11.11.2014  

US-Deserteur Shepherd: EUGH-Generalanwältin stärkt Rechte von Militär- und Kriegsdienstverweigerern

Im Ver­fah­ren des US-Deser­teurs André She­p­herd (37) hat heu­te die Gene­ral­an­wäl­tin des Euro­päi­schen Gerichts­hofs Ele­a­n­or Sharps­ton ihren Schluss­an­trag gestellt. Er ent­hält rich­tungs­wei­sen­de Erwä­gun­gen zur Aus­le­gung der soge­nann­ten Qua­li­fi­ka­ti­ons­richt­li­nie der Euro­päi­schen Uni­on. Mit ihr sol­len unter ande­rem die­je­ni­gen geschützt wer­den, die sich einem völ­ker­rechts­wid­ri­gen Krieg oder völ­ker­rechts­wid­ri­gen Hand­lun­gen ent­zie­hen und infol­ge­des­sen mit Ver­fol­gung rech­nen müssen. André
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