Image
Gegen das Asylpaket II gab es diverse Aktionen - wie diese Demo in Berlin. Foto: Hisham Ashkar; Quelle: twitter / @glueckaufkampfb

Der Bundestag hat das Asylpaket II verabschiedet. Damit wird das Asylrecht weiter beschnitten – trotz breiter Kritik von Kirchen, Verbänden, Menschenrechtsorganisationen und den über 15.000 Menschen, die an der PRO ASYL – Aktion „Asylpaket II stoppen“ teilgenommen haben. Die Bundesregierung hat davon unbeirrt schon die nächsten Gesetzentwürfe in der Schublade.

Jah­re­lan­ge Fami­li­en­tren­nun­gen, recht­lich bedenk­li­che Schnell­ver­fah­ren, Abschie­bun­gen auch von Kran­ken und Trau­ma­ti­sier­ten: Aus der Zivil­ge­sell­schaft gab es brei­te Kri­tik am Asyl­pa­ket II. In Stel­lung­nah­men von Kir­chen, Ver­bän­den und Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen wur­den die Asyl­rechts­ver­schär­fun­gen deut­lich abge­lehnt, über 15.000 Men­schen haben sich an der PRO ASYL – E‑Mail-Akti­on an Abge­ord­ne­te des Bun­des­tags betei­ligt. Wir dan­ken für die Unterstützung!

Auch nach den Asyl­pa­ke­ten I und II sind jedoch wei­te­re Ver­schär­fun­gen im Gespräch – das Asyl­recht wird immer wei­ter ausgehöhlt:

Wohn­sitz­auf­la­gen: Inte­gra­ti­ons­po­li­tisch absurd, recht­lich problematisch

Innen­mi­nis­ter de Mai­ziè­re und Inte­gra­ti­ons­be­auf­trag­te Özo­guz wol­len eine Wohn­sitz­auf­la­ge für aner­kann­te Flücht­lin­ge. Den Men­schen soll damit unter­sagt wer­den, nach ihrer Aner­ken­nung den bei der Auf­nah­me zuge­teil­ten Wohn­ort zu ver­las­sen und inner­halb des Bun­des­ge­bie­tes umzu­zie­hen. Dabei wol­len aner­kann­te Flücht­lin­ge das­sel­be, was vie­le Deut­sche auch wol­len – arbei­ten und auf eige­nen Füßen ste­hen. Sie dazu zu zwin­gen, ihr neu­es Leben genau dort zu begin­nen, wo Ein­hei­mi­sche wegen man­geln­der Zukunfts­chan­cen abwan­dern, ist inte­gra­ti­ons­po­li­tisch gedacht gera­de­zu absurd und recht­lich pro­ble­ma­tisch. Arti­kel 26 der Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on garan­tiert aner­kann­ten Flücht­lin­gen die Bewegungsfreiheit.

Spiel­ball des poli­ti­schen Kal­küls: siche­re Herkunftsstaaten

Mit dem Geset­zes­ent­wurf zur Bestim­mung von Alge­ri­en, Marok­ko und Tune­si­en als siche­re Her­kunfts­staa­ten wird das indi­vi­du­el­le Recht auf Asyl für wei­te­re Flücht­lings­grup­pen aus­ge­höhlt. Das Kon­zept »siche­rer Her­kunfts­staat« ist voll­ends zum Spiel­ball poli­ti­schen Gut­dün­kens fern­ab rechts­staat­li­cher Erwä­gun­gen mutiert. Die Debat­te ori­en­tiert sich nur noch an den aktu­el­len Zugangs­zah­len von Flücht­lin­gen. Kom­men mehr Men­schen vom Bal­kan, flugs erfolgt die Ein­stu­fung der dor­ti­gen Staa­ten als sicher. Stei­gen danach die Zah­len aus nord­afri­ka­ni­schen Staa­ten, sind sich Poli­ti­ker ver­schie­de­ner Cou­leur nicht zu scha­de, mit erneu­ten Geset­zes­ver­schär­fun­gen zu reagieren.

