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Willkürlicher Wegezoll für Flüchtlinge rechtswidrig
Eine Schikane weniger: Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hat die von der Ausländerbehörde im Saalekreis erhobene “Verlassensgebühr” für rechtswidrig erklärt.
Asylsuchende und Geduldete, die der sogenannten Residenzpflicht unterliegen, dürfen den ihnen zugewiesenen Bereich – etwa ihren Landkreis oder das Bundesland – nur verlassen, wenn sie von der Ausländerbehörde eine Verlassenserlaubnis bekommen. Als wäre das nicht schon genug Schikane, kostet das ganze auch noch Geld: Zehn Euro kassieren manche Ausländerbehörden für eine solche Erlaubnis bei den Betroffenen ab. In der Regel wird eine eine Verlassenserlaubnis nur für wenige Tage erteilt, so dass sie für jeden Anlass neu beantragt werden muss. Für die Betroffenen stellt die jedesmal anfallende Gebühr von zehn Euro eine immense finanzielle Belastung dar.
Komi Edzro hat gegen diese auch ihm abverlangte Gebühr bereits im Jahr 2007 Klage eingelegt. Doch die Ausländerbehörde begründete ihr Vorgehen vor Gericht stets damit, dass bei der Verlassenserlaubnis eine “Bescheinigung auf Antrag” vorliege, was eine Gebühr rechtfertige. Rechtsanwalt Volker Gerloff, der Komi Edzro vertritt, argumentierte dagegen, dass eine Verlassenserlaubnis ein ganz normaler Verwaltungsakt sei, für den keine Kosten erhoben werden dürften.
Das OVG Magdeburg bestätigte nun die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle (Saale) und gab dem Kläger recht: Für die Erhebung der Gebühr für eine Verlassenserlaubnis gibt es keine Rechtsgrundlage. Sie ist damit rechtswidrig.
Aus diesem Urteil sollte nun nicht nur für Sachsen-Anhalt, sondern bundesweit Konsequenzen gezogen werden. Der Kläger und Aktivist, Komi Edzro, fordert die Innenministerien aller Bundesländer dazu auf, den Wegezoll für Flüchtlinge abzuschaffen und den Betroffenen die rechtswidrig erhobenen Gebühren zurückzahlen.