News
EU-Gipfel in Brüssel: Legitimierung von Verletzungen der Flüchtlingsrechte droht
Am 18. und 19. Februar treffen sich die EU-Staats- und Regierungschefs in Brüssel. Im Vorfeld sind Dokumente der EU-Kommission bekannt geworden, die die argumentative Basis für die Beschlüsse der Staats- und Regierungschefs bei diesem Gipfel liefern sollen. Die EU-Kommission drängt demnach darauf, Dublin-Abschiebungen nach Griechenland wieder aufzunehmen und die Türkei als „sicheren Drittstaat“ einzustufen.
Für Griechenland hat der Europäische Gerichtshof 2011 ein Abschiebungsverbot erlassen, das bis heute mehrmals erneuert wurde. Und das aus gutem Grund, denn das Land verfügt weiterhin über kein menschenrechtskonformes Schutz- und Aufnahmesystem für Asylsuchende. Gegenwärtig kommen Zehntausende von Schutzsuchenden in Griechenland an – allein im Januar waren es UNHCR-Angaben zufolge mehr als 65.000. Das Land ist mit der Aufnahme und der Versorgung der Flüchtlinge heillos überfordert.
EU-Kommission fordert Abschiebungen nach Griechenland
Dennoch fordert die EU-Kommission jetzt die „Wiederaufnahme der Überstellungen auf der Grundlage der Dublin-Verordnung nach Griechenland“. Dafür sollen so schnell wie möglich die Voraussetzungen geschaffen werden. Zu diesem Zweck hat man der griechischen Regierung einen Maßnahmenkatalog übermittelt: Darin gehe es insbesondere um die Aufnahmekapazitäten und ‑bedingungen, den Zugang zum Asylverfahren, Rechtsbehelfe und Rechtsbeistand. In der Empfehlung wird Griechenland aufgefordert, im März Bericht über die erzielten Fortschritte zu erstatten – dann werde erneut geprüft.
Lage in Griechenland weiter desolat
Dass die Bedingungen für Schutzsuchende in Griechenland nach wie vor miserabel sind, beweisen zahlreiche Berichte. Das räumt selbst die EU-Kommission in ihrem eigenen Bericht ein. Nach wie vor erreichen täglich rund 2.000 Schutzsuchende die griechischen Inseln. Die Aufnahmesituation im Land bleibt desolat. Die Wiederaufnahme von Überstellungen aus anderen EU-Staaten nach Griechenland würde die sich anbahnende humanitäre Katastrophe verschärfen. Anstatt Schutzsuchenden die legale Ausreise in andere EU-Staaten zu ermöglichen, setzt die EU-Kommission Griechenland massiv unter Druck. Das Ziel: Flüchtlinge sollen in die Türkei zurückgeschoben werden.
Flüchtlingsrecht wird verbogen
In ihrem Bericht versucht die EU-Kommission den Weg zu bereiten, um die Türkei als „sicheren Drittstaat“ einzustufen und damit die Zurückschiebung dorthin zu legitimieren. Dabei verbiegt sie fundamentales Flüchtlingsrecht bis zur Unkenntlichkeit. An der entscheidenden Stelle (Seite 18) heißt es, das Konzept des sicheren Drittstaats verlange zwar die Möglichkeit zur Erlangung eines Schutzes nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK). „Aber es verlangt nicht, dass der sichere Drittstaat die Konvention ohne geographischen Vorbehalt ratifiziert hat“, so die Kommission. In der Türkei besteht der geographische Vorbehalt; das bedeutet, dass dort nur Staatsangehörige aus Ländern des EU-Rates Flüchtlingsstatus erhalten können. Schutzsuchenden aus Krisengebieten wie Syrien, Afghanistan oder Irak bleibt er verwehrt.
Flüchtlingsschutz? Fehlanzeige!
Das ohnehin problematische Konzept des „sicheren Drittstaats“ wird damit vollkommen ad absurdum geführt. Denn: Entscheidend ist nicht nur die Ratifikation der GFK und die Beachtung des Refoulement-Schutzes (Art. 38 Abs. 1 Buchst. c) RL 2013/32/EU). Es muss auch die Möglichkeit gewährleistet sein, die Anerkennung als Flüchtling nach der GFK zu erlangen (Art. 38 Abs. 1 Buchst. e) RL 2013/32/EU). Da in der Türkei der geographische Vorbehalt besteht und die GFK nicht uneingeschränkt gilt, erfüllt die Türkei diese Bedingung nicht.
Türkei: Kein sicherer Drittstaat
Flüchtlingen drohen in der Türkei Menschenrechtsverletzungen und sogar die Abschiebung in Krisenregionen wie Syrien oder Irak. Seit der Verabschiedung des Aktionsplans von Europäischer Union und türkischer Regierung am 29. November 2015 gibt es Berichte über willkürliche Inhaftierungen von Flüchtlingen und Misshandlungen in Haftanstalten. Mitte Dezember veröffentlichte Amnesty International (AI) den Bericht „Europe´s Gatekeeper. Unlawful detention and deportation of refugees from Turkey“. Der Dokumentation zufolge begannen türkische Beamte bereits im September 2015 damit, Schutzsuchende abzufangen, die von der Türkei aus in Richtung Griechenland aufbrechen wollten. Viele der Betroffenen kommen aus Syrien und dem Irak. Die Beamten verbrachten sie in die Haftzentren Düzici in Osmaniye oder in das Abschiebezentrum in Askale/Erzurum.
Massive Völkerrechtsverstöße
Auch illegale Abschiebungen und Zurückweisungen nach Syrien und in den Irak wurden dokumentiert. Ende Oktober hatte Human Rights Watch 51 syrische Flüchtlinge interviewt, die erst kürzlich in die Türkei eingereist waren. Die Flüchtlinge beschrieben, wie sie selbst oder andere Opfer illegaler Rückschiebungen nach Syrien wurden, teils unter Einsatz brutaler Gewalt. Die Berichte zeigen: Es liegen klare Verstöße gegen das Zurückweisungsverbot der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention vor. Auch das ARD-Magazin Monitor (14.1.2016) hat vor Ort gedreht und schildert willkürliche Inhaftierungen und Abschiebungen nach Syrien. Die Türkei verstößt damit massiv gegen türkisches und internationales Recht.
Die „türkische Lösung“: EU-Präsidentschaft will Zurückweisungen in die Türkei (29.01.16)
Relocation und Hotspots – Europas Flüchtlingspolitik am Nullpunkt (07.01.16)
Zwei Wochen danach: Die ersten fatalen Folgen des EU-Türkei-Deals (11.12.15)
„Hot Spot“ Lesbos: »Ein Ort der Schande« (05.11.15)