18.12.2020
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Abschiebung nach Afghanistan vom Flughafen Leipzig/Halle. Foto: picture alliance/dpa | Michael Kappeler

Trotz Corona-Pandemie lief die Abschiebemaschinerie auch im Jahr 2020 weiter. Die Gesamt-Abschiebezahlen dürften zwar geringer sein als in den Vorjahren, die Folgen für die betroffenen Menschen bleiben genauso schlimm – mindestens, denn viele Zielländer von Abschiebungen wurden von Corona hart getroffen.

Hin­ter jeder Abschie­bung steckt ein Mensch, des­sen Leben dadurch – oft nicht zum ers­ten Mal – aus den Fugen gerät. Und der Abschie­be­fu­ror der Behör­den macht dabei häu­fig nicht ein­mal Halt vor Schwer­kran­ken oder Klein­kin­dern – oder sogar schwer­kran­ken Klein­kin­dern, wie im Fal­le des ein­jäh­ri­gen Abdullah.

Obwohl die Coro­na-Pan­de­mie ab März dafür sorg­te, dass vie­le Abschie­bun­gen abge­sagt und Dub­lin-Über­stel­lun­gen sogar vor­über­ge­hend kom­plett aus­ge­setzt wur­den, ist die Maschi­ne­rie spä­tes­tens Ende des Som­mer wie­der ange­lau­fen. Und wäh­rend alle Bürger*innen auf­ge­ru­fen wer­den, mög­lichst zuhau­se zu blei­ben, wur­den pünkt­lich zum Start des bun­des­wei­ten »har­ten Lock­downs« am 16.12. sogar Sam­mel­ab­schie­bun­gen ins Bür­ger­kriegs­land Afgha­ni­stan erneut auf­ge­nom­men

Schon 2018 und 2019 haben wir kur­ze Fall­samm­lun­gen ver­öf­fent­licht, die die Schick­sa­le hin­ter den nack­ten Zah­len deut­lich machen. Auch 2020 gab es lei­der wie­der vie­le ähn­li­che Fäl­le – aus den ver­schie­dens­ten Bun­des­län­dern, in ver­schie­dens­te Her­kunfts- oder Tran­sit­staa­ten. Das ein­zi­ge, was fast immer gleich ist: Die Men­schen wer­den mit­ten in der Nacht oft von einem gro­ßen Poli­zei­auf­ge­bot aus ihren Woh­nun­gen geholt…

(1) Kleinkind Abdullah ohne benötigte Medikamente abgeschoben

Fami­lie I. lebt seit sechs Jah­ren in Deutsch­land, hier wird 2019 auch ihr jüngs­tes Kind Abdul­lah* gebo­ren. Ihm fehlt die Hirn­an­hangs­drü­se, er ist auf Medi­ka­men­te ange­wie­sen. Glück im Unglück: In Lind­horst (Nie­der­sach­sen), wo die Fami­lie wohnt, hat er eine Chan­ce auf die lebens­not­wen­di­ge ärzt­li­che Versorgung.

Bis zum 4. Juni 2020 – an die­sem Tag wer­den der ein­jäh­ri­ge Abdul­lah und sei­ne Geschwis­ter mit­ten in der Nacht geweckt. Um 03:30 Uhr erscheint die Poli­zei mit einem Groß­auf­ge­bot und legt den auf­ge­wühl­ten Eltern Hand­schel­len an: Die Fami­lie soll an den Flug­ha­fen Düs­sel­dorf und von dort aus in ihr Hei­mat­land Geor­gi­en gebracht wer­den – ein Land, das die Kin­der kaum noch ken­nen, selbst die älte­ren wur­den bereits in Deutsch­land ein­ge­schult. Im Zuge der Pro­ze­dur wer­den nicht nur Abdul­lahs ältes­tem Bru­der Ham­za* (11) Hand- und Fuß­fes­seln ange­legt, auch die Hin­wei­se zur Mit­nah­me von Medi­ka­men­ten für Abdul­lah wer­den von den Beamt*innen nicht beachtet.

