18.03.2014
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In den Augen des Bundesinnenministers alles angeblich für alle Menschen "sicher": Serbien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro und Albanien. Karte: Open Street Maps

So gerät Gesetzgebung zur Farce: Die Bundesregierung will Balkanstaaten als „sichere Herkunftsländer“ einstufen. Für das entsprechende Gesetzgebungsverfahren hatte sie mehrere Organisationen um eine Stellungnahme gebeten. Da ging es noch um Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina. Jetzt stehen plötzlich auch Albanien und Montenegro auf der Liste.

Die Frist war knapp bemes­sen: Am 20. Febru­ar 2014 hat­te das Bun­des­e­innen­mi­nis­te­ri­um Nicht­re­gie­rungs­or­ga­ni­sa­tio­nen und das UNHCR gebe­ten, bin­nen einer Woche Stel­lung zu neh­men zu einem äußerst pro­ble­ma­ti­schen Gesetz­ent­wurf. Ser­bi­en, Bos­ni­en-Her­ze­go­wi­na und Maze­do­ni­en soll­ten dem Ent­wurf nach zu „siche­ren Her­kunfts­staa­ten“ erklärt wer­den, um Flücht­lin­ge aus die­sen Län­dern – vor allem dort schwer dis­kri­mi­nier­te Roma – schnell wie­der abschie­ben zu können.

Wer Argu­men­ten zugäng­lich ist, setzt kei­ne Wochen­frist für eine Fra­ge, die ver­fas­sungs­recht­lich und bezüg­lich der Situa­ti­on in den genann­ten Staa­ten schwie­rig ist. Den­noch nah­men PRO ASYL, das UNHCR und ande­re Ver­bän­de frist­ge­recht Stellung.

Doch wie wenig dem Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um an einer ernst­haf­ten Aus­ein­an­der­set­zung mit dem UNHCR und den Nicht­re­gie­rungs­or­ga­ni­sa­tio­nen lag, zeigt sich nun auch dar­in, dass die­se weni­ge Tage spä­ter den Medi­en ent­neh­men, dass nun auch Alba­ni­en und Mon­te­ne­gro nach den Vor­stel­lun­gen des Bun­des­in­nen­mi­nis­ters siche­re Her­kunfts­staa­ten sein sollen.

Dabei war schon der auf Maze­do­ni­en, Ser­bi­en und Bos­ni­en beschränk­te Refe­ren­ten­ent­wurf ein unse­riö­ses Mach­werk, mit dem jeder gesetz­ge­be­ri­sche Min­dest­stan­dard an Begrün­dun­gen unter­schrit­ten wur­de. Ver­fas­sungs­recht­li­che Maß­stä­be wur­den außer Acht gelas­sen, als habe sich das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt zum The­ma nie­mals geäußert.

Eine kon­kre­te Aus­ein­an­der­set­zung mit der Men­schen­rechts­la­ge in den drei Staa­ten fin­det sich eben­so­we­nig wie die Aus­wer­tung einer Viel­zahl von Berich­ten der Nicht­re­gie­rungs­or­ga­ni­sa­tio­nen. Sie bele­gen ein Aus­maß an Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen in den drei Staa­ten, die deren Ein­ord­nung als „siche­re Her­kunfts­staa­ten“ als völ­lig unmög­lich erschei­nen lässt.

Die gesetz­ge­be­ri­schen Anfor­de­run­gen sind noch nicht im Min­des­ten erfüllt, da will das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um das Geset­zes­vor­ha­ben bereits auf Alba­ni­en und Mon­te­ne­gro erwei­tern – offen­bar ganz nach dem Mot­to: „Wenn wir schon mal dabei sind, erklä­ren wir die gan­ze Regi­on für sicher.“ So wird Gesetz­ge­bung zur Far­ce – und die Ver­bän­de­be­tei­li­gung zum Fei­gen­blatt. Wer Gesetz­ge­bung als popu­lis­ti­schen Schnell­schuss hin­nimmt, wenn es um das Asyl­recht geht, muss sich nicht wun­dern, wenn sol­che Metho­den mor­gen auf ande­re Berei­che der Gesetz­ge­bung übergreifen.

PRO ASYL: Stel­lung­nah­me zum Refe­ren­ten­ent­wurf „eines Geset­zes zur Ände­rung des Asylverfahrensgesetzes“

Update: PRO ASYL-Stel­lung­nah­me zum Ent­wurf eines Geset­zes zur Ein­stu­fung wei­te­rer Staa­ten als siche­re Her­kunfts­staa­ten und zur Erleich­te­rung des Arbeits­markt­zu­gangs für Asyl­be­wer­ber und gedul­de­te Aus­län­der (vom 28.3.2014; löst den o.g. Refe­ren­ten­ent­wurf ab)

UNHCR: Stel­lung­nah­me zum Refe­ren­ten­ent­wurf der Bun­des­re­gie­rung „Ent­wurf eines Geset­zes zur Ände­rung des Asylverfahrensgesetzes“

 Von wegen „sicher“: CDU/CSU wol­len Mon­te­ne­gro und Alba­ni­en zu „siche­ren Her­kunfts­staa­ten“ erklä­ren (04.06.14)

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