AsylbLG verfassungswidrig!
Bundesverfassungsgericht: „Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren“. PRO ASYL begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit der die Leistungen für Flüchtlinge für verfassungswidrig erklärt wurden. Das Gericht beendet ein jahrelanges Unrecht. Flüchtlinge sind keine Menschen zweiter Klasse.
...