14.04.2011
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Flüchtlingslager in Coburg

Die Bayrische Landesregierung hat die Lagerpflicht für Flüchtlinge in Bayern leicht gelockert. Sie gab bekannt, dass Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen die Erlaubnis erhalten, aus den bayrischen Flüchtlingslagern auszuziehen.

Die Bay­ri­sche Lan­des­re­gie­rung hat die Lager­pflicht für Flücht­lin­ge in Bay­ern leicht gelo­ckert. Sie gab bekannt, dass Flücht­lin­ge mit einer Auf­ent­halts­er­laub­nis aus huma­ni­tä­ren Grün­den die Erlaub­nis erhal­ten, aus den bay­ri­schen Flücht­lings­la­gern auszuziehen.

Der Bay­ri­sche Flücht­lings­rat bezog dazu in einer Pres­se­mit­tei­lung Stel­lung. Er begrüßt die Locke­rung, durch die ca. 400 Flücht­lin­ge vom Lager­zwang befreit wer­den, kri­ti­sie­ren aber die lan­ge War­te­zeit bis eine Erlaub­nis zum Aus­zug erteilt wird. Dem­nach dür­fen Fami­li­en mit Kin­dern erst nach Abschluss des ers­ten Asyl­ver­fah­rens, also nach 2–3 Jah­ren und alle ande­ren erst nach 6–7 Jah­ren aus den Lagern aus­zie­hen. Flücht­lin­ge, die zum Bei­spiel wegen eines Ver­sto­ßes gegen die Resi­denz­pflicht zu Geld­stra­fen von mehr als 90 Tages­sät­zen ver­ur­teilt wur­den, sind grund­sätz­lich von der Erlaub­nis zum Aus­zug ausgenommen.

Die Erst­auf­nah­me­ein­rich­tun­gen und die rund 115 Flücht­lings­la­ger in Bay­ern sind bis zum Bers­ten über­füllt. Es wird hän­de­rin­gend nach neu­en Lager­stand­or­ten gesucht, damit die Bezirks­re­gie­run­gen ihrer Unter­brin­gungs­pflicht nach­kom­men kön­nen. Eine gene­rel­le Abschaf­fung der Lager­pflicht könn­te hier schnell Ent­las­tung brin­gen und für eine men­schen­wür­di­ge Unter­brin­gung von Flücht­lin­gen sorgen.

Zur Pres­se­mit­tei­lung des Bay­ri­schen Flüchtlingsrat

 Lager­kar­te (21.03.14)