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Abschiebungen nach Syrien vorübergehend ausgesetzt

Das Bundesministerium des Innern teilt in einem Schreiben vom 28. April 2011 an die Innenminister/-senatoren der Länder mit, es sei nicht ratsam, vorläufig bis zur Klärung der Verhältnisse in Syrien tatsächlich Abschiebungen vorzunehmen. Außerdem werde das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vorläufig keine Asylentscheidungen zum Herkunftsland Syrien treffen. Inzwischen nehmen die Gewaltexzesse durch das Assad-Regime
Das Bundesministerium des Innern teilt in einem Schreiben vom 28. April 2011 an die Innenminister/-senatoren der Länder mit, es sei nicht ratsam, vorläufig bis zur Klärung der Verhältnisse in Syrien tatsächlich Abschiebungen vorzunehmen. Außerdem werde das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vorläufig keine Asylentscheidungen zum Herkunftsland Syrien treffen.
Inzwischen nehmen die Gewaltexzesse durch das Assad-Regime immer schrecklichere Dimensionen an. Syrischen Menschenrechtsbeobachtern zufolge wurden seit Protestbeginn im März insgesamt 545 Zivilisten getötet, auf Seiten der Sicherheitskräfte kam es zu 86 Toten. Zwar hatte bereits die Verabschiedung des Rückübernahmeabkommen der deutschen Regierung mit Syrien im August 2008 zu heftigen Protesten von Menschenrechtsorganisationen geführt. Denn bereits vor dem aktuellen Gewaltausbruch landeten aus Deutschland nach Syrien Abgeschobene in syrischer Haft unter unmenschlichen Bedingungen. Die Eskalation der Gewalt gegen die Protestbewegung im Land offenbart um so mehr die Unverantwortlichkeit der deutschen Rückführungspolitik. Für dieses Jahr waren bereits 160 Menschen für eine Abschiebung nach Syrien angemeldet.
Die temporäre Aussetzung von Abschiebungen nach Syrien kann nur ein erster Schritt sein. Das Rückübernahmeabkommen zwischen Deutschland und Syrien muss endgültig aufgekündigt werden und den betroffenen Menschen umgehend Schutz gewährt werden.
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