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In Ungarn stranden Tausende Flüchtlinge an den Bahnhöfen wie hier am Bahnhof Keleti in Budapest und versuchen von dort nach Österreich, Deutschland oder andere EU-Staaten weiterzufliehen. In Ungarn ist die Situation für Schutzsuchende desaströs. Foto: Wikimedia / Rebecca Harms

Heute treffen sich die Innenminister der EU zu einer Sondersitzung zum Thema Flüchtlingspolitik. Die dort zur Diskussion gestellten Vorschläge der EU-Kommission zur Verteilung von Asylsuchenden in Europa sind realitätsfern und menschenrechtlich höchst problematisch.

Am Sonn­tag, den 13. Sep­tem­ber, beschloss die Bun­des­re­gie­rung, inner­eu­ro­päi­sche Grenz­kon­trol­len an den süd­li­chen Gren­zen ein­zu­füh­ren, um aus Ungarn und Öster­reich nach Deutsch­land rei­sen­de Flücht­lin­ge abzu­weh­ren. Damit soll vor dem heu­ti­gen Tref­fen der EU-Innen­mi­nis­ter Druck auf ande­re EU-Staa­ten aus­ge­übt wer­den, damit die­se die von der EU-Kom­mis­si­on vor­ge­schla­ge­nen, von Deutsch­land unter­stütz­ten asyl­po­li­ti­schen Maß­nah­men akzep­tie­ren – auf dem Rücken der Betrof­fe­nen.

Die Plä­ne der Kom­mis­si­on im Überblick

Die EU-Kom­mis­si­on schlägt den Mit­glieds­staa­ten aktu­ell vor, in den EU-Rand­staa­ten so genann­te Hot-Spot-Zen­tren fest­zu­set­zen. In die­sen „Brenn­punk­ten“ sol­len ankom­men­de Flücht­lin­ge fest­ge­setzt, regis­triert und einem Scree­ning unter­zo­gen wer­den. Beam­te von Fron­tex und dem Euro­päi­schen Asyl­un­ter­stüt­zungs­bü­ro EASO sol­len die Behör­den vor Ort bei der Iden­ti­täts­fest­stel­lung unter­stüt­zen. Der Kom­mis­si­on zufol­ge ste­hen die „ope­ra­ti­ven Pla­nun­gen“ für Ita­li­en und Grie­chen­land kurz vor dem Abschluss: die bei­den ers­ten Hot­spot-Sys­te­me sol­len in Kür­ze betriebs­be­reit sein.

Aus Sicht der Kom­mis­si­on die­nen die Hot-Spots  als eine Art Ver­tei­lungs­sta­ti­on zur Umsied­lung von Flücht­lin­gen in wei­te­re EU-Staa­ten. Wäh­rend Flücht­lin­ge bis­lang im Rah­men des Dub­lin-Sys­tems in dem EU-Rand­staat, in denen sie ange­kom­men sind, blei­ben müs­sen,  sieht das von der Kom­mis­si­on vor­ge­schla­ge­ne Kon­zept vor, dass zumin­dest ein Teil der Flücht­lin­ge in ande­re EU-Staa­ten wei­ter­ver­teilt wird. Das klingt ange­sichts der kata­stro­pha­len Situa­ti­on in Grie­chen­land, Ungarn oder Ita­li­en nicht gänz­lich unvernünftig.

Rea­li­täts­fer­nes und unmensch­li­ches Konzept

Tat­säch­lich ist das Kon­zept jedoch rea­li­täts­fern und men­schen­recht­lich höchst pro­ble­ma­tisch. Rea­li­täts­fern, da nicht abseh­bar ist, dass die Kom­mis­si­on ihr Modell, Flücht­lin­ge gemäß einer Quo­ten­re­ge­lung auf die EU-Staa­ten zu ver­tei­len, gegen­über den Mit­glieds­staa­ten über­haupt durch­set­zen kann.

