04.05.2021

Gemein­sa­me Pres­se­mit­tei­lung von PRO ASYL und den Landesflüchtlingsräten

Der für heu­te geplan­te bun­des­wei­te Sam­mel­ab­schie­be-Char­ter nach Afgha­ni­stan wur­de wegen Sicher­heits­be­den­ken ver­scho­ben. Dies bestä­tigt die Kri­tik von PRO ASYL und den Lan­des­flücht­lings­rä­ten an den Abschie­bun­gen nach Afgha­ni­stan, das laut Glo­bal Peace Index das unsi­chers­te Land der Welt ist.

Afgha­ni­stan befin­det sich sicher­heits­tech­nisch im frei­en Fall. Die pre­kä­re Sicher­heits­la­ge hat sich durch den am 1. Mai begon­ne­nen Abzug der NATO-Trup­pen wei­ter ver­schärft. Wie das Macht­va­ku­um gefüllt wird, ist unge­wiss. Eine Zunah­me der Angrif­fe durch die Tali­ban und Ver­su­che zur Macht­über­nah­me sind zu erwar­ten. Dar­über hin­aus hat sich die wirt­schaft­li­che Lage in Afgha­ni­stan auf Grund der Covid-19-Pan­de­mie extrem ver­schlech­tert, sodass Abge­scho­be­nen ohne fami­liä­res oder sozia­les Netz­werk die Ver­elen­dung droht. Trotz­dem blei­be der Grund­satz des Innen­mi­nis­te­ri­ums zu Abschie­bun­gen nach Afgha­ni­stan wei­ter unver­än­dert, wie dpa berich­tet. Dass der für Diens­tag geplan­te Abschie­be­flug nicht voll­stän­dig abge­sagt, son­dern ledig­lich ver­scho­ben wur­de, ist voll­kom­men unangemessen.

PRO ASYL und die Lan­des­flücht­lings­rä­te fordern:

1.) Die Bun­des­re­gie­rung und die Bun­des­län­der müs­sen einen sofor­ti­gen und aus­nahms­lo­sen Abschie­be­stopp nach Afgha­ni­stan erlas­sen. Aus der pre­kä­ren und völ­lig unge­wis­sen Sicher­heits­la­ge sowie ange­sichts der desas­trö­sen wirt­schaft­li­chen Situa­ti­on, die sich eben­falls mit dem Trup­pen­ab­zug wei­ter ver­schär­fen wird, muss ein bun­des­wei­tes Abschie­be­ver­bot nach Afgha­ni­stan fol­gen, wel­ches es bei der nächs­ten Innen­mi­nis­ter­kon­fe­renz zu beschlie­ßen gilt. Bereits jetzt kön­nen und müs­sen die Bun­des­län­der auch in eige­ner Ver­ant­wor­tung die Abschie­bun­gen nach 60 a) Abs. 1 Auf­enthG für sechs Mona­te aus­nahms­los aussetzen.

Geflüch­te­te sind nach der Abschie­bung aus Deutsch­land häu­fig auch in Afgha­ni­stan stig­ma­ti­siert. Vie­le Gerich­te, dar­un­ter auch der Ver­wal­tungs­ge­richts­hof in Baden-Würt­tem­berg, haben fest­ge­stellt, dass ihnen eine Rück­kehr ohne ein sta­bi­les fami­liä­res oder sozia­les Netz­werk in Afgha­ni­stan nicht zuzu­mu­ten ist.

2.) Das Aus­wär­ti­ge Amt muss die Lage und Ver­fol­gungs­si­tua­ti­on umge­hend neu bewer­ten, da die Lage­be­rich­te Grund­la­ge für Asy­l­ent­schei­dun­gen des Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF) sind. Bis­her wer­den Asyl­an­trä­ge abge­lehnt mit der Begrün­dung, es gebe inner­halb des Lan­des siche­re Gebie­te, soge­nann­te inner­staat­li­che Flucht­al­ter­na­ti­ven. Doch nach dem Trup­pen­ab­zug der NATO kön­nen auch Städ­te wie Kabul nicht län­ger als sicher gel­ten. Wie aus einem Spie­gel-Arti­kel vom 29.04.2021 her­vor­geht, schlie­ßen Außen- und Ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­ri­um selbst einen „Sturm auf Kabul“ durch auf­stän­di­sche Grup­pen nicht mehr aus.

3.) Mit dem Trup­pen­ab­zug muss allen afgha­ni­schen Orts­kräf­ten – Dolmetscher:innen, Fahrer:innen und sons­ti­gen Mit­ar­bei­ten­den der Bun­des­wehr, der Bun­des­po­li­zei und ande­rer Orga­ni­sa­tio­nen – mit ihren Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen schnell und unbü­ro­kra­tisch die Auf­nah­me im Bun­des­ge­biet ange­bo­ten wer­den. Sie müs­sen eine Auf­ent­halts­er­laub­nis in Deutsch­land erhal­ten. Die­se Men­schen jetzt zurück­zu­las­sen, wäre für sie und ihre Fami­li­en lebensgefährlich.

