Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten
Februar 2016
Der Gesetzentwurf hat zum Ziel, die Anlage II des Asylgesetzes so zu verändern, dass künftig Algerien, Marokko und Tunesien als „sichere Herkunftsstaaten“ eingestuft werden.
Die Stellungnahme leitet her, dass das Konzept der »sicheren Herkunftsstaaten« dem individuellen Recht auf Asyl widerspricht und dass eine Einstufung von Marokko, Algerien und Tunesien als „sichere Herkunftsstaaten“ nicht zu rechtfertigen ist.