Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten

Februar 2016

Der Gesetz­ent­wurf hat zum Ziel, die Anla­ge II des Asyl­ge­set­zes so zu ver­än­dern, dass künf­tig Alge­ri­en, Marok­ko und Tune­si­en als „siche­re Her­kunfts­staa­ten“ ein­ge­stuft werden.

Die Stel­lung­nah­me lei­tet her, dass das Kon­zept der »siche­ren Her­kunfts­staa­ten« dem indi­vi­du­el­len Recht auf Asyl wider­spricht und dass eine Ein­stu­fung von Marok­ko, Alge­ri­en und Tune­si­en  als „siche­re Her­kunfts­staa­ten“ nicht zu recht­fer­ti­gen ist.