28.12.2018

Nicht einmal die gesetzlich vereinbarten 1.000 Personen pro Monat kommen aktuell zu subsidiär geschützten Flüchtlingen im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland. Das liegt aber nicht an fehlenden Anträgen, sondern an bürokratischen Verfahren und schleppender Bearbeitung. Leidtragende davon sind Menschen in Kriegs- und Krisengebieten.

Im Febru­ar hat­te der Bun­des­tag das inhu­ma­ne Gesetz zum Fami­li­en­nach­zug für sub­si­di­är Geschütz­te beschlos­sen. In den Ver­hand­lun­gen betrieb Innen­mi­nis­ter See­ho­fer Panik­ma­che und sprach von 300.000 Men­schen, die über die­se Rege­lung nach­zie­hen wür­den. Er setz­te sich durch:

Nur 1.000 Visa dür­fen nun monat­lich zu die­sem Zweck erteilt wer­den. Dabei wur­de auch ein äußerst büro­kra­ti­sches Ver­fah­ren ein­ge­führt, in das neben den Aus­lands­ver­tre­tun­gen der Bun­des­re­pu­blik und den jewei­li­gen Aus­län­der­be­hör­den auch das Bun­des­ver­wal­tungs­amt (BVA) invol­viert ist.

Panikmache hält Realität nicht stand

Die Rea­li­tät sieht frei­lich wenig über­ra­schend anders aus als die Sze­na­ri­en: Ledig­lich rund 45.000 Ter­min­an­fra­gen gibt es zu die­sem kon­kre­ten The­ma in den deut­schen Bot­schaf­ten (Ant­wort auf die schrift­li­che Anfra­ge der Abge­ord­ne­ten Ulla Jelp­ke (LINKE) im Bun­des­tag) – und See­ho­fers büro­kra­ti­sches Mons­trum sorgt auch noch dafür, dass auch die­se kaum bear­bei­tet werden.

Die betrof­fe­nen Men­schen müs­sen somit nicht nur unter der inhu­ma­nen Gesetz­ge­bung, son­dern auch unter den nicht funk­tio­nie­ren­den Ver­fah­ren leiden.

Wie die Zahlen kleingehalten werden

Von August bis Novem­ber wur­den knapp 5.000 Anträ­ge auf Ertei­lung eines Visums von den Aus­lands­ver­tre­tun­gen »posi­tiv geprüft« und an die Aus­län­der­be­hör­den in Deutsch­land über­sandt. Ledig­lich rund 2.000 Anträ­ge wur­den aber von den Aus­län­der­be­hör­den posi­tiv beschie­den und an das BVA wei­ter­ge­lei­tet, das fast alle Anträ­ge (2.026) aner­kannt und dies den Aus­lands­ver­tre­tun­gen über­mit­telt hat. Bis Ende Novem­ber wur­den dar­auf­hin 1.562 Visa ausgegeben.


Die exakten Zahlen

August: 42 von 853
Sep­tem­ber: 147 von 914
Okto­ber: 499 von 1.536
Novem­ber: 874 von 1.624

Gesamt August bis Novem­ber 2018: 1.562 von 4.927


Plätze drohen gar zu verfallen

Deut­lich wird: Der Fami­li­en­nach­zug zu sub­si­di­är Geschütz­ten wird also auf ver­schie­dens­ten Ebe­nen aus­ge­bremst. Bis zum Jah­res­en­de wur­de immer­hin zuge­si­chert, die Monats­kon­tin­gen­te von jeweils 1.000 zu über­tra­gen – ab 2019 sol­len die nicht genutz­ten (oder bes­ser: nicht nutz­bar gemach­ten) Plät­ze aber dann verfallen.

Die betrof­fe­nen Men­schen müs­sen somit nicht nur unter der inhu­ma­nen Gesetz­ge­bung, son­dern auch unter den nicht funk­tio­nie­ren­den Ver­fah­ren lei­den. Men­schen wie A.K., der im Rah­men des gemein­sa­men Fami­li­en­nach­zugs­pro­jekts von PRO ASYL und dem Nie­der­säch­si­schen Flücht­lings­rat betreut wird.


Der Einzelfall zählt: A.K. (16) aus Syrien

A.K. ist im Jahr 2015 mit 13 Jah­ren aus Syri­en nach Deutsch­land geflüch­tet, weil er in einen Schuss­wech­sel zwi­schen der IS und Wider­ständ­lern gera­ten ist. Er wur­de ange­schos­sen und floh anschlie­ßend mit sei­nem Cou­sin nach Deutsch­land geflo­hen. Heu­te ist er 16 Jah­re alt.

