01.08.2019
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Familiennachzug - die Akten stapeln sich. Bild: Mariann Szöke auf Pixabay

Rechtsanwältin Lena Ronte betreut rund 180 Familien in ihren Verfahren zum Familiennachzug. Sie berichtet, was sich geändert hat, seit das »Familiennachzugsneuregelungsgesetz« vor genau einem Jahr in Kraft getreten ist – und wie chaotisch der Verfahrensablauf immer noch ist.

PRO ASYL: Seit 1. August 2018 ist das soge­nann­te Fami­li­en­nach­zugs­neu­re­ge­lungs­ge­setz in Kraft. Sie betreu­en vie­le Fami­li­en­nach­zugs­fäl­le – was lässt sich nach einem Jahr Pra­xis sagen?

Lena Ron­te: Mei­nes Erach­tens wur­den bereits bei der Regis­trie­rung bei den Bot­schaf­ten die Wei­chen falsch gestellt. Bis zum 1. August 2018 hat­te jede Aus­lands­ver­tre­tung ihre eige­ne Ter­min­lis­te, in die man sich ein­tra­gen las­sen konn­te, über zum Teil unter­schied­li­che Ver­fah­ren. Ab dem 1. August  wur­de eine zen­tra­le Lis­te beim Aus­wär­ti­gen Amt (AA) ein­ge­rich­tet, mit zunächst unter­schied­li­chen Aus­sa­gen des AA dar­über, ob die Ter­min­an­fra­gen von den alten Lis­ten über­tra­gen wür­den, oder ob sich Betrof­fe­ne in die­se Lis­te neu ein­tra­gen müss­ten. Das hat zu einem kom­plet­ten Cha­os geführt. Ob tat­säch­lich eine Über­tra­gung der alten Lis­ten in die zen­tra­le Lis­te erfolgt ist, bleibt unklar.

Es gab dann aber eben auch vie­le Dop­pel-Regis­trie­run­gen – mit der Fol­ge, dass das AA den Über­blick dar­über ver­lo­ren hat, wie viel Regis­trier­te es gibt, wel­che Fami­li­en­mit­glie­der zusam­men­ge­hö­ren, etc. Dadurch, dass auf eini­gen Lis­ten jedes Fami­li­en­mit­glied einen eige­nen Ter­min buchen muss­te und rein tech­nisch nicht ange­ge­ben wer­den konn­te, wel­che Fami­li­en­mit­glie­der zusam­men­ge­hö­ren, kann die Bot­schaft die Fami­li­en nicht im Ver­bund einladen.

»Das Aus­wär­ti­ge Amt ist offen­sicht­lich nicht in der Lage, Mehr­fach­re­gis­trie­run­gen zu erken­nen oder zusam­men­ge­hö­ren­de Namen abzugleichen.«

RAin Lena Ronte

Wie ver­läss­lich ist dann die offi­zi­el­le Zahl zu den Ter­min­an­fra­gen bei den Bot­schaf­ten – Ende Janu­ar 2019 sol­len es rund 36.000 gewe­sen sein?

Beson­ders ver­läss­lich kann sie auf­grund der beschrie­be­nen Situa­ti­on nicht sein. Das AA ist offen­sicht­lich nicht in der Lage, Mehr­fach­re­gis­trie­run­gen zu erken­nen oder zusam­men­ge­hö­ren­de Namen abzu­glei­chen. In ande­ren Fäl­len wur­de die Anhö­rung z.B. bereits durch­ge­führt, aber die Betrof­fe­nen waren noch unter den Ter­min­an­fra­gen gelistet.

Neh­men wir an, Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge haben sich regis­triert und war­ten nun auf den Bot­schafts­ter­min. Was für Pro­ble­me kön­nen da auftreten?