Im Zuge der Pro­ze­dur wer­den nicht nur Abdul­lahs ältes­tem Bru­der Ham­za* (11) Hand- und Fuß­fes­seln ange­legt, auch die Hin­wei­se zur Mit­nah­me von Medi­ka­men­ten für Abdul­lah wer­den von den Beamt*innen nicht beachtet.

Im Vor­feld  der Abschie­bung behaup­te­te das VG Han­no­ver, die Ver­sor­gung mit Medi­ka­men­ten sei in Geor­gi­en grund­sätz­lich mög­lich – aber das ent­spricht nicht der Lebens­rea­li­tät von Fami­lie I. Wie Unterstützer*innen dem Flücht­lings­rat Nie­der­sach­sen drei Mona­te nach der Abschie­bung berich­te­ten, bekommt der klei­ne Abdul­lah dort nur Wachs­tums­hor­mo­ne, nicht aber die übri­gen lebens­wich­ti­gen Medi­ka­men­te. Auch heu­te ist die Situa­ti­on nach wie vor kri­tisch, Abdul­lah muss­te mehr­fach in sta­tio­nä­re Behand­lung, er erhält seit kur­zem nur noch künst­li­che Nah­rung. Freund*innen aus Deutsch­land unter­stüt­zen die Fami­lie nach wie vor und ver­su­chen damit, ihre Situa­ti­on wenigs­tens etwas zu verbessern.

(2) Mit 80 Jahren & Demenz allein in die Türkei

Nicht nur klei­ne Kin­der wer­den abge­scho­ben, auch älte­re Men­schen kann es selbst nach vie­len Jah­ren in die­sem Land immer noch tref­fen: Ahmet M.* aus Mag­de­burg (Sach­sen-Anhalt) ist an Demenz erkrankt, sieht schlecht und lei­det häu­fig unter Ori­en­tie­rungs­lo­sig­keit – er ist schließ­lich auch schon beacht­li­che 80 Jah­re alt. Seit 27 Jah­ren lebt er mit sei­ner Fami­lie in Deutsch­land, mit dem Sta­tus einer Dul­dung, die immer wie­der ver­län­gert wur­de. Offen­bar durch einen Feh­ler des Rechts­an­wal­tes, der vor­lie­gen­de Attes­te nach Infos des Flücht­lings­ra­tes Sach­sen-Anhalt nicht immer zeit­nah an die Aus­län­der­be­hör­de wei­ter­reich­te, kam die­se am 31. August aller­dings zu dem zwei­fel­haf­ten Schluss, dass der 80-jäh­ri­ge nun plötz­lich gesun­det und rei­se­fä­hig sei:

Wie sein Sohn auf Face­book berich­tet, wird Ahmet M. mor­gens um 5:30 Uhr von der Poli­zei abge­holt und nach Istan­bul geflo­gen – ohne Medi­ka­men­te, ohne Mobil­te­le­fon. Mit ledig­lich 50 € über­lässt man ihn am dor­ti­gen Flug­ha­fen sich selbst. Der Sohn braucht über 24 Stun­den, um Kon­takt zum Vater her­zu­stel­len und ihn zu ent­fern­ten Ver­wand­ten zu bringen.

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Die Namen hin­ter den Zahlen

(3) Wenn die Dystopie zur Realität wird

Far­had S.* hat vie­le Wochen geprobt, am 14. März soll­te am Ger­hart-Haupt­mann-Thea­ter in Zit­tau (Sach­sen) die Pre­mie­re der Thea­ter­auf­füh­rung zu »End­land« statt­fin­den, in dem der 21-jäh­ri­ge eine Rol­le über­nom­men hat­te. Das Stück »End­land« ist eine Dys­to­pie, in der Deutsch­land von einer natio­na­lis­ti­schen Par­tei regiert wird und sich mit Grenz­mau­ern gegen Geflüch­te­te abschottet.

