Rechtsgutachten zur Frage, ob die Türkei als „sicherer Drittstaat“ eingestuft werden kann
März 2016
In der Europäischen Union wird derzeit diskutiert, ob die Türkei als „sicherer Drittstaat“ behandelt werden kann. Das von Dr. Reinhard Marx erstellte Rechtsgutachten zeigt, dass die Türkei von der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten aus rechtlicher Sicht nicht als „sicherer Drittstaat“ behandelt werden darf.
Die Türkei spielt im europäischen Ringen um eine Lösung der Krise des europäischen Asylrechts eine zentrale Rolle. Politische Maßnahmen müssen geltendes Recht beachten. Aus diesem Grunde wird nachfolgend im Auftrag von Pro Asyl untersucht, ob geltendes Unionsrecht eine Behandlung der Türkei als „sicherer Drittstaat“ durch die Mitgliedstaaten zulässt. Dies ist nicht der Fall. Asylsuchende dürfen nicht von Griechenland in die Türkei abgeschoben, zurückgewiesen oder auf dem Meer abgefangen und in die Türkei gebracht werden.