07.05.2021
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Nirgendwo Sicherheit - selbst ein Krankenwagen an einem Anschlagsort wird von britischen Soldaten genauestens gecheckt. Diese Soldaten ziehen jetzt, wie alle NATO-Truppen, aus Afghanistan ab. Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Rahmat Gul

Deutsche Sicherheitskräfte sowie Mitarbeitende von Stiftungen werden derzeit aus Afghanistan ausgeflogen und Evakuierungspläne für deutsche Staatsangehörige entwickelt. Doch Lösungen für Ortskräfte und die vielen afghanischen Geflüchteten fehlen.

Zwei Jahr­zehn­te nach Beginn des NATO-Ein­sat­zes in Afgha­ni­stan und kurz vor des­sen Ende sind die »west­li­chen Ver­bün­de­ten « von ihren ursprüng­li­chen Zie­len weit ent­fernt: Weder wur­den die Tali­ban besiegt, noch eine poli­ti­sche Sta­bi­li­sie­rung erreicht. Nach­dem die US-ame­ri­ka­ni­schen Trup­pen frü­her  als zunächst ver­ein­bart das Land bereits zum 4. Juli 2021 ver­las­sen möch­ten, wur­de die Rück­kehr der deut­schen Ein­satz­kräf­te nun eben­falls hek­tisch ver­an­lasst. Schon zum  1. Mai begann der Abzug der Bun­des­wehr. Die scho­nungs­lo­se Bilanz des knapp zwan­zig Jah­re wäh­ren­den NATO-Ein­sat­zes lau­tet: Das west­li­che Ver­tei­di­gungs­bünd­nis hin­ter­lässt in Afgha­ni­stan nicht Frie­den und Sta­bi­li­tät – son­dern Cha­os. Euro­päi­sche und ame­ri­ka­ni­sche Staats­bür­ger wer­den schnellst­mög­lich in Sicher­heit gebracht. Was jedoch aus den Afghan*innen wird, scheint unwichtig.

Die aktu­el­len poli­ti­schen Ereig­nis­se wer­fen ein neu­es Licht auf den Vor­wurf, der schon län­ger im Raum steht: Dass das Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF) die Schutz­quo­ten von Afghan*innen aus poli­ti­schen Grün­den künst­lich gering hält. Ein zu hoher Anteil an Aner­ken­nun­gen hät­te dem NATO-Ein­satz den Erfolg abge­spro­chen und damit die jah­re­lan­ge Betei­li­gung deut­scher Ein­satz­kräf­te in Fra­ge gestellt. Die­ses Han­deln ent­ge­gen aller Fak­ten wird nun mit dem über­stürz­ten Trup­pen­ab­zug end­gül­tig ad absur­dum geführt. Es ist Zeit, end­lich auch die Abschie­bun­gen nach Kabul zu beenden!

Es ist Zeit, end­lich auch die Abschie­bun­gen nach Kabul zu beenden!

Entgegen aller Fakten: Deutschland schiebt weiter ab

Die für den 04.05.2021 vor­ge­se­he­ne Sam­mel­ab­schie­bung nach Afgha­ni­stan wur­de kurz­fris­tig ver­scho­ben. Laut einer Spre­che­rin des Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­ums kön­ne der ursprüng­lich ange­setz­te Abschie­be­flug nicht statt­fin­den, da die afgha­ni­schen Behör­den zwi­schen dem 1. und 6. Mai die Not­wen­dig­keit ver­stärk­ter Sicher­heits­maß­nah­men sehen wür­den. Anstatt jedoch adäquat mit einer Absa­ge des Flu­ges zu reagie­ren und die gefähr­li­che Sicher­heits­la­ge end­lich anzu­er­ken­nen, spre­chen die Ver­ant­wort­li­chen ledig­lich von einer Ver­schie­bung des Termins.

An der bis­he­ri­gen Abschie­bungs­pra­xis hält das BMI wei­ter fest. Es wäre der 39. Flug seit Wie­der­auf­nah­me der Sam­mel­ab­schie­bun­gen im Dezem­ber 2016 gewe­sen. Das Datum mar­kiert einen Tabu­bruch, gegen den PRO ASYL seit­her jeden Monat pro­tes­tier­te. Denn Afgha­ni­stan ist seit 2016 kei­nen Deut siche­rer gewor­den, wie zahl­rei­che Anschlä­ge mit Toten und Ver­letz­ten zeig­ten. Den­noch wur­den in den letz­ten vier Jah­ren ins­ge­samt 1035 afgha­ni­sche Män­ner in das Bür­ger­kriegs­land rückgeführt.

