
FAQ: Fragen und Antworten zum Chancen-Aufenthaltsrecht
Das Chancen-Aufenthaltsrecht (§104c AufenthG) ist am 31.12.2022 in Kraft getreten. Das bedeutet, dass es ab sofort beantragt werden kann. Das Chancen-Aufenthaltsrecht gilt für drei Jahre, es kann also bis einschließlich zum 30.12.2025 beantragt werden.
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