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Bilal Jacobi und sein Vater halten ein Plakat, dass Unterstützer*innen für sie gemalt haben, damit die Familie bleiben kann. Foto: privat

Eine Familie flieht aus Afghanistan, lebt im Elendscamp Moria und erfährt gewalttätige Pushbacks an der kroatischen Grenze. Sie schaffen es nach Deutschland und sollen zurück nach Kroatien. Durch den Mut der Familie sich an die Öffentlichkeit zu wenden und den Einsatz vieler Unterstützer*innen können sie nun doch bleiben. Das ist ihre Geschichte.

Verfolgung in Afghanistan wegen Tätigkeit für die Bundeswehr

Herr Jaco­bi floh bereits 1996 nach Deutsch­land. Er leb­te damals in Nord­deutsch­land und ging einer Beschäf­ti­gung nach. Mit der dama­li­gen Auf­ent­halts­er­laub­nis hat­te er kei­ne Mög­lich­keit, sei­ne Ehe­frau nach Deutsch­land nach­zu­ho­len, wes­halb er 2003 Deutsch­land frei­wil­lig wie­der ver­ließ. Nach sei­ner Rück­kehr nach Afgha­ni­stan begann er für die Bun­des­wehr zu arbei­ten, im in Kabul erbau­ten ISAF-Camp. Als Dol­met­scher war er in der Küche angestellt.

Herr Jaco­bi zieht mit sei­ner Frau nach der Tätig­keit bei der Bun­des­wehr in sein Hei­mat­dorf. Alle im Dorf wis­sen von sei­ner Arbeit für die Deut­schen. Jah­re spä­ter, als die Ame­ri­ka­ner den Ort ver­las­sen, erhält er War­nun­gen, dass die Tali­ban nach ihm suchen. Bei einer Kon­trol­le wird er von den Tali­ban ent­führt und über zwei Tage gefol­tert. Mit­hil­fe eines Bekann­ten gelingt ihm die Flucht. Die mitt­ler­wei­le fünf­köp­fi­ge Fami­lie ver­lässt das Dorf und flieht nach Kabul.

Kein Visum für die ehemalige Ortskraft: Familie Jacobi muss vor Taliban fliehen

Herr Jaco­bi ver­sucht dar­auf­hin über die Deut­sche Bot­schaft in Afgha­ni­stan ein Visum über die Orts­kräf­te­re­ge­lung zu erhal­ten, ver­geb­lich. Eine Auf­nah­me nach Deutsch­land über das Orts­kräf­te­ver­fah­ren ist nicht mög­lich, da die­ses ledig­lich Per­so­nen berück­sich­tigt, die ab 2013 für deut­sche Insti­tu­tio­nen gear­bei­tet haben. Herr Jaco­bis Anstel­lung ende­te bereits 2003. Aller­dings wird an sei­nem Schick­sal deut­lich, dass die Tali­ban sich nicht für die von der deut­schen Bun­des­re­gie­rung ein­ge­führ­ten Stich­tags­re­ge­lung ori­en­tie­ren, wen sie ver­folgt. Wer für »den Wes­ten« gear­bei­tet hat, bleibt Feind. Dafür gibt es kei­ne Verjährungsfrist.

Dar­über hin­aus hat PRO ASYL auch schon mehr­fach die Ein­gren­zung der nach­zugs­be­rech­tig­ten Per­so­nen auf die Kern­fa­mi­lie kri­ti­siert. Auch hier wird in vie­len Fäl­len deut­lich, dass der Kreis zu eng gezo­gen wur­de, da auch voll­jäh­ri­ge Kin­der oder ande­re im Haus­halt leben­de Fami­li­en­mit­glie­der oder Ver­wand­te, von der Tali­ban ver­folgt wer­den. Die­se wer­den auf­grund von for­ma­len Kri­te­ri­en aus dem Ver­fah­ren aus­ge­schlos­sen und sind somit wei­ter­hin der Gefähr­dung in Afgha­ni­stan ausgesetzt.

Nach einem wei­te­ren Angriff auf Herrn Jaco­bi durch die Tali­ban, im Jahr 2018 in Kabul, bleibt als ein­zi­ger Aus­weg, um das Leben der Fami­lie zu ret­ten, die Flucht aus dem Land. Auf der Flucht erfährt die Fami­lie, dass Herr Jaco­bis Bru­der von der Tali­ban ermor­det wurde.

Vier Jahre lebensgefährliche Flucht: Mit dem Schlauchboot nach Moria …

Aus Afgha­ni­stan geht es in den Iran, dann in die Tür­kei und mit dem Schlauch­boot nach Grie­chen­land. Dort lebt die sechs­köp­fi­ge Fami­lie zwei Jah­re, acht Mona­te davon im EU-Hot­spot-Lager Moria auf der Insel Les­bos. Die men­schen­un­wür­di­gen Lebens­be­din­gun­gen in dem Lager auf Les­bos und ande­ren Inseln in der Ägä­is sind viel­fach dokumentiert.