Zwi­schen April und Novem­ber 2020 wur­den die Rück­füh­run­gen pan­de­mie­be­dingt aus­ge­setzt. Nach der Wie­der­auf­nah­me der Abschie­bun­gen im Dezem­ber 2020 wuchs die Kri­tik an die­ser Pra­xis. Grund hier­für war eine posi­ti­ve Recht­spre­chung, allen vor­an des VGH Baden-Würt­tem­berg, der urteil­te, auch jun­ge, gesun­de Män­ner ohne fami­liä­res Netz­werk dürf­ten nicht abge­scho­ben wer­den (PRO ASYL berich­te­te). Die Urtei­le wur­den mit der kata­stro­pha­len wirt­schaft­li­chen Ver­schlech­te­rung als indi­rek­te Kon­se­quenz der Pan­de­mie begrün­det. Neben der anhal­ten­den wirt­schaft­li­chen Rezes­si­on drängt sich nun mit begin­nen­dem Trup­pen­ab­zug die Neu­be­wer­tung der Sicher­heits­la­ge auf.

Zugespielter Geheimbericht zeigt: Bundesregierung rechnet mit dem Schlimmsten

Dabei ist ein Schön­re­den der Situa­ti­on nicht mehr mög­lich: Laut Infor­ma­tio­nen des Spie­gel hielt eine Dele­ga­ti­on des Außen- und Ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­ri­ums die Ergeb­nis­se einer vier­tä­gi­gen Lage­be­spre­chung in Kabul in einem 20-sei­ti­gen Geheim­be­richt fest. Ziel des Berichts war es, ver­schie­de­ne Kri­sen­sze­na­ri­en mit Not­fall- und Eva­ku­ie­rungs­plä­nen für deut­sche Staats­bür­ger zu ent­wi­ckeln. Dabei sei­en auch abso­lu­te »Worst-Case-Sze­na­ri­en, wie zum Bei­spiel ein Bür­ger­krieg mit Sturm auf Kabul [durch die Tali­ban] […] nicht völ­lig aus­zu­schlie­ßen«. Eben­so ent­hal­ten sei eine Infor­ma­ti­on, dass Frank­reich beson­ders gefähr­li­che Sze­na­ri­en für wahr­schein­lich hält und bereits jetzt erwägt, die eige­ne Bot­schaft zu schlie­ßen. Es ist einer der ekla­tan­ten Wider­sprü­che der deut­schen Afgha­ni­stan-Poli­tik, dass trotz die­ser alar­mie­ren­den War­nun­gen nach wie vor Abschie­be­flie­ger mit dem Ziel Afgha­ni­stan star­ten sollen.

»Worst-Case-Sze­na­ri­en, wie zum Bei­spiel ein Bür­ger­krieg mit Sturm auf Kabul [durch die Tali­ban sind] […] nicht völ­lig auszuschließen.«

Geheim­be­richt einer Dele­ga­ti­on in Kabul
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Tali­ban­an­grif­fe in nur 24 Stun­den Anfang Mai

Dass ein Ende des Krie­ges der unwahr­schein­lichs­te Aus­gang des der­zei­ti­gen über­has­te­ten Trup­pen­ab­zugs ist, bestä­ti­gen auch Expert*innen des Afgha­ni­stan Ana­lyst Net­works. Sie spre­chen von einem hohen Gefähr­dungs­po­ten­ti­al für die afgha­ni­sche Zivil­be­völ­ke­rung. US-Außen­mi­nis­ter Ant­o­ny Blin­ken äußer­te gegen­über CNN eben­falls die Befürch­tung, das Land kön­ne in einem Bür­ger­krieg ver­sin­ken und die erneu­te Macht­über­nah­me durch die Tali­ban drohen.

Schon jetzt ist die Sicher­heits­la­ge fatal: Anga­ben des afgha­ni­schen Nach­rich­ten­dienst Tolo­news zufol­ge wur­den Anfang Mai inner­halb von nur 24 Stun­den 141 Angrif­fe durch die Tali­ban gezählt – dem­nach geht das afgha­ni­sche Ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­ri­um von 100 Opfern aus. In den ers­ten drei Mona­ten 2021 wur­den mehr als 570 Zivi­lis­ten getö­tet und 1210 ver­wun­det. Das sind fast 30 Pro­zent mehr als ein Jahr zuvor Dabei stieg ins­be­son­de­re die Zahl der ver­letz­ten oder getö­te­ten Frau­en und Kin­der an, wie die UN-Mis­si­on UNAMA belegt. Wie­der­holt wur­de Afgha­ni­stan zum gefähr­lichs­ten Land der Welt erklärt. Anschlä­ge und geziel­te Atten­ta­te gehö­ren in Afgha­ni­stan längst zum trau­ri­gen Alltag.