In der Debat­te geht voll­kom­men ver­lo­ren, dass die Ein­stu­fung eines Staa­tes als »sicher« im Sin­ne des Asyl­rechts das Ergeb­nis eines auf­wen­di­gen rechts­staat­li­chen Ver­fah­rens sein muss und von men­schen­rechts­re­le­van­ten Fak­to­ren abhängt. Dass die Men­schen­rechts­la­ge in den Maghreb-Län­dern pro­ble­ma­tisch bleibt, belegt der neu­es­te Men­schen­rechts­be­richt von Amnes­ty Inter­na­tio­nal zu Marok­ko, Alge­ri­en und Tune­si­en. PRO ASYL kri­ti­siert die Ein­stu­fung die­ser Län­der als siche­re Her­kunfts­län­der in einer Stel­lung­nah­me scharf – lehnt das Kon­zept aber auch grund­sätz­lich ab.

Die Abschot­tung Euro­pas wird vorangetrieben

Fakt ist: Den Schutz­su­chen­den wird der Weg nach Euro­pa wei­ter ver­sperrt wer­den. Das Ziel hat Innen­mi­nis­ter de Mai­ziè­re klar for­mu­liert: bis zum EU-Gip­fel mit der Tür­kei am 7. März die Flücht­lings­zah­len »dras­tisch und nach­hal­tig redu­zie­ren«. Dann zieht die EU Bilanz ihrer bis­he­ri­ger Abschot­tungs­stra­te­gien und even­tu­ell neue in Erwägung.

Iso­la­ti­on Griechenlands

Unklar bleibt, zu wel­chen dras­ti­schen Mit­teln die EU-Poli­tik grei­fen wird, um Schutz­su­chen­den eine Zuflucht in Euro­pa zu ver­weh­ren. Eine Stra­te­gie könn­te die Iso­la­ti­on Grie­chen­lands als Auf­fang­land für Flücht­lin­ge sein. Bereits jetzt sit­zen Zehn­tau­sen­de in Grie­chen­land fest, die Bal­kan­rou­te ist qua­si dicht­ge­macht. Für die Flücht­lin­ge ist die Lage in Grie­chen­land aus­sichts­los: Das Land ver­fügt über kein funk­tio­nie­ren­des Asyl­sys­tem und kann immer mehr Ankom­men­de kaum noch ver­sor­gen. Dar­um wer­den nun Plä­ne geschmie­det, damit Flücht­lin­ge in Zukunft erst gar nicht nach Grie­chen­land gelan­gen oder schnell in die Tür­kei zurück­ge­schickt wer­den können.

Die Ägä­is wird mili­tä­risch abgeriegelt

Um die Flücht­lings­zah­len zu dros­seln, schreckt man auch nicht vor mili­tä­ri­schen Mit­teln zurück. Schon bald wird die NATO mit Betei­li­gung der Bun­des­wehr und der EU-Grenz­schutz­be­hör­de Fron­tex im Ägäi­schen Meer zwi­schen Tür­kei und Grie­chen­land patroul­lie­ren, um Flücht­lings­boo­te aus­zu­ma­chen und sie der tür­ki­schen Küs­ten­wa­che zu mel­den. Das Ziel: Die am meis­ten genutz­te Rou­te für Schutz­su­chen­de auf ihrer Flucht nach Euro­pa soll ver­rie­gelt werden.

Die Tür­kei: kein siche­rer Drittstaat!

Die Tür­kei soll zu einem soge­nann­ten »siche­ren Dritt­staat« erklärt wer­den, um Flücht­lin­ge wie­der in das Tran­sit­land zurück­schi­cken zu kön­nen. Unab­hän­gig von den zuneh­men­den innen­po­li­ti­schen Kon­flik­ten im Land ist das auch völ­ker­recht­lich pro­ble­ma­tisch: Siche­re Dritt­staa­ten kön­nen nur die­je­ni­gen Staa­ten sein, die die Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on (GFK) aner­ken­nen. Die Tür­kei jedoch hat die GFK nur mit einem geo­gra­phi­schen Vor­be­halt rati­fi­ziert, damit kön­nen nur Schutz­su­chen­de aus Euro­pa kön­nen in der Tür­kei als Flücht­lin­ge aner­kannt wer­den – alle ande­ren nicht. Allein aus die­ser Tat­sa­che her­aus wäre es rechts­wid­rig, die Tür­kei zum siche­ren Dritt­staat zu erklären.

Asyl­pa­ket II: Bun­des­tag beschließt Ver­schär­fun­gen im Hau­ruck-Ver­fah­ren (25.02.16)

Asyl­pa­ket II: Brei­te und mas­si­ve Kri­tik aus der Zivil­ge­sell­schaft und Ver­bän­den (18.02.16)