
Abschiebungen nach Syrien vorübergehend ausgesetzt
Das Bundesministerium des Innern teilt in einem Schreiben vom 28. April 2011 an die Innenminister/-senatoren der Länder mit, es sei nicht ratsam, vorläufig bis zur Klärung der Verhältnisse in Syrien tatsächlich Abschiebungen vorzunehmen. Außerdem werde das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vorläufig keine Asylentscheidungen zum Herkunftsland Syrien treffen. Inzwischen nehmen die Gewaltexzesse durch das Assad-Regime
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