Die Ein­schrän­kung des Nach­zugs zu sub­si­di­är Geschütz­ten zieht sich ja schon eine gan­ze Wei­le hin. Dadurch, dass die betrof­fe­nen Fami­li­en schon so lan­ge auf der Lis­te sind, kommt es regel­mä­ßig dazu, dass sie z.B. nach einem Jahr ein­fach nicht mehr erreich­bar sind oder in der Zwi­schen­zeit kei­nen Zugang zum Inter­net mehr haben. Die War­te­zei­ten sind auch voll­kom­men unter­schied­lich, unab­hän­gig davon, wann man sich regis­triert hat. Die Inter­na­tio­na­le Orga­ni­sa­ti­on für Migra­ti­on (IOM) hat vie­ler­orts die Annah­me und Prü­fung der Anträ­ge auf Fami­li­en­nach­zug für die Bot­schaf­ten über­nom­men. Der IOM gelingt es nicht, die Regis­trie­run­gen chro­no­lo­gisch abzu­ar­bei­ten. Es kommt eher dar­auf an, ob man sich zufäl­lig in der Nähe eines IOM-Büros befin­det und so qua­si selbst aktiv wer­den und bei der IOM vor­spre­chen kann. Die Anträ­ge derer, die es zur IOM schaf­fen, wer­den eher bear­bei­tet als die Anträ­ge derer, die in ent­le­ge­nen Gegen­den woh­nen und eben nicht ohne wei­te­res nach Erbil oder Nai­ro­bi kom­men können.

Wel­che Pro­ble­me gibt es bei der Terminvergabe?

Das gan­ze Ver­fah­ren ver­läuft natür­lich ins­ge­samt wei­ter­hin extrem schlep­pend. Vie­le mei­ner Mandant*innen war­ten erfah­rungs­ge­mäß ein Jahr, andert­halb Jah­re auf einen Ter­min bei den Bot­schaf­ten. Seit Janu­ar 2018 betreue ich rund 180 Fäl­le von Fami­li­en, die ich für einen Ter­min regis­triert habe. Die meis­ten stam­men aus den ost­afri­ka­ni­schen Län­dern. Wir haben seit­dem nur etwa 5–10 Mit­tei­lun­gen von der IOM bekom­men, dass sich unse­re Mandant*innen mel­den sol­len. Das ist vor dem Hin­ter­grund, dass wir im Janu­ar 2018 begon­nen haben zu regis­trie­ren, ein Witz.

Die IOM hat die Auf­ga­ben, die frü­her bei den Bot­schaf­ten aus­ge­führt wur­den, wei­test­ge­hend über­nom­men. Wie sind die Erfah­rungs­wer­te bislang?

Die IOM kon­tak­tiert die Antragsteller*innen, prüft, ob alles vor­ge­legt wur­de und führt die Anhö­rung durch. Erst wenn die IOM der Mei­nung ist, dass alle Unter­la­gen voll­stän­dig sind, wird der Antrag an die Bot­schaf­ten »wei­ter­ge­reicht«. Für uns als Anwält*innen ist zumin­dest die Kom­mu­ni­ka­ti­on mit der IOM deut­lich bes­ser als frü­her direkt mit den Bot­schaf­ten, wo wir zum Teil über Mona­te kei­ne Rück­mel­dung bekom­men haben.

Es gibt IOM-Büros in Amman, Bei­rut, Erbil und Istan­bul, neu­er­dings auch in Addis Abe­ba, Kai­ro, Khar­tum, Nai­ro­bi und Kabul. In Afgha­ni­stan wäre es in Kabul sinn­voll, wenn IOM auch die förm­li­chen Anträ­ge ent­ge­gen­neh­men und die­se per Kurier an die Bot­schaf­ten nach Islam­abad oder Neu-Delhi sen­den könn­te. Denn für die Betrof­fe­nen kann die Fahrt dort­hin lebens­ge­fähr­lich wer­den – die Tali­ban kon­trol­lie­ren die Über­land­stra­ßen und Flü­ge kön­nen sich vie­le gar nicht leisten.

Wie groß sind die Hür­den bei der Ein­rei­chung von Unter­la­gen? Doku­men­te beschaf­fen ist ja in vie­len Her­kunfts­län­dern ziem­lich problematisch.

