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Koalitionsverhandlungen: Grundpfeiler der Abschreckungspolitik bleiben bestehen

In einer Unterarbeitsgruppe haben Vertreterinnen und Vertreter von CDU/CSU und SDP bei Koalitionsverhandlungen Verbesserungen für Asylsuchende verabredet - für die Betroffenen sind diese größtenteils unzureichend und weitgehend wirkungslos.
Die bislang bekannt gewordenen Zwischenergebnisse der Koalitionsverhandlungen sehen etwa vor, dass die Residenzpflicht generell auf das Gebiet des jeweiligen Bundeslandes ausgedehnt wird. Da dies in den meisten Bundesländern aufgrund von Reformen auf Landesebene ohnehin bereits der Fall ist, wäre dies allein für Asylsuchende in Bayern und Sachsen eine Verbesserung. Die diskriminierende Residenzpflicht muss aber bundesweit abgeschafft werden.
Auch, dass Asylsuchende künftig nach sechs Monaten statt bisher neun Monaten eine Arbeitserlaubnis erhalten sollen, löst nicht das grundlegende Problem der gesetzlichen Diskriminierung von Asylsuchenden auf dem Arbeitsmarkt.
Nachrangiger Zugang zum Arbeitsmarkt bleibt bestehen
Sofern die Bundesregierung nicht den sogenannten „nachrangigen Arbeitsmarktzugang“ für Asylsuchende aufhebt, ist den Betroffenen kaum geholfen. Der „nachrangige Zugang“ zum Arbeitsmarkt, der nach dem Ablauf des Arbeitsverbots vier Jahre lang greift, bedeutet in der Praxis, dass Arbeitgeber, die einen Asylsuchenden einstellen wollen, zunächst bei der Agentur für Arbeit prüfen lassen müssen, ob nicht ein deutscher Staatsbürger, EU-Bürger oder eine andere Person ohne nachrangigem Zugang zum Arbeitsmarkt für die Stelle zur Verfügung steht.
Nur wenn das nicht der Fall ist, können die Betroffenen die Stelle antreten. In strukturschwachen Regionen kommt dies einem Arbeitsverbot gleich. In anderen Regionen schreckt die bürokratische Hürde Arbeitgeber davon ab, Asylsuchende einzustellen.
Forderungen von PRO ASYL
PRO ASYL fordert ein Integrationskonzept für Asylsuchende. Dazu gehören Sprach- und Integrationskurse, die Unterbringung in Wohnungen, die Abschaffung des diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetzes und einen uneingeschränkten Zugang zu Arbeitsmarkt und Bildung.
Hinsichtlich der geplanten Verkürzung von Asylverfahren auf drei Monate weist PRO ASYL darauf hin, dass eine Beschleunigung der derzeit durchschnittlich ca. neun Monate langen Verfahren weder zu Lasten der Qualität gehen darf, noch mit problematischen Praktiken erreicht werden darf, wie sie etwa die aktuelle „Priorisierungsstrategie“ des BAMF darstellt. So werden Anträge von Asylsuchenden aus Staaten des Westbalkans derzeit in kurzer Zeit in oft mangelhaften Einzelfallprüfungen abgefertigt, bei denen das Ergebnis der Ablehnung schon von vornherein festzustehen scheint.
Die inhaltliche Qualität der Asylentscheidungen muss dringend verbessert werden. Ressourcen müssen auch hierauf konzentriert werden. Ein schnelles Verfahren muss ein faires Verfahren sein.
Bleiberechtsregelung – auf das Kleingedruckte kommt es an
Bei der verabredeten Bleiberechtsregelung kommt es entscheidend auf das Kleingedruckte an. Viele langjährig Geduldete haben bei vergangenen Bleiberechtsregelungen die Erfahrung gemacht, dass ihnen eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund weit in der Vergangenheit liegender Stichtage und überzogener Anforderungen an die Sicherung des Lebensunterhalts verwehrt wurde. Noch immer leben in Deutschland fast 86.000 Menschen mit einer Duldung, rund 36.000 bereits länger als sechs Jahre.
Aktion Flüchtlingsschutz in den Koalitionsvertrag
Informationsseite zur Residenzpflicht
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