Doch nur drei Tage vor­her, am 11. März, wer­den Far­had und sei­ne Schauspielkolleg*innen von einer Rea­li­tät ein­ge­holt, die wie die Faust aufs Auge zur Dys­to­pie passt: Der jun­ge Mann wird  gemein­sam mit eini­gen ande­ren Betrof­fe­nen von Sach­sen aus nach Afgha­ni­stan abge­scho­ben. Die zustän­di­ge Regis­seu­rin spricht von einem Schock und kün­digt an, bei den Auf­füh­run­gen die ent­stan­de­ne Lücke deut­lich zu machen. So weit kommt es auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie nicht mehr – dafür sam­meln die ande­ren Schauspieler*innen Geld, um Far­had S. nach der Abschie­bung zu unter­stüt­zen. Der­zeit ver­sucht die­ser, eine Rück­kehr nach Euro­pa zu organisieren.

(4) Morgens um 5 Uhr in der Psychiatrie

Maryam S.* ist gemein­sam mit ihrer Fami­lie aus Afgha­ni­stan geflo­hen und lebt nun in Wei­mar (Thü­rin­gen). Aber sie soll als ein­zi­ges Fami­li­en­mit­glied im Rah­men des Dub­lin-Ver­fah­rens nach Finn­land abge­scho­ben wer­den. Bei ihren Ver­wand­ten ist noch ein Gerichts­ver­fah­ren anhän­gig, einem Fami­li­en­mit­glied wur­de bereits im Eil­ver­fah­ren Schutz gewährt.  Am 13.10. befin­det sich die 21-jäh­ri­ge in der ört­li­chen Psych­ia­trie, wo sie wegen Sui­zid­ge­fahr ein­ge­wie­sen wurde.

Erst als die jun­ge Frau hyper­ven­ti­liert und zusam­men­bricht, wird die Pro­ze­dur abgebrochen.

Doch auch ihr labi­ler Zustand und ein Erlass, der Abschie­bun­gen aus Kran­ken­häu­sern in Thü­rin­gen unter­sagt, stel­len für die Behör­den offen­sicht­lich kei­ne Hin­de­rungs­grün­de dar und so ste­hen um fünf Uhr in der Früh‘ Polizeibeamt*innen, ein Begleit­arzt und Mitarbeiter*innen der Aus­län­der­be­hör­de in der Wei­ma­rer Psych­ia­trie und wol­len Maryam S. mit­neh­men. Erst als die jun­ge Frau hyper­ven­ti­liert und zusam­men­bricht, wird die Pro­ze­dur abge­bro­chen. Die Stadt Wei­mar möch­te den Vor­fall anschlie­ßend her­un­ter­spie­len, das Kran­ken­haus bestä­tigt die ernst­haf­ten gesund­heit­li­chen Vor­gän­ge jedoch in einem Bericht, der dem Flücht­lings­rat Thü­rin­gen vorliegt.

(5) Hebamme Adelina gibt nicht auf 

Ade­li­na Aje­ti aus dem Koso­vo und ihr Ehe­mann haben kei­nen ein­fa­chen Start in Deutsch­land. Ihr Asyl­an­trag wird abge­lehnt und sie bekom­men ein Arbeits­ver­bot, auch der vor­lie­gen­de Bache­lor in Geburts­hil­fe wird nicht aner­kannt. Ade­li­na macht trotz­dem wei­ter: Sie lernt Deutsch bis zum Sprach­ni­veau C1, erreicht eine Teil­an­er­ken­nung ihres Stu­di­ums und erkämpft sich die Arbeits­er­laub­nis. Heb­am­men wer­den drin­gend gebraucht, der Fach­kräf­te­man­gel ist inzwi­schen so ekla­tant, dass vie­le Schwan­ge­re kei­ne Heb­am­me mehr fin­den – schnell bekommt Ade­li­na daher eine Fest­an­stel­lung in einer Heb­am­men­pra­xis in Leip­zig (Sach­sen), die jun­gen Müt­ter schät­zen sie sehr.

