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    »Sichere« Herkunftsstaaten

    Die Liste der »sicheren Herkunftsstaaten« wird immer länger. Mit der Sicherheits- und Menschenrechtslage in diesen Ländern hat das aber nichts zu tun. Das Konzept der »sicheren Herkunftsstaaten« zielt darauf, Schutzsuchende aus diesen Ländern abzuschrecken und sie schnell abschieben zu können. Es folgt nicht menschenrechtlichen Tatsachen, sondern politischer Willkür. Die pauschale Unterstellung, Schutzsuchenden aus diesen Ländern hätten keine Schutzgründe, steht dem Grundprinzip des Asylverfahrens – einer individuellen, sorgfältigen Prüfung des Asylgesuchs – diametral entgegen. Das Konstrukt der »sicheren Herkunftsstaaten« darf nicht ausgeweitet werden. Es gehört abgeschafft.

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    • Rechtsgutachten zur Frage, ob die Türkei als „sicherer Drittstaat“ eingestuft werden kann

      Stel­lung­nah­men & Gut­ach­ten

      In der Euro­päi­schen Uni­on wird der­zeit dis­ku­tiert, ob die Tür­kei als „siche­rer Dritt­staat“ behan­delt wer­den kann. Das von Dr. Rein­hard Marx erstell­te Rechts­gut­ach­ten zeigt, dass die Tür­kei von der Euro­päi­schen Uni­on und den Mit­glied­staa­ten aus recht­li­cher Sicht nicht als „siche­rer Dritt­staat“ behan­delt wer­den darf.
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    • Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten

      Stel­lung­nah­men & Gut­ach­ten

      Der Gesetz­ent­wurf hat zum Ziel, die Anla­ge II des Asyl­ge­set­zes so zu ver­än­dern, dass künf­tig Alge­ri­en, Marok­ko und Tune­si­en als „siche­re Her­kunfts­staa­ten“ ein­ge­stuft wer­den.
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    • Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Asylverfahrens-beschleunigungsgesetzes, BR Drs. 446/15, v. 29.9.2015

      Stel­lung­nah­men & Gut­ach­ten

      Die­se Stel­lung­nah­me bewer­tet die im vor­ge­leg­ten Gesetz­ent­wurf vor­ge­se­he­nen Rege­lun­gen: län­ge­re Auf­ent­hal­te in höchst­pro­ble­ma­ti­schen Mas­sen­un­ter­künf­ten, Sach­leis­tun­gen zur Abschre­ckung, ver­fas­sungs­wid­ri­ge Leis­tungs­kür­zung unter­halb des Exis­tenz­mi­ni­mums, Arbeits­ver­bo­te, unan­ge­kün­dig­te Abschie­bun­gen und eine wei­te­re Ent­ker­nung des Grund­rechts auf Asyl durch die Ein­stu­fung wei­te­rer Län­der als „siche­re Her­kunfts­län­der“.
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    • Gutachten zur Einstufung von Albanien und Montenegro zu „sicheren Herkunftsländern“

      Stel­lung­nah­men & Gut­ach­ten  ·  Bro­schü­re

      Gut­ach­ten zur fak­ti­schen und recht­li­chen Bewer­tung der Aus­wei­tung des Gesetz­ge­bungs­vor­ha­bens der Gro­ßen Koali­ti­on zur Ein­stu­fung von West­bal­kan­staa­ten als „siche­re Her­kunfts­staa­ten“ auf die Län­der Alba­ni­en und Mon­te­ne­gro.
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    • Gutachten zur Einstufung von Serbien, Mazedonien und Bosnien & Herzegowina zu „sicheren Herkunftsstaaten“

      Stel­lung­nah­men & Gut­ach­ten

      Ser­bi­en, Maze­do­ni­en und Bos­ni­en und Her­ze­go­wi­na: Zur fak­ti­schen und recht­li­chen Bewer­tung des Gesetz­ge­bungs­vor­ha­bens der Gro­ßen Koali­ti­on zur Ein­stu­fung von West­bal­kan­staa­ten als »siche­re Her­kunfts­staa­ten«
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    • Einstufung von Serbien, Mazedonien, Bosnien und Herzegowina als „sichere Herkunftsländer“?

      Stel­lung­nah­men & Gut­ach­ten

      Stel­lung­nah­me zum „Ent­wurf eines Geset­zes   zur Ein­stu­fung wei­te­rer Staa­ten als siche­re Her­kunfts­staa­ten und zur Erleich­te­rung des Arbeits­markt­zu­gangs für Asyl­be­wer­ber und gedul­de­te Aus­län­der“
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    Alle Mate­ria­li­en zu die­sem The­ma
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