Am schwie­rigs­ten ist die Lage sicher­lich in Ost­afri­ka. In Soma­lia zum Bei­spiel exis­tiert de fac­to kein Urkun­de­we­sen, den­noch wer­den die Antragsteller*innen immer wie­der auf­ge­for­dert, soma­li­sche Urkun­den vor­zu­le­gen. Mit der Fol­ge, dass die Betrof­fe­nen Urkun­den unkla­rer Her­kunft beschaf­fen müs­sen und die Bot­schaft, nach­dem sie die Fami­li­en mit Nach­druck auf­ge­for­dert hat, Urkun­den aus Soma­lia zu beschaf­fen, dann mit dem glei­chen Nach­druck die Anträ­ge ablehnt, weil ver­meint­lich gefälsch­te Urkun­den vor­ge­legt wor­den sind. Das ist absurd! Die IOM ver­langt wei­ter nach Sche­ma F einen Pass, Geburts­ur­kun­de und Hei­rats­ur­kun­de und gege­be­nen­falls auch einen DNA-Abgleich.

Für eri­tre­ische Flücht­lin­ge ist die Beschaf­fung von Doku­men­ten eben­falls äußerst schwie­rig. Hin­zu kommt, dass die Aus­lands­ver­tre­tun­gen bei­spiels­wei­se gül­ti­ge, aber nicht regis­trier­te Ehe­schlie­ßun­gen im gewöhn­li­chen Antrags­ver­fah­ren nicht akzep­tie­ren wol­len, mit der Begrün­dung die­se Ehen sei­en unwirk­sam. Im soge­nann­ten Remons­tra­ti­ons­ver­fah­ren wer­den die reli­gi­ös geschlos­se­nen Ehen dann oft doch als wirk­sam aner­kannt. Es drängt sich der Ein­druck auf, man kal­ku­liert damit, dass Antragssteller*innen nach der Ableh­nung ein­fach auf­ge­ben. In Syri­en ist die Urkun­den­si­tua­ti­on ver­hält­nis­mä­ßig gut, d.h. es exis­tie­ren bei­spiels­wei­se noch Fami­li­en­re­gis­ter, Päs­se und Urkun­den wer­den noch aus­ge­stellt, etc.

»Allein schon der Ver­sand der DNA-Pro­be aus Deutsch­land nach Afgha­ni­stan und die Abwick­lung der DNA-Ana­ly­se durch ein Medi­cal Cen­ter vor Ort hat in die­sem Fall umge­rech­net ca. 1.000 Dol­lar gekostet.«

Afgha­ni­stan ist abso­lut unzu­mut­bar. Ich betreue gera­de eine allein­er­zie­hen­de Mut­ter mit Klein­kind aus der Pro­vinz Kan­da­har. Die Mut­ter wird nach Kabul zum IOM zum Vor­spre­chen bestellt, soll feh­len­de Unter­la­gen beschaf­fen und soll dann zur Visu­mer­tei­lung nach Islam­abad rei­sen. Der Vater der Fami­lie ist gestor­ben, ohne männ­li­che Ange­hö­ri­ge wer­den kei­ne Doku­men­te aus­ge­stellt. Wir kön­nen aber nicht ein­mal sei­nen Tod nach­wei­sen, weil es kei­ne Ster­be­ur­kun­de gibt. Ich wüss­te nicht, wie die Leu­te in sol­chen Fäl­len ohne einen Rechts­bei­stand über­haupt vor­an­kom­men sol­len. Die Beschaf­fung der Unter­la­gen ist nicht nur kom­pli­ziert, son­dern auch extrem kostspielig.

Allein schon der Ver­sand der DNA-Pro­be aus Deutsch­land nach Afgha­ni­stan und die Abwick­lung der DNA-Ana­ly­se durch ein Medi­cal Cen­ter vor Ort hat in die­sem Fall umge­rech­net ca. 1.000 Dol­lar gekos­tet. War­um die DNA-Pro­be nicht unkom­pli­ziert mit Wat­te­stäb­chen bei der IOM in Kabul genom­men wer­den kann, ver­ste­he ich nicht. Es müss­te auch sei­tens des AA mög­lich sein, einen Fin­ger­ab­druck­scan­ner bei der IOM in Kabul ein­zu­rich­ten und die Ver­fah­ren dann ins­ge­samt, wie oben bereits ange­spro­chen, über die IOM lau­fen zu lassen.

Nach der Aus­set­zung des Fami­li­en­nach­zugs zwi­schen März 2016 und Juli 2018 war es klar, dass es ver­mehrt Ter­min­an­fra­gen bei den Bot­schaf­ten geben wird. Hät­ten nicht in der Zwi­schen­zeit Struk­tu­ren für einen geord­ne­ten Ablauf auf­ge­baut wer­den können?