Doch die­se Betreu­ung endet jäh: Am 18. Novem­ber erscheint die Bun­des­po­li­zei nachts um 2 Uhr in ihrer Woh­nung und schiebt Ade­li­na und ihren Mann ab.  Ihre Kolleg*innen und die von ihr betreu­ten Fami­li­en kämp­fen jetzt mit einer eige­nen Web­sei­te und einer Peti­ti­on für ihre Rückkehr.

Update Okto­ber 2021: 

Ade­li­na ist zurück in Leip­zig und hat die Prü­fung zur Aner­ken­nung ihrer Aus­bil­dung auch in Deutsch­land bestan­den – dank der gro­ßen Unter­stüt­zung aus ihrem Freund*innenkreis und einer tol­len Spen­den­be­reit­schaft konn­ten die vie­len büro­kra­ti­schen Hür­den genom­men wer­den. Ihr Mann ist lei­der wei­ter­hin im Kosovo.

(6) 6 Minuten vor Abflug wird Yulia* gerettet

Um 1 Uhr nachts am 26. August wird die Ukrai­ne­rin Yulia L.* aus ihrer Woh­nung in Stral­sund (Meck­len­burg-Vor­pom­mern) abge­holt, noch im Nacht­hemd wird sie in den Poli­zei­bus zum Flug­ha­fen Leip­zig ver­bracht. Bei der Abschie­be­pro­ze­dur wer­den allen Betrof­fe­nen die Han­dys abge­nom­men und es kommt zu einer Rei­he von men­schen­un­wür­di­gen Sze­na­ri­en, wie die Rechts­an­wäl­tin von Yulia L. dem Flücht­lings­rat Meck­len­burg-Vor­pom­mern berich­tet: Frau­en müs­sen sich kom­plett ent­klei­den, eine Mut­ter mit auf­ge­schnit­te­nen Puls­adern wird von ihrem Kind getrennt im Flie­ger fixiert, auch gibt das Innen­mi­nis­te­ri­um zu, dass ein Abzu­schie­ben­der mit »diver­sen anste­cken­den Krank­hei­ten« und »blu­ten­der Kopf­ver­let­zung« kurz­zei­tig in den Bus gebracht wur­de. All das sorgt für Panik bei den Betroffenen.

Hät­te der Rich­ter mor­gens nur ein paar Minu­ten län­ger gebraucht, wäre der Flie­ger wohl schon in der Luft gewesen.

Schon um 9:30 soll der Flie­ger mit Yulia L. plan­mä­ßig in die Ukrai­ne abhe­ben. Zum Glück reagiert ihr Ehe­mann Alex­an­der L.*, deut­scher Staats­an­ge­hö­ri­ger, direkt nach dem Poli­zei­ein­satz und infor­miert eine Rechts­an­wäl­tin, denn sei­ne Frau hat Anspruch auf einen Auf­ent­halts­ti­tel. Aber beim zustän­di­gen Ver­wal­tungs­ge­richt Greifs­wald ist am frü­hen Mitt­woch­mor­gen noch kein Rich­ter im Hau­se. Um 9:24 erhält die Rechts­an­wäl­tin schließ­lich die Nach­richt vom Gericht, dass die Abschie­bung zu stop­pen sei. In letz­ter Sekun­de kann Yulia L. noch aus dem Flug­zeug geholt wer­den – hät­te der Rich­ter mor­gens nur ein paar Minu­ten län­ger gebraucht, wäre der Flie­ger wohl schon in der Luft gewe­sen. Auf Anra­ten ihrer Anwäl­tin erstat­tet Yulia L. Anzeige.

