Bayerische Landesregierung lockert leicht die Lagerpflicht
Die Bayrische Landesregierung hat die Lagerpflicht für Flüchtlinge in Bayern leicht gelockert. Sie gab bekannt, dass Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen die Erlaubnis erhalten, aus den bayrischen Flüchtlingslagern auszuziehen.
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