Doch auch die Lager für Asyl­su­chen­de auf dem grie­chi­schen Fest­land gera­ten seit Jah­ren regel­mä­ßig auf­grund ihrer schlech­ten Unter­brin­gungs­be­din­gun­gen in die Schlag­zei­len. Ein Leben in der Pre­ka­ri­tät erwar­tet auch inter­na­tio­nal Schutz­be­rech­tig­te in Grie­chen­land, wie ein Bericht über die »Car­tone­r­os« in Athen zeigt.

Die­se extrem schlech­ten Lebens­be­din­gun­gen zwin­gen Asyl­su­chen­de dazu, aus Grie­chen­land wei­ter in ihre Ziel­län­der zu flie­hen. Da für sie jedoch kei­ne lega­len Rei­se­mög­lich­kei­ten bestehen, müs­sen sie die gefähr­li­che Bal­kan­rou­te nehmen.

… über die Balkanroute nach unzähligen Pushbacks in Kroatien weiter nach Deutschland

Die Fami­lie Jaco­bi flieht Anfang 2021 aus Grie­chen­land über Alba­ni­en und Mon­te­ne­gro nach Bos­ni­en. In Bos­ni­en lebt die Fami­lie etwa acht Mona­te in einem Zelt im Wald. Die Fami­lie berich­tet, 20–30 Mal ver­sucht zu haben, Kroa­ti­en zu errei­chen. Doch jedes Mal wur­den sie Opfer von Push­backs, also ille­ga­len Zurück­wei­sun­gen, durch die kroa­ti­sche Polizei.

Auf Fotos, die die Fami­lie gemacht hat, sind kroa­ti­sche Polizist*innen zu sehen, die die Sachen der Schutz­su­chen­den durch­su­chen. Laut der Fami­lie klaut die Poli­zei ihnen dabei ihre letz­ten Erspar­nis­se. Die Fami­lie ist kein Ein­zel­fall: Push­backs sind das Fun­da­ment des kroa­ti­schen Grenz­schut­zes der letz­ten Jah­re. Die­se ille­ga­len Poli­zei­ak­tio­nen sind von diver­sen wei­te­ren Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen begleitet.

Die kroa­ti­schen Ein­hei­ten sind für ihr gewalt­sa­mes Vor­ge­hen mitt­ler­wei­le berüch­tigt: Berich­te von Schutz­su­chen­den, Medi­en, Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen und dem Anti-Fol­ter-Komi­tee des Euro­pa­rats doku­men­tie­ren seit Jah­ren die Miss­hand­lun­gen von Schutz­su­chen­den an der bos­nisch-kroa­ti­schen Gren­ze. 2021 hat der EGMR Kroa­ti­en in einem Push­back-Fall, bei dem ein sechs­jäh­ri­ges Mäd­chen ums Leben kam, verurteilt.

Doch obwohl Kroa­ti­ens Grenz­schutz nicht ein­mal rechts­staat­li­che Min­dest­stan­dards ein­hält, stim­men die EU-Innenminister*innen am 08. Dezem­ber 2022 für die Auf­nah­me Kroa­ti­ens in den Schen­gen­raum. Mit dem schritt­wei­sen Weg­fall der Bin­nen­grenz­kon­trol­len ab dem 01. Janu­ar 2023 hat die kroa­ti­sche Regie­rung eines ihrer größ­ten Zie­le erreicht. Mög­lich wur­de dies auch durch jah­re­lan­ge poli­ti­sche und logis­ti­sche Unter­stüt­zung des kroa­ti­schen Grenz­schut­zes aus Deutschland.

Als die Jaco­bis es nach den unzäh­li­gen Push­backs end­lich nach Kroa­ti­en schaf­fen, flie­hen sie wei­ter über Slo­we­ni­en, Ita­li­en und die Schweiz, bis sie schließ­lich im Febru­ar 2022 Deutsch­land erreichen.

Kein Ankommen in Deutschland: Angedrohte Dublin-Abschiebung nach Kroatien

Nach dem Asyl­an­trag in Deutsch­land erhält die Fami­lie die Unzu­läs­sig­keits-Ableh­nung durch das BAMF. Auf­grund des mehr­mo­na­ti­gen Auf­ent­halts in Bos­ni­en und eines unfrei­wil­li­gen Asyl­an­trags in Kroa­ti­en wur­de in Deutsch­land ein Dub­lin-Ver­fah­ren ein­ge­lei­tet. Die Fami­lie soll zurück nach Kroa­ti­en, wo sie mas­si­ve Gewalt erlebt hat, und dort das Asyl­ver­fah­ren durchlaufen.