(7) Vom Familienbesuch in die Abschiebehaft

Abdul Jamal Nase­ri ist Mit­te zwan­zig und kommt aus Afgha­ni­stan. Er lebt seit 2015 in Augs­burg, spricht flie­ßend Deutsch und arbei­tet in einem Super­markt. Er ver­liebt sich in eine jun­ge Afgha­nin aus Ober­bay­ern, die dort mit gesi­cher­tem Auf­ent­halts­sta­tus lebt. Im Sep­tem­ber 2019 kommt ihre gemein­sa­me Toch­ter Johan­na zur Welt, kurz danach hei­ra­ten die bei­den. Das Fami­li­en­glück scheint per­fekt, doch die zustän­di­ge zen­tra­le Aus­län­der­be­hör­de Schwa­ben aus Augs­burg (Bay­ern) macht der jun­gen Fami­lie das Leben schwer. Zunächst ent­zie­hen sie Abdul Jamal die Arbeits­er­laub­nis, die geplan­te Aus­bil­dung im Super­markt kann er nicht antre­ten. Auch ein Umzug zu Frau und Kind nach Ober­bay­ern wird von der Behör­de abgelehnt.

Den­noch ver­bringt Abdul Jamal so viel Zeit wie nur irgend­wie mög­lich bei sei­ner Fami­lie – und wäh­rend eines sol­chen Besuchs steht im Febru­ar 2020 plötz­lich die Poli­zei vor der Tür. Abdul Jamal wird in Abschie­be­haft genom­men und soll weni­ge Tage spä­ter per Char­ter­flug nach Afgha­ni­stan abge­scho­ben wer­den. Beson­ders per­fi­de: Die baye­ri­schen Behör­den set­zen das von ihnen selbst erlas­se­ne Ver­bot eines Umzugs nach Ober­bay­ern als Argu­ment gegen die Fami­lie ein. Sie argu­men­tie­ren, dass Abdul Jamal abge­scho­ben wer­den kön­ne, da er nicht mit sei­ner Fami­lie zusammenlebt.

Beson­ders per­fi­de: Die baye­ri­schen Behör­den set­zen das von ihnen selbst erlas­se­ne Ver­bot eines Umzugs nach Ober­bay­ern als Argu­ment gegen die Fami­lie ein.

Die Ret­tung für Abdul Jamal kommt gera­de noch recht­zei­tig: PRO ASYL erfährt von sei­nem Fall und schal­tet kurz­fris­tig einen Rechts­an­walt ein, der sich per Eil­an­trag an das zustän­di­ge Ver­wal­tungs­ge­richt wen­det. Trotz aller Appel­le hal­ten die Behör­den ver­bis­sen an der geplan­ten Abschie­bung fest. Erst in der zwei­ten Instanz kann die Abschie­bung weni­ge Stun­den vor dem geplan­ten Abflug gestoppt werden.

(8) »Im Sinne des Kindeswohls« abschieben?

In der Nacht vom 1. auf den 2. Sep­tem­ber wird Dejan J.* in sei­ner Jugend­wohn­grup­pe in einem Land­kreis in Nord­rhein-West­fa­len von Polizist*innen aus dem Schlaf geris­sen. Der ser­bi­sche Jun­ge ist gera­de mal 11 Jah­re alt, spricht schon gut Deutsch und hat Freun­de in der Schu­le gefun­den. Er fühlt sich wohl in Deutschland.

Doch nun geht es mit­ten in der Nacht an den Flug­ha­fen, um dort gemein­sam mit sei­ner Mut­ter zurück nach Ser­bi­en abge­scho­ben zu wer­den – obwohl die zustän­di­gen Behör­den ihn zuvor von sei­ner Mut­ter getrennt und in der Jugend­wohn­grup­pe unter­ge­bracht hat­ten. Am Flug­ha­fen in Bel­grad tren­nen sich die Wege von Dejan und sei­ner Mut­ter direkt wie­der. Wie wir aus Ser­bi­en erfah­ren, wur­de er dort in eine sozia­le Ein­rich­tung gebracht und lebt mitt­ler­wei­le in einer Pflegefamilie.

