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Bundestag verabschiedet inhumanes Gesetz
Am heutigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag den Familiennachzug für subsidiär Geschützte abgeschafft. Bis August soll eine Regelung erarbeitet werden, nach der pro Monat 1.000 Menschen zu subsidiär Schutzberechtigten nachziehen dürfen. Die von der SPD nachverhandelte Härtefallregelung ist bislang ein ungedeckter Scheck.
Trauriges Ergebnis im Bundestag: Trotz der Bedenken, die Vertreter von Kirchen, UNHCR, Wissenschaftler*innen und Menschenrechtsorganisationen in der Sachverständigenanhörung geäußert hatten, hat die Mehrheit der Abgeordneten der Abschaffung des Rechtsanspruchs auf Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus zugestimmt.
Einstieg in den Ausstieg aus einem Grundrecht
Damit wird die vormalige zweijährige Aussetzung des Familiennachzugs zu einem gesetzlichen Dauerzustand, der nach dem Willen der GroKo-Verhandler ab August 2018 mit einem »Gnadenrecht« ergänzt wird, das 1.000 Menschen pro Monat den Nachzug erlaubt. Ein rechtlicher Anspruch darauf besteht mit dieser Regelung allerdings nicht mehr. Folteropfern und Kriegsflüchtlingen wird damit das Recht verwehrt, mit ihrer Familie zusammenzuleben.
»Dieses Gesetz führt zum Einstieg in den Ausstieg aus dem Grundrecht, als Familie zusammen zu leben. Aus einem Grundrecht darf kein Gnadenrecht werden«
Auch die von der SPD-Spitze formulierte »1000+«-Regelung und die Beibehaltung der bereits bestehenden Härtefallregelung nach §22 ist keine Lösung.
Härtefallregelung unzureichend
§22 Aufenthaltsgesetz ist nicht neu. Diese Regelung sollte auch schon in den letzten zwei Jahren als Ausgleich zur Aussetzung dienen. Sie zielt aber auf singuläre Einzelschicksale und ist ungeeignet, Familienangehörigen von Folteropfern und Kriegsflüchtlingen die Einreise zu ermöglichen.
Folglich hat sie bislang auch nur weniger als 100 Familienangehörigen den Nachzug zu ihren engen Verwandten in Deutschland ermöglicht. Das + in »1000+« bewegt sich demnach im einstelligen Bereich.
Leid der Familien wird auf unbestimmte Zeit verlängert
Die Entscheidung ist eine bittere Niederlage im Kampf um die universelle Gültigkeit von Grund- und Menschenrechten und Deutschland und bedeutet vor allem für die Betroffenen, dass sie über viele Jahre von ihrer Familie getrennt bleiben.
„Ich habe mein Leben riskiert, um meine Familie vor dem Krieg zu retten. Ich habe vor zwei Jahren den gefährlichen Weg nach Deutschland geschafft und warte immer noch darauf, dass meine Familie gerettet wird […] Wissen Sie, wie es ist, von seinen Kindern zu hören, dass hinter unserem Haus eine Bombe explodiert ist oder dass mein Freund und seine Eltern gestorben sind? Mir tut das Herz weh, wenn ich mit meiner Familie rede und keine Mittel habe, um ihnen zu helfen.“
Diese Worte hat der syrische Kurde Hussein Mohamad anlässlich der Übergabe unserer Petition zum Familiennachzug mit 30.000 Unterschriften an den Petitionsausschuss im Bundestag gerichtet. Sie sind Grund genug, auch nach der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag weiter für die Rechte der betroffenen Familien zu kämpfen.
Der Kampf geht weiter!
Sämtliche grundrechtlichen, völkerrechtlichen und menschenrechtlichen Argumente wurden bewusst überhört. Die Auseinandersetzung um das Recht, als Familien zusammenzuleben, geht weiter. PRO ASYL wird Klagen von Betroffenen unterstützen. Es bleibt die Hoffnung, dass unabhängige Gerichte den Betroffenen ihr Recht auf Familie zusprechen.
(mk / akr / beb)