29.11.2015

Anläß­lich der heu­ti­gen Ver­hand­lun­gen zwi­schen der EU und der Tür­kei warnt PRO ASYL vor einem „schmut­zi­gen Deal auf Kos­ten der Men­schen­rech­te. Dies wäre die mora­li­sche Bank­rott­erklä­rung Euro­pas“, sag­te Gün­ter Burk­hardt, Geschäfts­füh­rer von PRO ASYL. Die EU müs­se gegen­über Erdo­gan die Men­schen­rechts­si­tua­ti­on in der Tür­kei the­ma­ti­sie­ren. Sie darf die Men­schen­rech­te nicht ein­fach über Bord werfen. 

Ein Deal mit der Tür­kei kann zudem dra­ma­ti­sche Fol­gen für die Tür­kei und die Euro­päi­sche Uni­on haben. Ein will­fäh­ri­ges Nach­ge­ben gegen­über Erdo­gan wer­de als still­schwei­gen­de Tole­rie­rung der men­schen­rechts­ver­ach­ten­den Poli­tik Erdo­gans ver­stan­den, ein EU-Tür­kei-Abkom­men als Rücken­de­ckung für sei­ne poli­ti­sche Linie ins­ge­samt gedeu­tet. Noch mehr Flücht­lin­ge, dann ver­mehrt auch aus der Tür­kei, kön­nen die Fol­ge sein. Flücht­lin­ge flie­hen oft in Län­der, in denen sie Anknüp­fungs­punk­te haben – ange­sichts der Ver­bin­dun­gen seit der Arbeits­mi­gra­ti­on aus der Tür­kei ist Deutsch­land ein poten­ti­el­les Zufluchtsland.

PRO ASYL for­dert, Flücht­lin­ge in der Tür­kei zu unter­stüt­zen. Es ist skan­da­lös, dass Euro­pa über die man­geln­de Ver­sor­gung der Flücht­lin­ge in den Nach­bar­staa­ten Syri­ens redet, jedoch nicht aus­rei­chend hilft. Auch die Wie­der­auf­nah­me der huma­ni­tä­ren Auf­nah­me­pro­gram­me für syri­sche Flücht­lin­ge mit Ange­hö­ri­gen in Deutsch­land sowie der euro­pa­wei­te Aus­bau des Resett­le­ment­pro­gramms in eine nen­nens­wer­te Grö­ßen­ord­nung sind geeig­net, Tau­sen­den die gefähr­li­che Flucht über das Meer zu erspa­ren. „Kon­tin­gen­te sind eine sinn­vol­le Ergän­zung des indi­vi­du­el­len Asyl­rechts, sie erset­zen es aber nicht.“, stellt Gün­ter Burk­hardt  klar. Unver­än­dert müs­se an der euro­pä­isch-tür­ki­schen Gren­ze die Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on und die Euro­päi­sche Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on sowie das EU-Recht beach­tet wer­den. Sie ver­bie­ten Zurück­wei­sun­gen ohne Prü­fung der Schutz­be­dürf­tig­keit. Die Tür­kei ist weder ein siche­res Her­kunfts­land noch ein siche­rer Drittstaat. 

Die Tür­kei hat zwar die Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on rati­fi­ziert, behält aber bis heu­te den soge­nann­ten geo­gra­phi­schen Vor­be­halt bei. Das bedeu­tet, dass nur Schutz­su­chen­de aus Euro­pa von der Tür­kei selbst als Flücht­lin­ge aner­kannt wer­den kön­nen. Alle ande­ren haben in der Tür­kei de fac­to kei­ne Schutz­per­spek­ti­ve, kei­ne sozia­le Unter­stüt­zung, kaum Zugang zum Arbeits­markt oder zum Gesund­heits­sys­tem. Damit kann die Tür­kei kein „siche­rer Dritt­staat“ sein, denn die­se Ein­stu­fung kann nur bei Staa­ten vor­ge­nom­men wer­den, in denen die GFK unein­ge­schränkt gilt. Flücht­lin­ge, die über die Tür­kei nach Euro­pa rei­sen, dür­fen nicht dort­hin zurück­ge­schickt wer­den. Die in Deutsch­land gefor­der­te Ober­gren­ze kann es nicht geben. Men­schen­rech­te ken­nen kei­ne Obergrenze.

Alle Presse­mitteilungen