(9) Abschiebung ins Nichts statt Mittagessen mit den Enkeln

Sali K. und Mire G. sind über 60 Jah­re alt – und fast die Hälf­te ihres Lebens haben sie in Deutsch­land im Land­kreis Biber­ach (Baden-Würt­tem­berg) ver­bracht. Bis die gesund­heit­lich ange­schla­ge­nen Groß­el­tern im Okto­ber inmit­ten der Coro­na-Pan­de­mie in den Koso­vo abge­scho­ben wur­den. »Ein Land, das es noch gar nicht gab, als sie vor fast 30 Jah­ren nach Deutsch­land kamen«, wie die Kon­text Wochen­zei­tung in ihrem Bericht über den Fall schreibt.

Dort liegt auch eines der Haupt­pro­ble­me: Wegen ihrer Pass­lo­sig­keit wer­den Sali K. und Mire G. sowohl die Auf­ent­halts­er­laub­nis in Deutsch­land als auch Sozi­al­leis­tun­gen im Koso­vo ver­wehrt. Und so muss­ten die Groß­el­tern sich am 12. Okto­ber plötz­lich in einem frem­den Land um ein Dach über dem Kopf küm­mern, anstatt wie geplant die Enkel­kin­der zum Mit­tag­essen zu emp­fan­gen. Die Enkel hof­fen nun, Oma und Opa über­haupt noch ein­mal wie­der­se­hen – denn die Groß­el­tern kön­nen im Koso­vo weder zu einem Arzt gehen, noch haben sie eine fes­te Bleibe.

UPDATE 12.03.2021:

Den Flücht­lings­rat Baden-Würt­tem­berg hat die trau­ri­ge Nach­richt erreicht, dass Sali K. mitt­ler­wei­le ver­stor­ben ist – nur fünf Mona­te nach der Abschie­bung. »Ohne die Abschie­bung, das lässt sich mit ziem­li­cher Sicher­heit sagen, wäre Sali Kras­ni­qi noch am Leben. Eine adäqua­te medi­zi­ni­sche Behand­lung war im Koso­vo nicht mög­lich«, heißt es in der Pres­se­mit­tei­lung.

(10) Wenn die Polizei in der Schulpause kommt

Abschie­bun­gen aus Bil­dungs­ein­rich­tun­gen soll es in Hes­sen nicht geben, das hat die schwarz/grüne Koali­ti­on schon 2018 ver­ein­bart. Am 15. Sep­tem­ber grei­fen die Behör­den im Wer­ra-Meiß­ner-Kreis daher offen­bar zu einem Trick: Der 19-jäh­ri­ge Moha­med M. aus Gui­nea befin­det sich an jenem Tag wie gewohnt in der Berufs­schu­le in Wit­zen­hau­sen. Dann macht er den fol­gen­schwe­ren »Feh­ler«, wie alle ande­ren Schüler*innen in die Pau­se zu gehen. »Als wir nach der Pau­se zurück ins Klas­sen­zim­mer gegan­gen sind, haben sie ihn fest­ge­nom­men«, berich­tet ein Freund in der loka­len Zei­tung.

»Als wir nach der Pau­se zurück ins Klas­sen­zim­mer gegan­gen sind, haben sie ihn festgenommen.«

Ein Mit­schü­ler von Mohamed

Moha­med wird in Abschie­be­haft ver­bracht, denn man will ihn gemäß dem euro­päi­schen Dub­lin-Abkom­men in den EU-Erst­ein­rei­se­staat Spa­ni­en abschie­ben, zu jener Zeit ein aus­ge­wie­se­nes Coro­na-Risi­ko­ge­biet. Sei­ne Mitschüler*innen und Freund*innen begin­nen sofort, gegen die Maß­nah­me zu pro­tes­tie­ren und ver­su­chen, ihm sein Han­dy und ande­re per­sön­li­che Din­ge zukom­men zu las­sen. Wie der ört­li­che Asyl-Arbeits­kreis berich­tet, wird ihnen nicht nur das ver­wehrt, auch Kon­takt­ver­su­che der Rechts­an­wäl­tin in die Abschie­be­haft wer­den ver­hin­dert. Am 1.10. wird Moha­med M. schließ­lich aus der Abschie­be­haft nach Madrid abge­scho­ben. An die­sem Tag hät­te er eigent­lich Haft­be­such erhal­ten sol­len, er kann sei­ne Freund*innen aber erst infor­mie­ren, als er schon in Spa­ni­en ist.

