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Von einer »Asyllotterie« bei den BAMF-Außenstellen zu reden, wäre angesichts der Chancenungleichheit diskriminierend – für die Lotto-Annahmestellen. Foto: Flickr / Steffen Zahn / cc-by-2.0

Im Jahr 2018 betrug die Anerkennungsquote für Afghan*innen bundesweit im Durchschnitt 52 %. In den bayerischen AnkER-Zentren Deggendorf, Manching und Zirndorf wurde Afghan*innen im Vergleich dagegen deutlich seltener Schutz zugesprochen. Ein Kommentar.

Die bun­des­durch­schnitt­li­che Aner­ken­nungs­quo­te in Afgha­ni­stan-Fäl­len betrug 2018 berei­nigt 52,1 %. Berei­nigt heißt: unter Außer­acht­las­sung von Fäl­len, in denen ledig­lich for­mal, also nicht inhalt­lich über das Schutz­be­dürf­nis mit JA oder NEIN ent­schie­den wor­den ist. Geheim­nis­voll seit Jah­ren: die unter­schied­li­chen Schutz­quo­ten bei ein­zel­nen Außen­stel­len des Bundesamtes.

Die berei­nig­te Schutz­quo­te betrug 2018 beim BAMF Zirn­dorf 32,9 %, aber 85,1 % in Ingelheim/Bingen (BT-Druck­sa­che 19/8701). Selbst wenn in Ingel­heim auch die – zumin­dest bis zur Voll­jäh­rig­keit chan­cen­rei­che­ren unbe­glei­te­ten Min­der­jäh­ri­gen in grö­ße­rer Zahl ange­hört wer­den, mehr als eine Teil­erklä­rung ist das nicht, zumal es auch signi­fi­kan­te Unter­schie­de zwi­schen ein­zel­nen Außen­stel­len ohne Son­der­funk­tio­nen gibt.

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Schutz­quo­te für Afghan*innen im Jahr 2018 in drei baye­ri­schen AnkER-Zen­tren und bundesweit.

Das BAMF hat keine schlüssige Erklärung

Die For­schungs­ab­tei­lung des BAMF liest, nach Erklä­run­gen gefragt, im Kaf­fee­satz: Vom Mikro­kli­ma ist die Rede, von der Zusam­men­set­zung des Per­so­nals, loka­len Inter­pre­ta­tio­nen der haus­in­ter­nen Leit­sät­ze, von insti­tu­tio­nel­len Fak­to­ren und der Recht­spre­chung der zustän­di­gen Ver­wal­tungs­ge­rich­te. Geben dürf­te es das Meis­te davon eigent­lich nicht. Es kann doch nicht vom Stand­ort der BAMF-Außen­stel­len abhän­gen, wie die Chan­cen auf Schutz­ge­wäh­rung stehen!

Es kann doch nicht vom Stand­ort der BAMF-Außen­stel­len abhän­gen, wie die Chan­cen auf Schutz­ge­wäh­rung stehen!

Oder vom Schie­len auf die Ent­schei­dungs­pra­xis der loka­len Ver­wal­tungs­ge­rich­te, auch wenn an den Türen man­chen baye­ri­schen Ver­wal­tungs­ge­richts fai­rer­wei­se die Inschrift von Dan­tes Infer­no ste­hen soll­te: Wenn Du hier ein­trittst, lass alle Hoff­nung fah­ren. Von einer »Asyl­lot­te­rie« zu reden, wäre ange­sichts der Chan­cen­un­gleich­heit dis­kri­mi­nie­rend – für die Lot­to-Annah­me­stel­len. Auf­fäl­lig ist, dass meh­re­re der Außen­stel­len mit nied­ri­gen Schutz­quo­ten AnkER-Zen­tren zuge­ord­net sind. Bei Eisen­hüt­ten­stadt und Chem­nitz z.B. müss­te das BAMF wohl über sei­ne Per­so­nal­ge­win­nung vor Ort nach­den­ken, wo das poli­ti­sche Mikro­kli­ma nicht ganz unpro­ble­ma­tisch ist. Die Aus­sicht, Macht über Schick­sa­le zu haben, zieht nicht immer die Bes­ten an.

Viele Bescheide werden vor Gericht korrigiert

Ins­ge­samt wird etwa ein Drit­tel der BAMF-Beschei­de, gegen die vor den Ver­wal­tungs­ge­rich­ten geklagt wird, dort kor­ri­giert. Im Fal­le Afgha­ni­stans liegt die Feh­ler­quo­te der Behör­de bei fast 60 % (BT-Druck­sa­che 19/8701, S. 69). Eine geheim­nis­vol­le Dis­kre­panz? Oder ein­fach der Tat­sa­che geschul­det, dass ein Groß­teil der Beschei­de des BAMF zu Afgha­ni­stan beson­ders schlam­pig, text­bau­stein­las­tig und bezüg­lich der Flucht­grün­de am Ein­zel­schick­sal des­in­ter­es­siert sind? Jeden­falls inak­zep­ta­bel in Zei­ten, in denen das BAMF immer wie­der behaup­tet, ein Vier-Augen-Prin­zip der haus­in­ter­nen Kon­trol­le umge­setzt zu haben.

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Die Ver­wal­tungs­ge­rich­te revi­die­ren die BAMF-Ent­schei­dun­gen häufig.

Wie das nicht funk­tio­nie­ren kann, zei­gen die Kon­troll­ver­mer­ke in den Behör­den­ak­ten. Auge Drei und Vier lesen da häu­fig zwar die Ent­schei­dung gegen, nicht aber auch das Pro­to­koll der Anhö­rung. Die zwei­te Per­son weiß also nicht, was dort zur Spra­che gekom­men ist, meint aber für die Kor­rekt­heit der Ent­schei­dung zeich­nen zu kön­nen. Das wäre etwa so, als wür­de der TÜV bei der Kfz-Haupt­un­ter­su­chung nur die Brem­sen an einer Ach­se che­cken und durch­win­ken. Geht nicht? Geht doch! Beim BAMF.

Bernd Meso­vic