4.) Die Bun­des­re­gie­rung muss jetzt den Fami­li­en­nach­zug aus Afgha­ni­stan zu ihren in Deutsch­land leben­den Ange­hö­ri­gen mit allen Mit­teln beschleu­ni­gen und unter­stüt­zen. Hier­zu muss eben­so wie für Orts­kräf­te ein schnel­les, unbü­ro­kra­ti­sches Ver­fah­ren instal­liert wer­den. Für die­se ist die Eröff­nung zwei­er Büros in Kabul und Masar‑e Sha­rif geplant, von wo aus die Auf­nah­me orga­ni­siert wer­den soll. Da die Visa­ab­tei­lung der Bot­schaft in Kabul infol­ge eines Anschlags wei­ter­hin geschlos­sen ist, müs­sen die­se Büros auch für den Fami­li­en­nach­zug genutzt wer­den. Eine kurz­fris­ti­ge Auf­sto­ckung des Per­so­nals an den Bot­schaf­ten in Islam­abad oder Neu-Delhi – die der­zeit für Visa­an­trä­ge afgha­ni­scher Staats­an­ge­hö­ri­ger zustän­dig sind –  ist not­wen­dig. Ange­sichts der Zeit­knapp­heit und der Gefah­ren, die den Antrag­stel­len­den bei der Rei­se dort­hin dro­hen, reicht das jedoch nicht aus. Es kann schutz­su­chen­den Afgha­nen nicht zuge­mu­tet wer­den, mona­te­lang in Neu-Delhi oder Islam­abad auf Ter­mi­ne zur Visums­ver­ga­be zu warten.

5.) Das BAMF muss sei­ne Wider­rufs­pra­xis ändern. In jün­ge­rer Zeit wider­ruft das BAMF in zahl­rei­chen Fäl­len, in wel­chen noch vor weni­gen Jah­ren jun­gen unbe­glei­te­ten Min­der­jäh­ri­gen die Flücht­lings­ei­gen­schaft wegen (dro­hen­der) Zwangs­re­kru­tie­rung durch die Tali­ban zuge­spro­chen wor­den war, kurz nach Errei­chen der Voll­jäh­rig­keit den Flücht­lings­sta­tus. Das darf nicht län­ger gän­gi­ge Pra­xis sein. Auch Abschie­bungs­ver­bo­te wer­den mit Errei­chen der Voll­jäh­rig­keit wider­ru­fen, da das Bun­des­amt davon aus­geht, dass es jun­gen Män­nern mög­lich ist, ein Leben am Ran­de des Exis­tenz­mi­ni­mums auch ohne fami­liä­res oder sozia­les Netz­werk zu füh­ren. Dies ist indes­sen – wie jüngst im oben genann­ten Urteil des VGH Baden-Würt­tem­berg deut­lich auf­ge­zeigt wur­de – nicht der Fall. Wider­ru­fe des BAMF müs­sen folg­lich unterbleiben.

6.) Ein gesi­cher­tes Blei­be­recht muss es auch für jene Afgha­nen geben, die nur mit einer Dul­dung in Deutsch­land leben oder sich seit Jah­ren im Asyl­ver­fah­ren befin­den. Kein Afgha­ne, kei­ne Afgha­nin in Deutsch­land darf in der jet­zi­gen Lage zurück­ge­schickt wer­den – egal, ob sie erst vor weni­gen Mona­ten ange­kom­men sind oder seit Jah­ren hier leben. Die Fol­gen einer Dul­dung sind nicht nur ein Leben in stän­di­ger Angst, Per­spek­tiv­lo­sig­keit und Armut, son­dern auch gerin­ge­re Chan­cen auf dem Arbeits- und Woh­nungs­markt, in der Bil­dung und in der Ent­wick­lung per­sön­li­cher Poten­zia­le. Letzt­lich sind dies auch ver­pass­te Chan­cen für die Gesell­schaft, in der die­se Men­schen leben. Mit Blick auf die gemein­sa­me gesell­schaft­li­che Zukunft ist es gebo­ten, die­sen Men­schen jetzt eine Lebens­per­spek­ti­ve zu eröff­nen und ihnen die in einem sol­chen Fall anstel­le von Ket­ten­dul­dun­gen gesetz­lich vor­ge­se­he­nen Auf­ent­halts­er­laub­nis­se zu erteilen.

Kon­takt: presse@proasyl.de; Tel.: 069 – 2423 1430

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