(11) Nachtrag aus 2019: Armbruch bei Abschiebeversuch

Im April 2019 kommt Lamin K.* aus Gam­bia nach Deutsch­land, wo er selbst zur Poli­zei in Karls­ru­he geht, um Asyl zu ersu­chen. Auf­grund des Ver­dachts auf Alko­hol- und Dro­gen­miss­brauch wird er für eine Nacht in Gewahr­sam genom­men. Spä­ter erweist sich der Ver­dacht als falsch: Grund für sein Ver­hal­ten sind star­ke kör­per­li­che Schmer­zen. Nach sei­ner Regis­trie­rung als Asyl­su­chen­der wird er sta­tio­när in die Tho­rax­kli­nik Hei­del­berg auf­ge­nom­men, wo eine sehr star­ke Tuber­ku­lo­se fest­ge­stellt wird.

Wird sei­ne medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung unter­bro­chen, kann sich sein Gesund­heits­zu­stand lebens­be­droh­lich ver­schlech­tern. So ist er zum Bei­spiel auf das Tra­gen eines Stütz­kor­setts ange­wie­sen. Trotz einer Kla­ge gegen den vor­lie­gen­den Abschie­be­be­scheid – die kei­ne auf­schie­ben­de Wir­kung besitzt – und trotz sei­ner attes­tier­ten Trans­port­un­fä­hig­keit erschei­nen am 12.12.2019 Polizist*innen in der Erst­auf­nah­me­ein­rich­tung in Hei­del­berg (Baden-Würt­tem­berg), in der Lamin K. lebt: Er soll nach Ita­li­en abge­scho­ben wer­den, wo vie­le Geflüch­te­te auf der Stra­ße leben müs­sen – so wie auch Lamin K., bevor er nach Deutsch­land kam. Die not­wen­di­ge medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung kann er dort nicht erhal­ten, wes­halb er das Auto am Frank­fur­ter Flug­ha­fen nicht ver­las­sen möchte.

Als die Polizeibeamt*innen dar­auf­hin Gewalt anwen­den, bre­chen sie dabei den Arm von Lamin K.

Als die Polizeibeamt*innen dar­auf­hin Gewalt anwen­den, bre­chen sie dabei den Arm von Lamin K. Er muss ins Kran­ken­haus, die Behör­den bre­chen den Abschie­be­vor­gang ab. Auch das ein­ge­lei­te­te Ver­fah­ren wegen angeb­li­chen Wider­stands wird spä­ter ein­ge­stellt. Lamin K. hat mitt­ler­wei­le eine Auf­ent­halts­er­laub­nis – es wur­de ein Abschie­bungs­ver­bot fest­ge­stellt. Bis heu­te hin­ter­lässt der Abschie­be­ver­such jedoch Spu­ren. Er ist trau­ma­ti­siert von den Vor­gän­gen und hat bis heu­te zusätz­li­che gesund­heit­li­che Pro­ble­me, die aus dem gebro­che­nen Arm resul­tie­ren. Lan­ge traut Lamin K. sich nicht, dar­über zu spre­chen. Schließ­lich ändert er sei­ne Mei­nung: Er möch­te auf das bru­ta­le Vor­ge­hen bei Abschie­bun­gen auf­merk­sam machen. Aus die­sem Grund taucht der Fall erst in die­sem Jahr in unse­rer Zusam­men­stel­lung auf.

