Anlässlich des heutigen Treffens des Rates Justiz und Inneres der EU fordert ein breites gesellschaftliches Bündnis von PRO ASYL, Diakonie Deutschland, Paritätischem Wohlfahrtsverband, Arbeiterwohlfahrt, Jesuiten-Flüchtlingsdienst, Deutschem Anwaltverein und Neuer Richtervereinigung eine grundlegende Neuausrichtung der Verantwortungsteilung für Flüchtlinge in der EU. Angesichts des Stillstandes in der EU bei der Weiterentwicklung hin zu einer humaneren Flüchtlingspolitik legen die Organisationen am heutigen Tag ein Memorandum mit dem Titel „Flüchtlingsaufnahme in der Europäischen Union: Für ein gerechtes und solidarisches System der Verantwortlichkeit“ vor. Es soll eine Debatte darüber anstoßen, wie Europa künftig mit Flüchtlingen umgehen will. Denn das Memorandum führt vor Augen: Viele Asylsuchende bleiben trotz Ankunft auf dem „sicheren Boden“ der EU schutzlos und sind gezwungen, in dem für sie zuständigen EU-Land zu verbleiben oder dorthin zurückzukehren.
Beim heutigen Treffen des Rates Justiz und Inneres wird der Ausbau der Kontrolle der EU-Außengrenzen durch sogenannte „Smart Borders“ weiter vorangetrieben – während die Abstimmung über die Reform des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ auf Eis liegt. Die unterzeichnenden Organisationen appellieren an Rat und Europäisches Parlament, die Zeit bis zur im Sommer erwarteten Abstimmung zur Neuregelung des EU-Asylzuständigkeits-Regelwerkes (der Dublin-Verordnung) zu nutzen: Statt der geplanten Reform von Dublin II zu Dublin III, die die Grundstrukturen der Zuständigkeitsverteilung nicht antastet, brauchen wir eine grundlegende Neuausrichtung der EU-Flüchtlingspolitik, um die tiefgreifende Krise des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems zu überwinden.
Das Memorandum zeigt die tiefgreifende Krise der europäischen Asylpolitik. Ursache ist das Dublin-System, das den EU-Staaten an den Außengrenzen die Verantwortung für die Asylverfahren zuweist. Diese werden überproportional beansprucht und sind vielfach überfordert. Die Folge: Flüchtlinge werden in Ländern wie Griechenland, Italien, Ungarn und Malta zu Obdachlosen gemacht, erleben schlimmste Armut und Übergriffe. Vielfach werden sie völkerrechtswidrig inhaftiert. All dies führt zu gravierenden Menschenrechtsverletzungen. In Bezug auf Griechenland haben der Straßburger Menschenrechtsgerichtshof und der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) im Jahr 2011 verbindlich festgestellt, dass Flüchtlinge aus menschenrechtlichen Gründen von anderen EU-Staaten aus dorthin nicht abgeschoben werden dürfen.
Mit dem Memorandum machen die unterzeichnenden Organisationen einen eigenen Vorschlag für einen menschenrechtlichen Umbau des Dublin-Systems: Das heutige maßgebliche Kriterium für die Asylzuständigkeit – der „Ort der illegalen Einreise“ – muss gestrichen werden. Ersetzt werden muss dieses durch das „Prinzip der freien Wahl des Mitgliedstaates“. Asylsuchende sollen also selbst bestimmen können, in welchem Land der EU sie den Antrag auf Schutzgewährung stellen und ihr Asylverfahren durchlaufen möchten. Für einen solchen Systemwechsel sprechen mehrere Gesichtspunkte: Das Prinzip der freien Wahl wird dazu führen, dass Asylsuchende dort hingehen, wo sie die Unterstützung ihrer Familien oder Communities erhalten. Dies ist nicht nur für die Flüchtlinge von Vorteil, sondern führt auch dazu, dass sie sich besser integrieren und zurechtfinden können. Außerdem können Menschenrechtsverletzungen an Flüchtlingen vermieden werden, wenn diese nicht länger zum Aufenthalt in Ländern gezwungen werden, die weder ein ordentliches Asylsystem noch ein Mindestmaß an menschenwürdiger Behandlung für sie bereithalten. Aber auch pragmatische Aspekte sprechen für eine solches Konzept: Wenn Asylsuchende nicht in EU-Staaten abgeschoben werden, in die sie nicht wollen, wird verhindert, dass sie von einem EU-Land ins nächste wandern. Die sogenannte Sekundärwanderung innerhalb der EU wird vermieden. Kosten für bürokratische Verfahren zur Überstellung von einem Land ins andere werden reduziert. Die unter Umständen entstehenden Ungleichgewichte in der Auslastung der Mitgliedstaaten können durch einen Europäischen Ausgleichsfonds korrigiert werden.
Kommt es nicht zu dem geforderten Systemwechsel, wird sich die asylpolitische Krise in der EU weiter verschärfen. Verurteilungen wegen Menschenrechtsverletzungen an Flüchtlingen werden weiter erfolgen. Zeigt sich die Politik handlungsunfähig und überlässt sie es wie bisher den Gerichten – den nationalen Gerichten sowie dem Straßburger Menschenrechtsgerichtshof oder dem Luxemburger EuGH – , wenigstens die schlimmsten Folgen abzumildern, bedeutet dies für die Betroffenen jahrelanges Leid: Sie müssen langwierige Verfahren auf sich nehmen bevor sie gehört werden und die Chance haben, ihre Rechte durchzusetzen. Menschenrechtsschutz ist jedoch nicht nur Aufgabe der Gerichte. Die von den politisch Verantwortlichen produzierten Probleme müssen auch durch politische Lösungen angegangen werden. Das Memorandum versteht sich als zivilgesellschaftlicher Impuls für einen Weg zu einem menschenwürdigen Umgang mit Flüchtlingen in der EU.
Memorandum Flüchtlingsaufnahme in der Europäischen Union: Für ein gerechtes und solidarisches System der Verantwortlichkeit (pdf download)
Presseerklärung 7.3.2013
Bleiberecht für die 72 afghanischen Ungarn-Flüchtlinge (12.11.13)
Ungarn: Lage von Flüchtlingen verschärft sich zunehmend (25.10.13)
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Malta und Zypern (24.07.13)