23.02.2012  

Menschenrechtsgerichtshof verurteilt italienische Zurückweisungspolitik nach Libyen

In einem weg­wei­sen­den Urteil hat der Men­schen­rechts­ge­richts­hof in Straß­burg soeben die ita­lie­ni­sche Zurück­wei­sungs­po­li­tik und damit die schä­bi­ge Koope­ra­ti­on der frü­he­ren Regie­rung Ber­lus­co­ni mit dem liby­schen Dik­ta­tor Gad­da­fi verurteilt. Der Gerichts­hof stellt eine Ver­let­zung von Arti­kel 3 der Euro­päi­schen Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on fest: „Nie­mand darf der Fol­ter oder unmensch­li­cher oder ernied­ri­gen­der Behand­lung oder Stra­fe unter­wor­fen wer­den“. Zudem stellt
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