Schon der Vor­schlag, ins­ge­samt 40.000 Schutz­su­chen­de aus Ita­li­en und Grie­chen­land auf die ande­ren EU-Staa­ten zu ver­tei­len, ern­te­te mas­si­ven Wider­spruch eini­ger EU-Staa­ten, die nicht bereit waren, mehr Flücht­lin­ge als bis­her auf­zu­neh­men. Nach ernüch­tern­den Ver­hand­lun­gen zeig­ten sich die Mit­glied­staa­ten bereit, auf frei­wil­li­ger Basis rund 32.000 Flücht­lin­gen Relo­ca­ti­on-Plät­ze anzubieten.

Dass die Kom­mis­si­on jetzt ins­ge­samt eine Not­umsied­lung von 120 000 Flücht­lin­gen aus Grie­chen­land, Ungarn und Ita­li­en vor­schlägt, ist daher ambi­tio­niert. Groß­bri­tan­ni­en und ost­eu­ro­päi­sche Län­der, allen vor­an Ungarn, haben bereits ihre Ableh­nung kundgetan.

Zugleich ist die ange­peil­te Zahl von 120.000 Relo­ca­ti­on-Plät­zen lächer­lich gering: In Grie­chen­land sind bis Ende August über 250.000 Men­schen ange­kom­men – den Plä­nen der EU-Kom­mis­si­on sol­len nur 50.400 von ihnen auf ande­re EU-Staa­ten ver­teilt wer­den. In Ungarn sind mehr als 150.000 ange­kom­men – 54.000 sol­len ver­teilt werden.

Inter­nie­rungs­la­ger in den EU-Randstaaten?

Unmensch­lich ist das Kon­zept in meh­re­rer Hin­sicht. Zum einen dürf­te es dazu zu füh­ren, dass Flücht­lin­ge in EU-Rand­staa­ten unter men­schen­un­wür­di­gen Bedin­gun­gen in gro­ßen Lagern inter­niert wer­den. Den ganz offen­sicht­lich sol­len die Hot-Spots der Flücht­lings­ab­wehr die­nen – wie das Dub­lin-Sys­tem dürf­ten sie dafür sor­gen, dass Flücht­lin­ge am Ran­de der EU aus­har­ren müs­sen, sodass sich die EU-Rand­staa­ten moti­viert sehen, Schutz­su­chen­de an ihren Gren­zen bru­tal abzuwehren.

Aus den Hot-Spots in ande­re EU-Staa­ten umge­sie­delt wer­den sol­len ledig­lich Schutz­su­chen­de aus Län­dern mit einer durch­schnitt­li­chen EU-wei­ten Aner­ken­nungs­quo­te von 75 Pro­zent. Aktu­ell beträ­fe das syri­sche, eri­tre­ische und ira­ki­sche Flücht­lin­ge. Men­schen, die aus Afgha­ni­stan flie­hen, wo sich die Sicher­heits­la­ge zuneh­mend ver­schlech­tert, wären von der Umsied­lung bereits aus­ge­nom­men. Ein gro­ßer Teil der in den Hot Spots inter­nier­ten wird daher kei­ne Chan­ce haben, die Hot-Spot-Zen­tren zu ver­las­sen – es sei denn im Rah­men einer „Rück­füh­rung“.

For­cier­te „Rück­füh­rungs­po­li­tik“

Wer kei­ne Chan­ce auf eine Umsied­lung hat, soll mög­lichst schnell abge­scho­ben wer­den. Das soll eine EU-wei­te Lis­te „siche­rer Her­kunfts­län­der“ erleich­tern, um im Schnell­ver­fah­re  Asyl­an­trä­ge ableh­nen und Abschie­bun­gen anord­nen zu kön­nen. Zunächst schlägt die Kom­mis­si­on vor, Alba­ni­en, Bos­ni­en und Her­ze­go­wi­na, Koso­vo, Maze­do­ni­en, Mon­te­ne­gro, und Ser­bi­en in eine sol­che Lis­te auf­zu­neh­men, auch die Tür­kei war bereits im Gespräch. Bedroht ist damit der Kern des Flücht­lings­rechts, die indi­vi­du­el­le Ein­zel­fall­prü­fung im Asylverfahren.

