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Das Mittelmeer ist keine menschenrechtsfreie Zone!
Der Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Italien wegen völkerrechtswidrigen Zurückweisungen nach Libyen.
Am 6. Mai 2009 wurden über 200 eritreische und somalische Flüchtlinge auf dem Mittelmeer von der italienischen Küstenwache an Bord genommen. Doch statt die Flüchtlinge, darunten auch Kinder und schwangere Frauen, ans italienische Ufer zu bringen, brachte sie die Schutzsuchenden nach Libyen und lieferte sie dem Gaddafi-Regime aus. Dagegen reichten einige der Betroffenen Beschwerde vor dem Europäischer Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg (EGMR) ein. Beschwerdeführer sind der Flüchtling aus Somalia Sabir Jamaa Hirsi sowie 10 weitere somalische und 13 eritreische Flüchtlinge.
Am 23. Februar 2012 hat der EGMR Italien wegen umfassender Menschenrechtsverletzungen verurteilt. Erstmals hat der EGMR über die Frage der Zurückweisung von Flüchtlingen auf Hoher See entschieden. Die Zurückweisung nach Libyen durch die italienische Küstenwache stellt einen Bruch der Europäischen Menschenrechtskonvention dar.
Mit dem Straßburger Urteil steht nun fest: Die Auslieferung der Flüchtlinge an das Gaddafi Regime, wo sie Folter und unmenschlichen Haftbedingungen erleiden mussten, war unrechtmäßig. Der EGMR hat Italien auf ganzer Linie verurteilt und die Verletzung von fundamentalen Prinzipien festgestellt. Die Zurückweisung der Flüchtlinge nach Libyen stellt eine Verletzung von Artikel 3 Europäischer Menschenrechtskonvention dar: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden“. Weiterhin sieht er eine Verletzung des Verbots der Kollektivausweisung als gegeben an. Außerdem wurde das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf verletzt.
Das Urteil wird folgenreiche Konsequenzen für die EU-Mitgliedstaaten, die Institutionen und die EU- Grenzagentur FRONTEX haben. Die Verantwortung der Staaten, die Menschenrechte zu beachten, endet nicht an den Grenzen. Die Staaten können nicht die Menschenrechte über Bord werfen, wenn sie sich außerhalb ihrer Territorien bewegen und gegen Flüchtlinge vorgehen. Werden sogenannte vorverlagerte Grenzkontrollen vorgenommen , also Kontrollen auf Hoher See, müssen auch dabei die Menschenrechte der Flüchtlinge voll und ganz beachtet werden.
PRO ASYL hat die Klage der Flüchtlinge mit Mitteln aus dem PRO ASYL-Rechtshilfefonds unterstützt.
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