
Verhandlung in Straßburg: Zurückweisung von Flüchtlingen auf Hoher See
Erstmalig entscheidet der EGMR die Zurückweisungen von Schutzsuchenden auf Hoher See. Die Frage der exterritorialen Geltung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), insbesondere des Zurückweisungsverbotes nach Art. 3 EMRK, wird seit längerem diskutiert. Die verstärkten FRONTEX-Einsätze im Mittelmeer sowie das im Jahr 2009 geschlossene Rückübernahmeabkommen zwischen Italien und Libyen haben den Streit um die Beachtung der Menschenrechte
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