Neues Eritrea-Gutachten bestätigt: Verweigerung von Schutz verkennt Realität
Gestern hat das Bundesverwaltungsgericht im Falle eines eritreischen Geflüchteten ein wegweisendes Urteil verkündet. Auch die Autoren eines aktuellen Gutachtens zum Umgang deutscher Behörden mit Schutzsuchenden aus Eritrea kommen zu dem Ergebnis: Widerrufsverfahren, bei denen das BAMF Eritreer*innen den bereits zuerkannten Flüchtlingsschutz mit Verweis auf den sogenannten Diasporastatus wieder wegnimmt, sind umgehend einzustellen.
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