Zugleich soll die „Rück­füh­rungs­po­li­tik“ auf EU-Ebe­ne for­ciert wer­den. Denn für die Hot Spots gilt: Es „soll ver­hin­dert wer­den, dass Antrag­stel­ler, bei denen unwahr­schein­lich ist, dass ihr Antrag auf Asyl geneh­migt wird, umge­sie­delt wer­den und dass sich auf die­se Wei­se ihr Auf­ent­halt in der EU ver­län­gert“, so die Kom­mis­si­on. Zudem soll das Man­dat von Fron­tex für Rück­füh­rungs­ein­sät­ze gestärkt wer­den. Unter ande­rem wer­de die Schaf­fung von „Fron­tex-Schnell­ein­greif­teams für Rück­füh­run­gen“ in Erwä­gung gezogen.

Zwangs­ver­tei­lung ist kei­ne Lösung!

Selbst den­je­ni­gen Flücht­lin­gen, die auf Umsied­lung hof­fen kön­nen, wer­den im Rah­men des Kon­zepts in Mas­sen­la­gern unter men­schen­un­wür­di­gen Bedin­gun­gen aus­har­ren müs­sen, bis das Aus­wahl­ver­fah­ren abge­schlos­sen und die Über­stel­lung in einen Mit­glied­staat erfolgt ist. Zwar wird ihnen durch die Umsied­lung die gefähr­li­che Flucht­rou­te über die Bal­kan­staa­ten erspart – auf die Fra­ge, in wel­chen Mit­glied­staat sie ver­teilt wer­den, wer­den die Betrof­fe­nen aller Vor­aus­sicht nach kei­nen Ein­fluss neh­men können.

Daher ist wei­ter­hin damit zu rech­nen, dass Flücht­lin­ge ihr legi­ti­mes Inter­es­se, dort Schutz zu suchen, wo sie sozia­le Anknüp­fungs­punk­te und gute Inte­gra­ti­ons­chan­cen haben, nur durch ille­ga­li­sier­te Wei­ter­flucht ver­fol­gen kön­nen. Die Zwangs­ver­tei­lung aus den Hot Spots her­aus auf ande­re Mit­glied­staa­ten wird daher dazu füh­ren, dass Flücht­lin­ge in Euro­pa wei­ter­hin an den Bin­nen­gren­zen der Uni­on auf bru­ta­le Abwehr sto­ßen, Opfern von Schlep­pern wer­den, von den EU-Staa­ten wie Stück­gut hin- und her­ge­scho­ben wer­den und immer wie­der in men­schen­un­wür­di­gen Ver­hält­nis­sen lan­den. Auch der Kon­flikt zwi­schen den EU-Staa­ten, die jeweils ver­su­chen, die Ver­ant­wor­tung für Flücht­lin­ge auf jeweils ande­re EU-Län­der abzu­wäl­zen, wird daher kaum ent­schärft werden.

Free Choice! Für die freie Wahl des Asyllandes

PRO ASYL tritt mit der Dia­ko­nie Deutsch­land, dem Pari­tä­ti­schen Wohl­fahrts­ver­band, der Arbei­ter­wohl­fahrt, dem Jesui­ten-Flücht­lings­dienst, dem Deut­schen Anwalts­ver­ein, dem Repu­bli­ka­ni­schen Anwäl­tin­nen- und Anwäl­te­ver­ein, der Neu­en Rich­ter­ver­ei­ni­gung und der Rechts­be­ra­ter­kon­fe­renz daher für eine Rege­lung ein, die es den Flücht­lin­gen ermög­licht, ihren Asyl­an­trag im Land ihrer Wahl zu stel­len (Ers­tes Memo­ran­dum von 2013, Neu­auf­la­ge 2015).

So wich­tig eine soli­da­ri­sche Rege­lung auch ist, die alle Mit­glied­staa­ten gemäß ihrer Bevöl­ke­rungs­zahl und Wirt­schafts­kraft in die Pflicht nimmt: Ungleich­ge­wich­te zwi­schen den EU-Staa­ten müs­sen end­lich durch Finanz­trans­fers aus­ge­gli­chen wer­den – nicht durch das zwangs­wei­se Hin- und Her­schie­ben von Menschen.

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