
Kritik an Residenzpflicht light
Berlin und Brandenburg haben die Residenzpflicht, die Asylsuchenden und geduldeten Flüchtlingen bisher das Verlassen eines engen vorgegebenen Aufenthaltsbezirks verbot, gelockert. Die Erlasse, mit denen Asylsuchende und Geduldete ab sofort gebührenfrei Dauererlaubnisse für den vorübergehenden Aufenthalt im jeweils anderen Bundesland beantragen können, sind am Donnerstag in Berlin und Brandenburg in Kraft getreten. In beiden Bundesländern leben
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