Die durch den Rechts­an­walt ein­ge­leg­ten Rechts­mit­tel blei­ben erfolg­los, obwohl es Ver­wal­tungs­ge­rich­te in Deutsch­land gibt, die Abschie­bun­gen ver­hin­dern, weil sie auf­grund der Push­backs sys­te­mi­sche Män­gel im kroa­ti­schen Asyl­sys­tem sehen (sie­he VG Han­no­ver, VG Stutt­gart, VG Frei­burg, VG Braun­schweig).

Für die Fami­lie und Unterstützer*innen ist es nicht nach­voll­zieh­bar, dass für das Dub­lin-Ver­fah­ren, also wel­ches Land für das Asyl­ver­fah­ren im Schen­gen-Raum zustän­dig ist, völ­lig irrele­vant ist, dass Herr Jaco­bi für die Bun­des­wehr gear­bei­tet hat und dadurch in der Fol­ge sein und das Leben sei­ner Fami­lie aufs Spiel setz­te. Frau Jaco­bi ist auf Grund der Erleb­nis­se in Afgha­ni­stan und der jah­re­lan­gen Flucht schwer trau­ma­ti­siert. Auch ihre schwe­re Erkran­kung bleibt bei der Ent­schei­dung unbeachtet.

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Herr Jaco­bi und sein Sohn mit Gui­do Buch­wald, ehe­ma­li­gem Fuß­ball­spie­ler und Trai­ner, am Spiel­feld­rand. Der Fuß­ball­ver­ein FC Alzen­berg-Wim­berg, pro­tes­tier­te gegen die geplan­te Abschie­bung der Fami­lie und star­te­te eine Soli­da­ri­täts­ak­ti­on.. Foto: privat

Auf­grund der Macht­über­nah­me der Tali­ban in Afgha­ni­stan im ver­gan­ge­nen Jahr ist es ein­deu­tig, dass die Fami­lie in Euro­pa blei­ben wird. Wie­so soll­te Sie nach Kroa­ti­en müs­sen, wo doch Hr. Jaco­bi für die Bun­des­wehr gear­bei­tet hat, Deutsch spricht, sich ehren­amt­lich im loka­len Fuß­ball­ver­ein enga­giert und auch bereits als Haus­meis­ter­hel­fer in der Flücht­lings­un­ter­kunft aus­hilft? Die­se Aspek­te sind aber für das Dub­lin-Ver­fah­ren lei­der völ­lig unbeachtlich.

Das gute Ende: Selbsteintritt durch das BAMF

Anfang Dezem­ber kommt die erlö­sen­de Nach­richt. Das BAMF hat sein Selbst­ein­tritts­recht aus­ge­übt. Die Jaco­bis dür­fen blei­ben und ihr Asyl­an­trag wird jetzt im natio­na­len Ver­fah­ren in Deutsch­land geprüft. Dass das BAMF den Selbst­ein­tritt aus­ge­übt hat, liegt am Mut der Fami­lie durch vie­le Inter­views und Berich­te auf Ihre Situa­ti­on auf­merk­sam zu machen, an der Unter­stüt­zung von Ehren­amt­li­chen, Bekann­ten und dem Rechts­an­walt. Der Fuß­ball­ver­ein, in dem der ältes­te Sohn der Fami­lie spielt, ver­an­stal­te­te bei­spiels­wei­se eine Soli­da­ri­täts­ver­an­stal­tung für die Fami­lie. Auch die SPD-Vor­sit­zen­de Saskia Esken, die in der glei­chen Stadt wie die Jaco­bis lebt, hat sich für die Fami­lie eingesetzt.

Es ist beein­dru­ckend, wie sehr die Fami­lie für ihre Rech­te gekämpft und wel­che Unter­stüt­zung sie erfah­ren haben. Die Jaco­bis haben Glück, so enga­gier­te Leu­te an ihrer Sei­te zu wis­sen, die sich für sie ein­set­zen und die Abschie­bung nach Kroa­ti­en ver­hin­dern konn­ten. Doch war­um braucht es die­ses Enga­ge­ment, wenn klar ist, dass die Fami­lie an der kroa­ti­schen Gren­ze Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen erlebt hat und dort seit Jah­ren inter­na­tio­na­les Recht gebro­chen wird?

Der nun erfolg­te Selbst­ein­tritt zeigt, dass sowohl die ursprüng­li­che Ent­schei­dung des BAMFs als auch des Ver­wal­tungs­ge­richts Fehl­ent­schei­dun­gen waren.

PRO ASYL unter­stützt die Fami­lie durch das Bera­tungs­team sowie Mit­teln des Rechts­hil­fe­fonds.

(ie,dm)