60%

der Asyl­be­schei­de für Afghan*innen wer­den bei Kla­gen vor Gericht korrigiert.

Eine Bilanz aus Sicht der Geflüchteten

Expert*innen und Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen wie PRO ASYL wei­sen seit Jah­ren auf die immer gefähr­li­che­re Sicher­heits­la­ge im Land hin, sto­ßen dabei aber auf poli­tisch tau­be Ohren. Denn trotz kon­ti­nu­ier­lich ver­schlech­tern­der Sicher­heits­la­ge stan­den die Maß­nah­men der Bun­des­po­li­tik im kras­sen Gegen­satz zu den Fak­ten: Die Quo­te der auf­ge­ho­be­nen Afgha­ni­stan-Beschei­de durch Gerich­te ist seit Jah­ren hoch. Im Jahr 2020 haben 60 % der afgha­ni­schen Asyl­su­chen­den vor Gericht nach­träg­lich einen Schutz­sta­tus erhal­ten (2017: ca. 61 %, 2018: 58%, 2019: 48%).

In den letz­ten Jah­ren lag es also an den Gerich­ten, mas­sen­haft feh­ler­haf­te BAMF Beschei­de zu kor­ri­gie­ren. Doch das war nicht immer so: Bis 2016 beka­men vie­le Afghan*innen einen Schutz­sta­tus erteilt. Dann kam es bei den Schutz­quo­ten zu einem Ein­bruch, obwohl sich an der objek­ti­ven Lage afgha­ni­scher Geflüch­te­ter nichts geän­dert hat. Es drängt sich viel­mehr der Ein­druck auf, dass dies auf poli­ti­sche Vor­ga­ben zurück­zu­füh­ren ist.

Seit dem Poli­tik­wech­sel durch den ehe­ma­li­gen Innen­mi­nis­ter de Mai­ziè­re, der bereits im Okto­ber 2015 eine »ande­re Ent­schei­dungs­pra­xis« ange­kün­digt hat, ist ein Ein­bruch der Schutz­aner­ken­nun­gen für Afghan*innen durch das BAMF fest­zu­stel­len. Neu auf­ge­bracht wur­de in die­ser Zeit auch das Argu­ment, dass es siche­re Lan­des­tei­le in Afgha­ni­stan und damit siche­re Flucht­al­ter­na­ti­ven im Inland gäbe – und das trotz zahl­rei­cher Quel­len, die das Gegen­teil bestä­ti­gen. Dass die­ser Kurs­wech­sel wohl­mög­lich viel­mehr an den gestie­ge­nen Asyl­an­trags­stel­lun­gen von Afghan*innen im Som­mer der Migra­ti­on liegt, lässt die­ses Zitat von de Mai­ziè­re vom Novem­ber 2015 ver­mu­ten: »Unse­re (…) Sor­ge ist im Moment in Euro­pa die gro­ße Zahl der Flücht­lin­ge aus Afgha­ni­stan. Wir wol­len, dass in Afgha­ni­stan das Signal ankommt: ›Bleibt dort! Wir füh­ren euch aus Euro­pa (…) direkt nach Afgha­ni­stan zurück!‹«

»Wir wol­len, dass in Afgha­ni­stan das Signal ankommt: ›Bleibt dort! Wir füh­ren euch aus Euro­pa […] direkt nach Afgha­ni­stan zurück!‹«

Der dama­li­ge Innen­mi­nis­ter Tho­mas de Mai­ziè­re, 2015

Doch auch mit sei­nem Nach­fol­ger Horst See­ho­fer als Bun­des­in­nen­mi­nis­ter wird das BMI seit Jah­ren von einem Poli­ti­ker geführt, der bis­lang in der baye­ri­schen Staats­re­gie­rung für den här­tes­ten Abschie­bungs­kurs gegen­über Afgha­nen im bun­des­wei­ten Ver­gleich stand. Beson­ders deut­lich wur­de dies im Juli 2018, als sich Horst See­ho­fer belus­tigt dar­über zeig­te, dass just an sei­nem 69. Geburts­tag 69 Men­schen – 51 davon allei­ne aus Bay­ern – nach Kabul abge­scho­ben wurden.

