EuGH: Deutschland muss die Flüchtlingsanerkennung anderer EU-Länder berücksichtigen
Der Europäische Gerichtshof urteilte im Juni darüber, ob Deutschland an Flüchtlingsanerkennungen anderer EU-Länder gebunden ist: Eine Verpflichtung, die Anerkennung zu übernehmen, besteht nicht; einer Auslieferung steht die Anerkennung aber entgegen. Die Urteile müssen zu Änderungen der deutschen Asylverfahrens- und Entscheidungspraxis führen.
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