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Fall Puid – Maßgebliches Urteil des Europäischen Gerichtshofs erwartet

Morgen wird am Europäischen Gerichtshof (EUGh) über den Fall „Bundesrepublik ./. Puid“ entschieden. Praktisch scheint der Fall des iranischen Flüchtlings, der 2007 exemplarisch auf die menschenrechtswidrige Verhältnisse von Schutzsuchenden in Griechenland aufmerksam machte, längst abgeschlossen. Doch rechtlich blieben zentrale Fragen offen. Das morgige Urteil könnte für andere Betroffene weitreichende Folgen haben.
Kaveh Puids Flucht beginnt 2007 im Iran: Er nimmt an einer Gedenkveranstaltung für hingerichtete Regimegegner auf einem Friedhof in Teheran teil, anschließend kommt es dort zu Gewalt durch Sicherheitskräfte. Puid kann sich zunächst verstecken. Aber nachdem bereits sein Vater aus politischen Gründen aus dem Iran fliehen musste und sein Onkel aufgrund seines politischen Engagements hingerichtet wurde, gerät Kaveh Puid infolge seiner Teilnahme an der Gedenkveranstaltung in Verdacht, die politischen Aktivitäten seiner Familie fortzusetzen. Um sich in Sicherheit zu bringen, bleibt ihm nichts anderes übrig, als das Land zu verlassen.
Puid will nach Deutschland, denn dort leben seine Eltern und seine Schwester, sein Vater wurde 1998 in Deutschland als Flüchtling anerkannt. Aber zu seinen Eltern schafft er es nicht: Als er im Oktober 2007 auf dem Frankfurter Flughafen landet, wird er in Abschiebungshaft genommen. Da er über Athen nach Deutschland eingereist war, soll er nach Griechenland abgeschoben werden. Die Bundesregierung will damals noch nichts davon wissen, dass Asylsuchende dort alles andere als menschenwürdige Aufnahmebedingungen und faire Asylverfahren erwarten. Dabei sind die Menschenrechtsverletzungen, die Flüchtlinge in Griechenland erleiden, zu diesem Zeitpunkt bereits gut dokumentiert.
Im Bericht „The Truth may be bitter, but it must be told“ hatte PRO ASYL 2007 schwere Menschenrechtsverletzungen an Flüchtlingen in Griechenland nachgewiesen: Illegale Zurückweisungen, Haft unter unmenschlichen Bedingungen, Misshandlungen, Obdachlosigkeit. Puid klagt mit Hilfe seiner Anwältin gegen die Abschiebung nach Griechenland, die sich vor Gericht auf den Bericht von PRO ASYL bezieht. Das Gericht hat Zweifel an der Rechtsmäßigkeit der Abschiebung, doch die Bundesregierung verspricht, dass vor der Abschiebung Puids in Griechenland sichergestellt werde, dass er dort angemessene Aufnahmebedingungen und ein faires Asylverfahren erhalte. Puid wird daraufhin im Januar 2008 abgeschoben, denn seine Klage gegen die Abschiebung hat keine aufschiebende Wirkung.
Doch seine Klage vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt läuft noch – und im Lauf der Verhandlung lädt das Gericht auch Kaveh Puid aus Griechenland zur Aussage vor. Aufgrund seiner glaubhaften Schilderungen seiner Inhaftierung in Griechenland, seiner Obdachlosigkeit und des unfairen Asylverfahrens in Griechenland sowie Zeugenaussagen seiner Anwältin und einem Vertreter von PRO ASYL kommt das Gericht zum Schluss, dass die Abschiebung rechtswidrig war und Puid in Deutschland das Asylverfahren durchlaufen darf.
Kaveh Puid wurde in Deutschland nach der Genfer Konvention als Flüchtling anerkannt. Der Fall ist damit eigentlich gelöst. Auch finden schon seit Januar 2011 keine Abschiebungen mehr aus Deutschland nach Griechenland statt, auch alle anderen EU-Staaten halten dies so – zumindest offiziell. Dass man Asylsuchende nicht in Staaten abschieben darf, deren Asylsystem „systemische Mängel“ aufweist, die eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung der Betroffenen zur Folge haben, hat auch der EuGH im Dezember 2011 nochmals in einem Grundsatzurteil festgestellt.
Doch blieb bislang offen, wie es um die Zuständigkeit für ein Asylverfahren steht, wenn in den nach der Dublin-Regelung zuständigen Staat aufgrund dortiger systemischer Mängel im Asylverfahren nicht abgeschoben werden darf. Der EUGh wird morgen entscheiden, ob sich aus dem Verbot der Abschiebung in einen bestimmten EU Staat auch ein Recht des betroffenen Asylbewerbers auf Prüfung seines Asylantrages in demjenigen Land ergibt, in dem er sich aufhält. Aus Sicht der Betroffenen wäre dies wünschenswert, ist es doch wichtig für sie, dass sie einen schnellen und effektiven Zugang zum Asylverfahren erhalten. Es bleibt abzuwarten, ob der EUGh hier die Rechte der Asylbewerber stärkt.
EuGH bestätigt: Keine Abschiebung nach Griechenland (14.11.13)