Ich glau­be, da ist gar nichts pas­siert. Schon 2016 war klar, dass es die Aus­set­zung zwei Jah­re geben wird, dass es für 2018 und die Zeit danach Lösun­gen und Struk­tu­ren geben muss: die Bot­schaf­ten aus­bau­en, das Per­so­nal auf­sto­cken, stan­dar­di­sier­te Ver­fah­ren ein­füh­ren, etc. Im Augen­blick ist es immer noch ein ein­zi­ger Fli­cken­tep­pich. Das AA begrün­det bei­spiels­wei­se die ver­hält­nis­mä­ßig klei­ne Zahl der Per­so­nen, die sich in den Bot­schaf­ten allein um die Visa­ver­ga­be für den Fami­li­en­nach­zug küm­mern, damit, es sei­en für die Bewerber*innen unat­trak­ti­ve Stel­len. Dann soll man sie doch attrak­ti­ver machen!

Die Anlauf­schwie­rig­kei­ten waren offen­kun­dig sicht­bar, die Monats­kon­tin­gen­te wur­den zunächst gar nicht erschöpft. Jetzt ver­mel­det die Bun­des­re­gie­rung, dass es für 2019 bes­ser läuft. Sind die Pro­ble­me damit vom Tisch?

Über­haupt nicht. Mei­nes Erach­tens über­de­cken die­se Zah­len, was im Hin­ter­grund alles immer noch schief­läuft. Zwar ist jetzt die IOM vor­ge­schal­tet und berei­tet die Anträ­ge für die Bot­schaf­ten vor, aber dass es da ein gere­gel­tes Ver­fah­ren in der Umset­zung die­ses Geset­zes seit 1. August 2018 gibt, erschließt sich mir nicht.

»Die Anträ­ge wer­den von der IOM zurück an das AA gereicht, das AA reicht es an die kom­mu­na­len Aus­län­der­be­hör­den in Deutsch­land wei­ter, dort blei­ben die Anträ­ge schon mal lie­gen, weil nie­mand so rich­tig weiß, was zu tun ist und dann gehen die Anträ­ge wie­der zurück an die jewei­li­ge Aus­lands­ver­tre­tung, die die­se dann wie­der­um nach Deutsch­land an das Bun­des­ver­wal­tungs­amt (BVA) weiterleitet.«

Die Anträ­ge wer­den von der IOM zurück an das AA gereicht, das AA reicht es an die kom­mu­na­len Aus­län­der­be­hör­den in Deutsch­land wei­ter, dort blei­ben die Anträ­ge schon mal lie­gen, weil nie­mand so rich­tig weiß, was zu tun ist und dann gehen die Anträ­ge wie­der zurück an die jewei­li­ge Aus­lands­ver­tre­tung, die die­se dann wie­der­um nach Deutsch­land an das Bun­des­ver­wal­tungs­amt (BVA) wei­ter­lei­tet. Was dort pas­siert, weiß ich offen gesagt nicht. Was mit den Anträ­gen pas­siert, die nicht in das jewei­li­ge Monats­kon­tin­gent kom­men, ob sie es in das nächs­te schaf­fen, wis­sen wir eben­falls nicht. Bis­lang hat man es ledig­lich eini­ger­ma­ßen regu­liert, dass in etwa 1.000 Anträ­ge ange­nom­men bzw. jeweils wei­ter­ge­reicht wer­den und am Ende rund 1.000 Visa erteilt werden.

»Das sieht eher nach einer Spontan­lö­sung aus, um das Cha­os eini­ger­ma­ßen im Griff zu haben, aber ein durch­dach­ter Plan von Anfang bis Ende des Ver­fah­rens ist das nicht.«

Mein Ein­druck ist: Das sieht eher nach einer Spontan­lö­sung aus, um das Cha­os eini­ger­ma­ßen im Griff zu haben, aber ein durch­dach­ter Plan von Anfang bis Ende des Ver­fah­rens ist das nicht. Es erging z.B. erst im Janu­ar 2019 eine hin­rei­chen­de Stel­lung­nah­me des Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­ums an die Aus­län­der­be­hör­den, wie sie mit Anträ­gen umzu­ge­hen haben – all das hät­te im Vor­hin­ein aus­ge­ar­bei­tet wer­den können.

