01.02.2018

Am heutigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag den Familiennachzug für subsidiär Geschützte abgeschafft. Bis August soll eine Regelung erarbeitet werden, nach der pro Monat 1.000 Menschen zu subsidiär Schutzberechtigten nachziehen dürfen. Die von der SPD nachverhandelte Härtefallregelung ist bislang ein ungedeckter Scheck.

Trau­ri­ges Ergeb­nis im Bun­des­tag: Trotz der Beden­ken, die Ver­tre­ter von Kir­chen, UNHCR, Wissenschaftler*innen und Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen in der Sach­ver­stän­di­gen­an­hö­rung geäu­ßert hat­ten, hat die Mehr­heit der Abge­ord­ne­ten der Abschaf­fung des Rechts­an­spruchs auf Fami­li­en­nach­zug für Flücht­lin­ge mit sub­si­diä­rem Schutz­sta­tus zugestimmt.

Einstieg in den Ausstieg aus einem Grundrecht

Damit wird die vor­ma­li­ge zwei­jäh­ri­ge Aus­set­zung des Fami­li­en­nach­zugs zu einem gesetz­li­chen Dau­er­zu­stand, der nach dem Wil­len der Gro­Ko-Ver­hand­ler ab August 2018 mit einem  »Gna­den­recht« ergänzt wird, das 1.000 Men­schen pro Monat den Nach­zug erlaubt. Ein recht­li­cher Anspruch dar­auf besteht mit die­ser Rege­lung aller­dings nicht mehr. Fol­ter­op­fern und Kriegs­flücht­lin­gen wird damit das Recht ver­wehrt, mit ihrer Fami­lie zusammenzuleben.

»Die­ses Gesetz führt zum Ein­stieg in den Aus­stieg aus dem Grund­recht, als Fami­lie zusam­men zu leben. Aus einem Grund­recht darf kein Gna­den­recht werden«

Auch die von der SPD-Spit­ze for­mu­lier­te »1000+«-Regelung und die Bei­be­hal­tung der bereits bestehen­den Här­te­fall­re­ge­lung nach §22 ist kei­ne Lösung.

Härtefallregelung unzureichend

§22 Auf­ent­halts­ge­setz ist nicht neu. Die­se Rege­lung soll­te auch schon in den letz­ten zwei Jah­ren als Aus­gleich zur Aus­set­zung die­nen. Sie zielt aber auf sin­gu­lä­re Ein­zel­schick­sa­le und ist unge­eig­net, Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen von Fol­ter­op­fern und Kriegs­flücht­lin­gen die Ein­rei­se zu ermöglichen.

Folg­lich hat sie bis­lang auch nur weni­ger als 100 Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen den Nach­zug zu ihren engen Ver­wand­ten in Deutsch­land ermög­licht. Das + in »1000+« bewegt sich dem­nach im ein­stel­li­gen Bereich.

Leid der Familien wird auf unbestimmte Zeit verlängert

Die Ent­schei­dung ist eine bit­te­re Nie­der­la­ge im Kampf um die uni­ver­sel­le Gül­tig­keit von Grund- und Men­schen­rech­ten und Deutsch­land und bedeu­tet vor allem für die Betrof­fe­nen, dass sie über vie­le Jah­re von ihrer Fami­lie getrennt bleiben.

„Ich habe mein Leben ris­kiert, um mei­ne Fami­lie vor dem Krieg zu ret­ten. Ich habe vor zwei Jah­ren den gefähr­li­chen Weg nach Deutsch­land geschafft und war­te immer noch dar­auf, dass mei­ne Fami­lie geret­tet wird […] Wis­sen Sie, wie es ist, von sei­nen Kin­dern zu hören, dass hin­ter unse­rem Haus eine Bom­be explo­diert ist oder dass mein Freund und sei­ne Eltern gestor­ben sind? Mir tut das Herz weh, wenn ich mit mei­ner Fami­lie rede und kei­ne Mit­tel habe, um ihnen zu helfen.“ 

Die­se Wor­te hat der syri­sche Kur­de Hus­sein Moha­mad anläss­lich der Über­ga­be unse­rer Peti­ti­on zum Fami­li­en­nach­zug mit 30.000 Unter­schrif­ten an den Peti­ti­ons­aus­schuss im Bun­des­tag gerich­tet. Sie sind Grund genug, auch nach der Ver­ab­schie­dung des Geset­zes im Bun­des­tag wei­ter für die Rech­te der betrof­fe­nen Fami­li­en zu kämpfen.

Der Kampf geht weiter!

Sämt­li­che grund­recht­li­chen, völ­ker­recht­li­chen und men­schen­recht­li­chen Argu­men­te wur­den bewusst über­hört. Die Aus­ein­an­der­set­zung um das Recht, als Fami­li­en zusam­men­zu­le­ben, geht wei­ter. PRO ASYL wird Kla­gen von Betrof­fe­nen unter­stüt­zen. Es bleibt die Hoff­nung, dass unab­hän­gi­ge Gerich­te den Betrof­fe­nen ihr Recht auf Fami­lie zusprechen.

(mk / akr / beb)