19.03.2012
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Niedersachsens Innenminister Schünemann (CDU). Foto: Martina Nolte (Creative Commons by-sa-3.0 de)

Der als Hardliner bekannte niedersächsische Innenminister hat überraschend ein Konzept für ein Bleiberecht vorgelegt. Auch wenn vieles daran problematisch ist, eröffnen sich Chancen für eine stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung.

Nie­der­sach­sens Innen­mi­nis­ter Uwe Schü­ne­mann hat am 16. März über­ra­schend das Kon­zept einer neu­en Blei­be­rechts­re­ge­lung vor­ge­stellt – ziem­lich genau drei Wochen, nach­dem er im Land­tag eine Bun­des­rats­in­itia­ti­ve zum The­ma für über­flüs­sig erklärt hat­te. Bis­her hat­ten die CDU-geführ­ten Bun­des­län­der mit Aus­nah­me Schles­wig-Hol­steins eine neue Blei­be­rechts­re­ge­lung abge­lehnt. Jetzt scheint sie näherzurücken.

Schü­ne­manns Vor­schlag sieht vor, dass Flücht­lin­ge, die sich um Arbeit bemü­hen und Grund­kennt­nis­se der deut­schen Spra­che erwor­ben haben, nach vier­jäh­ri­gem Auf­ent­halt im Bun­des­ge­biet unter einen zwei­jäh­ri­gen Abschie­be­stopp fal­len und gedul­det wer­den. Vor­aus­set­zung ist, dass sie ihre Iden­ti­tät offen gelegt und eine Inte­gra­ti­ons­ver­ein­ba­rung unter­schrie­ben haben. 

Schaf­fen sie es, in die­sen zwei Jah­ren einen Inte­gra­ti­ons­kurs erfolg­reich zu absol­vie­ren, bes­se­re Deutsch­kennt­nis­se vor­zu­wei­sen und ein Jahr lang den Lebens­un­ter­halt voll­stän­dig zu sichern, erhal­ten sie eine „Auf­ent­halts­er­laub­nis auf Pro­be“. Die kann ver­län­gert wer­den, wenn sie ihren Lebens­un­ter­halt wei­ter­hin sichern. Über 67-jäh­ri­ge dür­fen blei­ben, wenn Ange­hö­ri­ge sämt­li­che Kos­ten für Lebens­un­ter­halt und Kran­ken­ver­si­che­rung übernehmen.

Auch wenn sich die Details erst bewer­ten las­sen, wenn der ent­spre­chen­de Gesetz­ent­wurf aus Nie­der­sach­sen im Wort­laut vor­liegt, lässt der Vor­schlag Schü­ne­manns bereits Pro­ble­me der geplan­ten Rege­lung erken­nen. Ob näm­lich die Ermög­li­chung der Teil­nah­me an Inte­gra­ti­ons­kur­sen aus­rei­chend sein wird, um die Fol­ge­schä­den der gesetz­li­chen Restrik­tio­nen zu kom­pen­sie­ren, denen Asyl­su­chen­de in den ers­ten vier Jah­ren ihres Auf­ent­hal­tes unter­lie­gen, muss man bezweifeln. 

Wei­ter­hin fehlt eine Sozi­al­klau­sel für Kran­ke, Trau­ma­ti­sier­te, Kriegs­op­fer usw., die ihren Lebens­un­ter­halt und den ihrer Fami­lie mit gro­ßer Wahr­schein­lich­keit nicht decken kön­nen. Die geplan­te Son­der­re­ge­lung für über 67-jäh­ri­ge wird leer­lau­fen, weil Ange­hö­ri­ge die­ser Men­schen viel­leicht noch ihren eige­nen Lebens­un­ter­halt sichern, aber kaum das Krank­heits­ri­si­ko ihrer älte­ren Ange­hö­ri­gen absi­chern können. 

Trotz­dem: Nach Schles­wig-Hol­steins Bun­des­rats­in­itia­ti­ve bie­tet der Vor­schlag aus Nie­der­sach­sen eine zwei­te Grund­la­ge für Debat­ten – auch um wei­te­re Verbesserungen.

Detail­lier­te Infor­ma­tio­nen zum Vor­schlag Schü­ne­manns fin­den sich beim Flücht­lin­ge­rat Nie­der­sach­sen.

 Hard­li­ner macht einen gro­ßen Schritt in die rich­ti­ge Rich­tung (16.03.12)