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Die „türkische Lösung“: EU-Präsidentschaft will Zurückweisungen in die Türkei
Die niederländische Regierung, die aktuell die EU-Präsidentschaft inne hat, arbeitet an einem Plan, der vorsieht Schutzsuchende, die in Griechenland ankommen, direkt in die Türkei zurückzuführen. Der Plan ist, in Anbetracht der dokumentierten Menschenrechtsverletzungen gegen Flüchtlinge, skrupellos – und er verstößt gegen internationales Recht.
Wer als Flüchtling in Griechenland ankommt, soll nach wenigen Tagen wieder mit der Fähre in die Türkei geschickt werden – so will es die niederländische Regierung. Auch Deutschland und andere EU-Staaten sollen an dem Plan beteiligt sein. Im Gegenzug dafür, dass die Türkei die Schutzsuchenden wieder aufnimmt, wollen einige EU-Länder mit der regulären Aufnahme von Flüchtlingen aus der Türkei beginnen – die Rede ist von 150.000 – 250.000 pro Jahr.
Zurückweisungen hebeln Menschenrechte aus
Der Plan verstößt gegen europäisches und internationales Recht: Rückführungen von Asylsuchenden in die Türkei sind illegale Zurückweisungen, die gegen das Non-Refoulement-Gebot der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen. Ebenso illegal sind direkte Push-Backs – gewaltsames Zurückdrängen von Flüchtlingsbooten in der Ägäis, zu denen Griechenland laut Migrationsminister Mouzalas bereits offen von anderen EU-Staaten aufgefordert wurde.
Versprechen von regulärer Aufnahme
Die reguläre Aufnahme von Schutzbedürftigen aus der Türkei, die den Menschen die gefährliche Überfahrt ersparen würde, wäre zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber nicht um den Preis, das individuelle Asylrecht abzuschaffen . Außerdem bleibt zweifelhaft, ob den Zusagen auch Taten folgen. Die als große Lösung angepriesene „Relocation“ innerhalb Europas, mit der den EU-Mitgliedern Griechenland und Italien eine Entlastung zugesagt wurde, muss bisher als gescheitert angesehen werden: Von den geplanten 160.000 Umverteilungen wurden nach 4 Monaten erst 414 durchgeführt.
Flüchtlinge in der Türkei: Willkürlich inhaftiert und in den Bürgerkrieg abgeschoben
Flüchtlingen drohen in der Türkei Menschenrechtsverletzungen und sogar die Abschiebung in Krisenregionen wie Syrien oder Irak. Seit der Verabschiedung des Aktionsplans von Europäischer Union und türkischer Regierung am 29. November 2015 gibt es Berichte über willkürliche Inhaftierungen von Flüchtlingen und Misshandlungen in Haftanstalten. Auch illegale Abschiebungen und Zurückweisungen nach Syrien und in den Irak wurden dokumentiert. Zurückweisungen aus Europa in die Türkei sind vor diesem Hintergrund inakzeptabel.
Die Türkei – kein „sicherer Drittstaat“
Auch völkerrechtlich gesehen ist die Türkei kein sicherer Drittstaat: Das Land hat die Genfer Flüchtlingskonvention zwar ratifiziert, behält aber bis heute den sogenannten geographischen Vorbehalt bei. Das bedeutet, dass nur Schutzsuchende aus Europa von der Türkei selbst als Flüchtlinge anerkannt werden können. Alle anderen haben in der Türkei de facto keine Schutzperspektive, erhalten bis jetzt keine soziale Unterstützung und kaum Zugang zum Arbeitsmarkt oder zum Gesundheitssystem. Damit kann die Türkei kein „sicherer Drittstaat“ sein, denn diese Einstufung kann nur bei Staaten vorgenommen werden, in denen die GFK uneingeschränkt gilt. Allein aus dieser Tatsache heraus wäre es rechtswidrig, die Türkei zum sicheren Drittstaat zu erklären.
Nach Art. 38 der Asylverfahrensrichtlinie müssen Flüchtlinge in dem „sicheren Drittstaat“ die Möglichkeit haben, einen Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft zu stellen und Schutz nach der GFK zu erhalten. Zwar führt UNHCR in der Türkei Verfahren nach der GFK durch. Jedoch erhalten Flüchtlinge durch das Verfahren keinen Schutzstatus durch den türkischen Staat. Sie erhalten lediglich die Möglichkeit im Resettlement-Programm des UNHCR aufgenommen zu werden: Falls sie einen der wenigen Plätze bekommen, werden sie dann von einen Dritt Staat aufgenommen. (Art. 62 des türkischen Asylgesetzes).
Kein Ausstieg aus dem Flüchtlingsschutz – keine Zurückweisungen in die Türkei!
Europa darf sich die Realität nicht einfach zurechtbiegen – die Umsetzung des niederländischen Plans wäre ein kollektiver europäischer Ausstieg aus dem Flüchtlingsschutz. Die Türkei ist weder ein sicherer Herkunftsstaat, wie die innenpolitischen Konflikte der letzten Monate zeigen, noch ein sicherer Drittstaat für Schutzsuchende. Daher muss weiterhin gelten: Flüchtlinge, die über die Türkei nach Europa reisen, dürfen nicht dorthin zurückgeschickt werden.
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