(12) Im Rollstuhl und Gefängniskleidung an den Flughafen

Ende 2020, nach Ver­öf­fent­li­chung die­ses Tex­tes trug sich noch ein wei­te­rer dra­ma­ti­scher Abschie­be­fall zu, den wir und die Kolleg*innen vom Baye­ri­schen Flücht­lings­rat eng beglei­tet hat­ten. Wir doku­men­tie­ren hier also nach­träg­lich noch die Geschich­te von Mimi T.

Am 26. Novem­ber soll Mimi T. nach Äthio­pi­en abge­scho­ben wer­den. Die jun­ge Frau hat­te 2009 Äthio­pi­en ver­las­sen, weil sie dort als Oppo­si­tio­nel­le gegen das dama­li­ge TPLF-Regime unter­drückt wur­de. Sie wur­de inhaf­tiert und erlitt sexu­el­le Gewalt. Bevor sie vor acht Jah­ren nach Deutsch­land kam, hat sie als Haus­halts­hil­fe in Dubai gear­bei­tet, wo sie geschla­gen und gede­mü­tigt wur­de. Ihr bis­he­ri­ges Leben hat Spu­ren hin­ter­las­sen: Seit län­ge­rem ist Mimi T. im Psy­cho­so­zia­len Zen­trum in Nürn­berg in the­ra­peu­ti­scher Behand­lung. Wei­ter steht sie hier in Deutsch­land in einer Bezie­hung zu einem ande­ren Äthio­pi­er, kirch­lich gehei­ra­tet haben sie schon.

Nach­dem sie in Abschie­be­haft kommt, pro­tes­tie­ren PRO ASYL und der Baye­ri­sche Flücht­lings­rat. Die Abschie­bung wird gestoppt, Mimi T. bleibt aber wei­ter inhaf­tiert. In die­ser Zeit fin­den meh­re­re Demons­tra­tio­nen für ihre Frei­las­sung vor dem Abschie­be­ge­fäng­nis in Eich­stätt statt. Trotz all dem unter­neh­men die Behör­den kurz nach Weih­nach­ten den nächs­ten Ver­such: Mimi T. wird am 28. Dezem­ber, immer noch in Gefäng­nis­klei­dung, ohne Bar­geld und im Roll­stuhl von der deut­schen Poli­zei am Flug­ha­fen abge­stellt. Sie wur­de nach Addis Abe­ba geflo­gen, wo sie kei­ne fami­liä­ren Bin­dun­gen mehr besitzt.

Mit Unter­stüt­zung von Bekann­ten aus Deutsch­land ist sie in Äthio­pi­en nun vor­über­ge­hend unter­ge­bracht, ihr Gesund­heits­zu­stand ist aber wei­ter­hin kri­tisch. Der Baye­ri­sche Flücht­lings­rat sam­melt nun Spen­den für ihre Versorgung.

(mk)


In man­chen der Fäl­le, von denen wir hier berich­ten, konn­ten Abschie­bun­gen im letz­ten Moment noch abge­wen­det wer­den. Oft ist das auch dem Enga­ge­ment von Freund*innen, Unterstützer*innen oder unab­hän­gi­gen Bera­tungs­stel­len zu ver­dan­ken. Wir freu­en uns daher über jede Spen­de an Struk­tu­ren, die Geflüch­te­ten in sol­chen Situa­tio­nen ent­schei­dend zur Sei­te ste­hen. Ganz egal, ob sie an PRO ASYL, mit unse­rer Ein­zel­fall­be­ra­tung & dem Rechts­hil­fe­fonds, einen der Lan­des­flücht­lings­rä­te oder kom­mu­na­le & loka­le Flücht­lings­in­itia­ti­ven geht. Nur mit einem brei­ten Netz­werk kön­nen wir wei­ter­hin etwas gegen bru­ta­le und unmensch­li­che Abschie­bun­gen unternehmen.