Politisch motivierte Asylablehnungen

Mitt­ler­wei­le hat sich die berei­nig­te Schutz­qou­te zwar wie­der auf einem höhe­ren Niveau ein­ge­pen­delt (sie­he Gra­fik), jedoch soll­te man auch hier genau­er hin­se­hen: Auf den ers­ten Blick ist die Schutz­quo­te seit 2018 wie­der gestie­gen. Dabei muss aber berück­sich­tigt wer­den, dass ein Groß­teil die­ser Aner­ken­nun­gen auf in Deutsch­land gebo­re­ne Kin­der oder Ehepartner*innen fällt, die ihren Schutz­sta­tus von bereits geschütz­ten Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen ablei­ten kön­nen. Afghan*innen ohne sol­che fami­liä­ren Bin­dun­gen, die neu nach Deutsch­land kom­men, erhal­ten oft­mals nur noch ein natio­na­les Abschie­bungs­ver­bot oder wer­den abge­lehnt (abge­lei­te­ter Schutz antei­lig bei Zuer­ken­nung von inter­na­tio­na­len Schutz bei Afghan*innen: 2018: 45%, 2019: 72%, 2020: 69 %).

Die­ser Ein­bruch der Schutz­aner­ken­nun­gen ab 2015 soll­te außer­dem qua­li­ta­tiv betrach­tet wer­den Über die Jah­re hin­weg haben afgha­ni­sche Geflüch­te­te in Deutsch­land einen immer schlech­te­ren Schutz­sta­tus erhal­ten. (sie­he Gra­fik). Erhiel­ten im Jahr 2015 knapp 47 Pro­zent von ihnen den vol­len Flücht­lings­schutz, sank die­se Quo­te kon­ti­nu­ier­lich. Gleich­zei­tig stieg die Zahl der­je­ni­gen, die abge­lehnt wur­den. Die­se Ent­wick­lung stand in augen­fäl­li­gem Wider­spruch zur Ent­wick­lung im Land selbst: Die Tali­ban hat­ten 2017 einer BBC-Stu­die zufol­ge bereits in bis zu 70 % des Lan­des teil­wei­se erheb­li­chen Ein­fluss. Die Zahl der zivi­len Opfer belief sich auf Rekordniveau.

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Ent­schei­dungs­pra­xis am Bei­spiel Afgha­ni­stan. Inhalt­li­che Ent­schei­dun­gen im Ver­gleich 2015–2017. Quel­le: BAMF Asyl­sta­tis­ti­ken 2015–2017, Gra­fik: PRO ASYL

All das lässt die Schluss­fol­ge­rung zu, dass Ent­schei­dun­gen der Bun­des­be­hör­den über die Zuer­ken­nung eines Schutz­sta­tus oder einer Ableh­nung im Fal­le von Afghan*innen nicht auf der tat­säch­li­chen Fak­ten­la­ge getrof­fen wur­den – son­dern poli­tisch moti­viert waren und sind.

Die Bun­des­re­gie­rung und die Bun­des­län­der müs­sen einen sofor­ti­gen und aus­nahms­lo­sen Abschie­be­stopp nach Afgha­ni­stan erlassen.

Ein wei­te­res Leug­nen der Sicher­heits­la­ge ist nach den aktu­el­len, ein­dring­li­chen War­nun­gen aus mili­tä­ri­schen und poli­ti­schen Krei­sen nicht mehr län­ger mög­lich. PRO ASYL und die Lan­des­flücht­lings­rä­te for­dern deswegen:

  • Die Bun­des­re­gie­rung und die Bun­des­län­der müs­sen einen sofor­ti­gen und aus­nahms­lo­sen Abschie­be­stopp nach Afgha­ni­stan erlassen.
  • Das Aus­wär­ti­ge Amt muss die Lage und Ver­fol­gungs­si­tua­ti­on umge­hend neu bewerten
  • Mit dem Trup­pen­ab­zug muss allen afgha­ni­schen Orts­kräf­ten – Dolmetscher:innen, Fahrer:innen und sons­ti­gen Mit­ar­bei­ten­den der Bun­des­wehr, der Bun­des­po­li­zei und ande­rer Orga­ni­sa­tio­nen – mit ihren Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen schnell und unbü­ro­kra­tisch die Auf­nah­me im Bun­des­ge­biet ange­bo­ten werden.
  • Die Bun­des­re­gie­rung muss jetzt den Fami­li­en­nach­zug aus Afgha­ni­stan zu ihren in Deutsch­land leben­den Ange­hö­ri­gen mit allen Mit­teln beschleu­ni­gen und unterstützen.
  • Das BAMF muss sei­ne Wider­rufs­pra­xis ändern.
  • Ein gesi­cher­tes Blei­be­recht muss es auch für jene Afgha­nen geben, die nur mit einer Dul­dung in Deutsch­land leben oder sich seit Jah­ren im Asyl­ver­fah­ren befinden.

(tl)