
Bittere Bilanz nach einem Jahr Familiennachzugsneuregelungsgesetz
Am 1. August 2018 wurde das Grundrecht auf Familie für subsidiär Geschützte in ein Gnadenkontingent von 1.000 Personen pro Monat umgewandelt. Auf die Betroffenen wartet ein Bürokratie-Dschungel ohne jede zeitnahe Perspektive und Planungssicherheit, ob und wann sie es in das Monatskontingent schaffen werden.
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