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Asylpaket II: Bundestag beschließt Verschärfungen im Hauruck-Verfahren
Die Bundesregierung hatte es mit dem Asylpaket II eilig: Nach der ersten Lesung vor einer Woche wurde das Gesetz schon am heutigen Donnerstag im Bundestag beschlossen – trotz scharfer Kritik von Kirchen, Menschenrechtsorganisationen und Wohlfahrts- und Fachverbänden. Inzwischen ist auch der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Christoph Strasser, zurückgetreten – aus Protest gegen das Asylpaket II.
Das Gesetzespaket enthält keine einzige Maßnahme, um den Schutz von Flüchtlingen aus den Kriegs- und Krisenregionen zu verbessern. Stattdessen legt der Gesetzgeber mit zahlreichen Verschärfungen Hand an das Asylrecht. Die Eilverfahren in den besonderen Aufnahmezentren werden faire Asylverfahren und die Korrektur von Fehlentscheidungen durch die Arbeit von Rechtsanwälten und Gerichten beschränken. Die neuen gesetzlichen Grundlagen trennen Familien auf Jahre. Abschiebungen von Flüchtlingen in ihre Herkunftsstaaten sollen trotz schwerer Traumata möglich sein.
Beschleunigt ist nicht gleich fair und gründlich
In die neu geschaffenen »besonderen Aufnahmezentren« (BAE) sollen Asylsuchende aus »sicheren Herkunftsstaaten«, FolgeantragstellerInnen und Asylsuchende ohne Identitätsdokumente verbracht werden, bei denen die Behörden eine Vernichtung der Dokumente vermuten. Gerade die zuletzt genannte Personengruppe kann in der Praxis uferlos ausgeweitet werden, denn schon jetzt unterstellen viele Ausländerbehörden Schutzsuchenden eine vorsätzliche Vernichtung der Papiere. In den Zentren sollen beschleunigte Verfahren stattfinden. Es ist zu befürchten, dass Schutzsuchende eiligst durch die Verfahren geschleust werden und gerade auch bei Flüchtlingen ohne Pässe keine genaue Prüfung ihrer Fluchtgründe stattfinden wird. Dabei sagt das Vorhandensein von Pässen nichts über die Schutzbedürftigkeit einer Person aus.
Familientrennung auf Jahre
Besonders hart trifft das Asylpaket II subsidiär Geschützte. Ihr Anspruch auf Familiennachzug wird für zwei Jahre ausgesetzt. Damit werden nur noch mehr Familien und Kinder auf die gefährlichen Fluchtrouten gezwungen. Laut UNHCR machen Frauen und Kinder inzwischen mehr als die Hälfte aller Ankommenden auf den griechischen Inseln aus. Die Überfahrt ist lebensgefährlich: Seit Anfang 2016 sind bereits über 400 Menschen, darunter auch viele Kinder, im Mittelmeer gestorben. Die Verschärfung des Familiennachzugs wird noch mehr Familien dazu zwingen, die gefährlichen Fluchtwege zu gehen.
Abschiebungen von Kranken
Gleichsam gefährlich sind die neuen Abschiebungsregeln, die das Asylpaket II vorsieht. Nur noch lebensbedrohliche Erkrankungen sollen ein Abschiebehindernis darstellen, die Bundesregierung verweist Betroffene auf sog. »inländische Gesundheitsalternativen«, die in den Herkunftsländern bestehen würden. Mit der Realität hat dies nichts zu tun. In vielen Staaten ist es nicht einfach so möglich, von einem Gebiet in das nächste zu gelangen und dort medizinische Versorgung in Anspruch zu nehmen. Gerade im durch Gewalt erschütterten Afghanistan sind viele Wege unpassierbar. Dass die Bundesregierung zugleich psychologische Gutachten nicht mehr anerkennen will und Posttraumatische Belastungsstörungen nicht als schwere Erkrankung ansieht, zeigt die Härte des Vorgehens.
Die detaillierte Stellungnahme von PRO ASYL zum Asylpaket II findet sich hier.
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