24.01.2011

Straßburger Urteil zum Dublin-System

PRO ASYL und die Athener Rechtsanwaltsvereinigung für die Rechte von Flüchtlingen und Migranten haben am 29. Oktober 2007 in Brüssel und Athen eine schockierende Dokumentation zu den schweren Menschenrechtsverletzungen in Griechenland unter dem Titel "The truth may be bitter, but it must be told" der Öffentlichkeit vorgestellt. Seitdem prangerte PRO ASYL fortlaufend die unmenschlichen Zustände für Flüchtlinge in Griechenland an und forderte in Deutschland und Europa einen Abschiebstopp nach Griechenland. Jetzt gelang uns mit unseren europäischen Partnern der Durchbruch. Am 21. Januar 2011 hatte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) Griechenland und Belgien wegen der Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verurteilt. Entschieden wurde der Fall eines afghanischen Asylsuchenden, der 2009 über Iran, die Türkei und Griechenland nach Belgien geflohen war, wo er Asyl beantragte. Allerdings stellten die Belgischen Behörden fest, sie seien gar nicht zuständig, sondern Griechenland, da er dort in die EU eingereist sei. Es folgte die Abschiebung. In Griechenland kam er in eine überfüllte Zelle, später lebte er auf der Straße. Er gab weiter an, von der Polizei geschlagen worden zu sein.   Der EGMR sah hierin eine unmenschliche Behandlung und verurteilte sowohl Griechenland also auch Belgien wegen der Verletzung von Artikel 3 EMRK. Belgien seien die Verhältnisse in Griechenland bekannt gewesen. Die Belgischen Behörden hätten den Asylsuchenden nicht nach Griechenland abschieben dürfen. Deutlich hat das Gericht auch den mangelhaften Rechtsschutz in Belgien als Verletzung von Artikel 13 EMRK kritisiert. Das Eilverfahren in Belgien sah lediglich ein Schnellverfahren vor, das eine umfassende Prüfung möglicher Menschenrechtsverletzungen nicht zulässt.
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