Es hapert bei der Umset­zung also prak­tisch bei jedem Schritt. Was ist vom Grund­kon­strukt zu hal­ten? Mit dem soge­nann­ten Fami­li­en­nach­zugs­neu­re­ge­lungs­ge­setz wur­de ein Kon­tin­gent ein­ge­führt, das den Betrof­fe­nen qua­si nur por­ti­ons­wei­se ein ele­men­ta­res Grund­recht, das Recht auf Fami­lie, gewährt.

Mei­nes Erach­tens läuft die­ses Gesetz der Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on zuwi­der. 2018 wur­den rund 2.400 Plät­ze nicht ver­ge­ben – was mit ihnen geschieht, ist unklar. Es ist auch voll­kom­men uner­sicht­lich für die Betrof­fe­nen, ob und wann sie in das nächs­te Kon­tin­gent kom­men und auch, wel­che recht­li­chen Hand­lungs­op­tio­nen sie haben, wenn ihr Antrag auf der Stre­cke bleibt. Eine Mög­lich­keit zu kla­gen gibt es bei Ableh­nun­gen, aber bis­lang sind uns kei­ne Fäl­le bekannt, in denen Ableh­nun­gen damit begrün­det wur­den, dass das Kon­tin­gent aus­ge­schöpft sei.

Und über­haupt: Sich noch im Lau­fe des Nach­zugs­ver­fah­rens mit einer Kla­ge zu ihrem*seinem Recht zu ver­hel­fen, dürf­te für die meis­ten Betrof­fe­nen noch zer­mür­ben­der sein. Vie­le sind durch die Aus­set­zung jetzt schon Jah­re von ihren Fami­li­en getrennt. In der Zwi­schen­zeit sind die Kin­der womög­lich noch voll­jäh­rig gewor­den, was ihr Nach­zugs­recht zumin­dest ein­schränkt. Wie das AA mit die­sen Fäl­len umgeht ist bis­her unklar. Letzt­lich müss­te das AA die Regis­trie­rung die­ser Kin­der vor Voll­jäh­rig­keit aus­rei­chen las­sen, denn eine Antrags­stel­lung vor Voll­jäh­rig­keit wäre erfolgt, wenn es ein gere­gel­tes Ver­fah­ren gäbe. Glei­ches gilt für den Eltern­nach­zug zu sub­si­di­är Geschütz­ten, die nach Auf­fas­sung des AA nach Ein­tritt der Voll­jäh­rig­keit des hier­le­ben­den Kin­des ihren Rechts­an­spruch verlieren.

»Es ist jetzt schon klar, dass es Fami­li­en gibt, die jetzt das vier­te Jahr von­ein­an­der getrennt sind. Wenn sie es immer wie­der nicht in das Monats­kon­tin­gent schaf­fen, bedeu­tet das ihre Tren­nung auf unbe­stimm­te Zeit.«

Was oft ver­ges­sen wird: Etwa fünf Mona­te vor der Ein­füh­rung der Aus­set­zung wur­den in Deutsch­land die Rech­te von Flücht­lin­gen nach der Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on und den sub­si­di­är Geschütz­ten ange­gli­chen d.h. das Recht auf Fami­li­en­nach­zug für sub­si­di­är Geschütz­te wur­de dem Recht für Aner­kann­te ange­gli­chen. Der Nach­zug erfolg­te unter den glei­chen pri­vi­le­gier­ten Bedin­gun­gen. Dann kam nur weni­ge Mona­te spä­ter der Ein­schnitt: ein Schritt vor, zehn Schrit­te zurück.

Es ist jetzt schon klar, dass es Fami­li­en gibt, die jetzt das vier­te Jahr von­ein­an­der getrennt sind. Wenn sie es immer wie­der nicht in das Monats­kon­tin­gent schaf­fen, bedeu­tet das ihre Tren­nung auf unbe­stimm­te Zeit – ein kla­rer Ver­stoß gegen Ver­fas­sungs- und Völkerrecht.

Das Inter­view führ­te Anđel­ka Križanović.