Europäischer Gerichtshof entscheidet zu Widerrufsverfahren
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) hat am 2. März 2010 in einem Urteil entschieden, unter welchen Voraussetzungen der Flüchtlingsstatus widerrufen werden darf. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht hatte den EuGH am 7. Februar 2008 angerufen, um die Vereinbarkeit der deutschen Widerrufspraxis mit dem EU-Asylrecht überprüfen zu lassen. In dem Verfahren ging es um Flüchtlinge aus dem
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