14.09.2015

„Die Flücht­lin­ge wer­den von Deutsch­land behan­delt wie die Bau­ern auf dem Schach­feld der Mäch­ti­gen“, sagt Gün­ter Burk­hardt, Geschäfts­füh­rer von PRO ASYL.

Deutsch­land möch­te offen­sicht­lich Druck auf die ande­ren EU-Mit­glied­staa­ten aus­üben. Grenz­kon­trol­len wer­den die Flucht der Men­schen nicht ver­hin­dern. Aber sie wer­den das Leid der Flücht­lin­ge ver­grö­ßern, sie auf län­ge­re Wege in der anbre­chen­den Käl­te durch Euro­pa ver­wei­sen. Neue Pro­fit­mög­lich­kei­ten für Schlep­per wer­den geschaffen.

PRO ASYL for­dert die Öff­nung der Gren­zen in der EU und lega­le Zugangs­mög­lich­kei­ten für Flücht­lin­ge. Wir erwar­ten, dass Staa­ten wie z.B. Frank­reich, Groß­bri­tan­ni­en und Däne­mark ihre Gren­zen öff­nen und bereit sind Flücht­lin­ge ein­rei­sen zu lassen.

Zusätz­lich muss die Zuer­ken­nung eines Schutz­sta­tus für Flücht­lin­ge durch einen EU-Mit­glied­staats von allen ande­ren EU-Staa­ten aner­kannt wer­den. Flücht­lin­ge brau­chen euro­päi­sche Frei­zü­gig­keit,  sie hät­ten dann die Mög­lich­keit einen Arbeits­platz frei zu suchen und zu den­je­ni­gen Men­schen zu gelan­gen, zu denen sie Ver­bin­dun­gen haben. Nach jet­zi­gem Recht müs­sen sie de fac­to 5 Jah­re im Land der Erst­ein­rei­se und der Aner­ken­nung aus­har­ren (Dau­er­auf­ent­halts­richt­li­nie Arti­kel 4). 

PRO ASYL erach­tet über dies die Ein­füh­rung der Grenz­kon­trol­len als rechts­wid­rig. Nach § 25 Abs. 1 des Schen­ge­ner Grenz­ko­dex kann ein Mit­glied­staat die Bin­nen­gren­zen kon­trol­lie­ren, sofern eine ernst­haf­te Bedro­hung der öffent­li­chen Ord­nung oder Sicher­heit sofor­ti­ges Han­deln erfor­dert. Zunächst kön­nen die Kon­trol­len für zehn Tage ein­ge­führt wer­den. Die Anwend­bar­keit die­ser Rege­lung trifft auf die der­zei­ti­ge Situa­ti­on nicht zu. Flücht­lin­ge sind Schutz­su­chen­de und kei­ne Gefahr für die öffent­li­che Ordnung.

Die Ein­füh­rung von Grenz­kon­trol­len schafft neue Gefah­ren – die Flücht­lin­ge sind gezwun­gen, über Wald und Wie­se ins Land zu kom­men und im Frei­en zu cam­pie­ren. Die der­zei­ti­ge Belas­tung bei der Erst­auf­nah­me wird hier­durch nicht ent­schärft, son­dern nur ver­la­gert. PRO ASYL geht davon aus, dass kei­ne Grenz­kon­trol­le tau­sen­de von Schutz­be­dürf­ti­gen davon abhal­ten kann, inner­eu­ro­päi­sche Gren­zen zu überschreiten.

PRO ASYL for­dert eine Ent­bü­ro­kra­ti­sie­rung der Auf­nah­me in Deutsch­land. Wer die Mög­lich­keit hat, bei Ver­wand­ten oder Bekann­ten unter­zu­kom­men, muss dies dür­fen. Der Zwang bis zu 3 Mona­te, nach den aktu­el­len Plä­nen der Regie­rung bis zu 6 Mona­te, in der Erst­auf­nah­me aus­zu­har­ren, muss auf­ge­ho­ben wer­den. PRO ASYL geht davon aus, dass ein erheb­li­cher Anteil der syri­schen, afgha­ni­schen und ira­ki­schen Flücht­lin­ge in Deutsch­land bei Bekann­ten und Ver­wand­ten unter­kom­men kann. Hier leben euro­pa­weit die größ­ten Com­mu­ni­ties die­ser Flüchtlingsgruppen.

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