt. Ein sicherer Herkunftsstaat?
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