In Deutsch­land traf er sei­nen Bru­der R. (26) wie­der, der eben­falls seit 2015 in Deutsch­land lebt. Er wur­de vom IS gefan­gen gehal­ten und gefol­tert, schließ­lich unter Auf­la­gen frei gelas­sen und ver­ließ Syri­en danach. Inzwi­schen wohnt er mit sei­nem Bru­der A.K. in Nie­der­sach­sen und arbei­tet dort als Maurer. 

Trauma diagnostiziert

R.K. hat für sei­nen Bru­der die Vor­mund­schaft und Ver­sor­gung über­nom­men. Er ist bemüht, aber die Betreu­ung sei­nes jün­ge­ren Bru­ders über­for­dert ihn offen­kun­dig: A.K. geht mitt­ler­wei­le in die berufs­bil­den­de Schu­le und spricht gut Deutsch. Die Leh­rer stell­ten aber fest, dass er ein­fach nicht belast­bar ist, sehr oft erschöpft wirkt, stot­tert und dem Unter­richt zeit­wei­se schwer fol­gen kann. 

Dar­auf­hin wur­de er zu Fach­leu­ten geschickt und bekam die Dia­gno­se, dass eine Post­trau­ma­ti­sche Belas­tungs­stö­rung (PTBS) vor­lie­ge. Trotz Unter­stüt­zung wird sei­ne Ver­fas­sung suk­zes­si­ve schlech­ter, daher wer­den sei­ne schu­li­schen und beruf­li­chen Zie­le immer schwe­rer zu erreichen. 

Sozialer Rückzug

Das Krank­heits­bild drückt sich auch aus in einem sozia­len Rück­zugs­ver­hal­ten: A.K. hat kei­ne nen­nens­wer­ten sozia­len Kon­tak­te oder Freun­de und bleibt meist zu Hau­se. Wegen sei­ner Schuss­wun­de kann er nicht am Sport­un­ter­richt teil­neh­men. Der Jun­ge schläft schlecht, nachts weint er viel. Er isst und trinkt wenig, weil er sich so schlecht dabei fühlt zu wis­sen, dass sei­ne Fami­lie in Syri­en hun­gern muss und er hier alles hat. 

Er isst und trinkt wenig, weil er sich so schlecht dabei fühlt zu wis­sen, dass sei­ne Fami­lie in Syri­en hun­gern muss und er hier alles hat. 

Die Fami­lie K. (Eltern und vier Geschwis­ter, die Jüngs­te fünf Jah­re alt) ist 2012 aus ihrer Hei­mat Deir Al-Zor ver­trie­ben wor­den, als das Haus wie die gan­ze Stadt im Krieg zer­stört wur­de. Zur­zeit lebt die Fami­lie in einem Lager unter sehr schwie­ri­gen Bedin­gun­gen mit­tel­los vor der liba­ne­si­schen Gren­ze in einem Zeltlager.

Ein Bruder erhält Flüchtlingsschutz – der andere nur subsidiären

Wäh­rend R.K. als Flücht­ling aner­kannt wur­de, erhielt A.K. – der als Min­der­jäh­ri­ger im Gegen­satz zu sei­nem Bru­der grund­sätz­lich fami­li­en­nach­zugs­be­rech­tigt wäre – im Okto­ber 2016 aller­dings nur sub­si­diä­ren Schutz zuer­kannt. Ein Kla­ge­ver­fah­ren für die Aner­ken­nung als Flücht­ling ist seit­dem anhängig. 

Auf­grund der von der Bun­des­re­gie­rung für zunächst zwei Jah­re ver­häng­ten Nach­zugs­sper­re für sub­si­di­är Geschütz­te war ein Fami­li­en­nach­zug zunächst recht­lich aus­ge­schlos­sen. Die Hoff­nung des Jun­gen, dass sei­ne Eltern und Geschwis­ter nach Ablauf der Aus­set­zung am 17.03.2018 im Rah­men des Fami­li­en­nach­zugs ein­rei­sen könn­ten, zer­schlug sich mit der fak­ti­schen Abschaf­fung des Fami­li­en­nach­zugs­rechts und der gesetz­li­chen Neuregelung.

Auch die Härtefallregelung hilft nicht

Am 25.01.2018 stell­te er einen Antrag auf Fami­li­en­nach­zug im Rah­men der Här­te­fall­reg­lung. Eine Ant­wort liegt bis heu­te nicht vor. Dar­über hin­aus haben die Eltern bereits am 02.08.2017 einen Antrag auf Vor­spra­che zur Bean­tra­gung des Fami­li­en­nach­zugs in Bei­rut gestellt. Wann sie einen Ter­min für die Antrag­stel­lung bekom­men, ist vor dem Hin­ter­grund der 22.000 dort gestell­ten Anträ­ge auf die Ter­min­ver­ga­be offen.