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Berlin schickt Oranienplatzflüchtlinge in die Obdachlosigkeit
Den Flüchtlingen, die in Berlin die leerstehende Gerhard-Hauptmann-Schule und den Oranienplatz besetzt hatten, war eine faire Prüfung ihrer Anträge und eine Unterkunft versprochen worden, wenn sie den Platz und die Schule räumen. Viele vertrauten auf die Einigung. Jetzt werden sie vom Senat mittellos auf die Straße gesetzt.
Der Wortbruch des Senats beim Umgang mit den Flüchtlingen vom Oranienplatz und der Gerhard-Hauptmann-Schule erreicht einen neuen Höhepunkt. Laut einem Schreiben des Landesamts für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) an alle BezirksbürgermeisterInnen, das dem Berliner Flüchtlingsrat vorliegt, mussten alle Flüchtlinge, die unter das so genannte „Oranienplatz-Agreement“ fallen und deren aufenthaltsrechtliche Prüfung angeblich abgeschlossen sei, gestern ihre vom Senat zugewiesenen Unterkünfte räumen.
Zugleich sollen die Sozialleistungen des Landes an die Flüchtlinge ganz eingestellt werden. Noch ist unklar, wie viele Menschen betroffen sind, von mindestens 100 ist die Rede. Angeordnet wurde dieses Vorgehen von Sozial- und Gesundheitssenator Mario Czaja. Die Flüchtlinge selbst wurden zum Großteil erst am Montag lediglich mündlich darüber informiert, dass sie am Folgetag mittellos und obdachlos ausgesetzt werden.
„Dieses für alle Beteiligten unerwartete Vorgehen seitens des Senats ist willkürlich, intransparent, menschenverachtend und auch rechtswidrig“, kommentiert der Berliner Flüchtlingsrat. „Nach dem Polizeirecht (ASOG) darf niemand in die Obdachlosigkeit ausgesetzt werden. Dies gebietet das für Deutsche und Ausländer gleichermaßen zu beachtende, in der Verfassung verankerte Menschenwürdeprinzip nach Art. 1 und Art. 20 des Grundgesetzes“, so Georg Classen, Sprecher des Flüchtlingsrates Berlin.
Dem Flüchtlingsrat sind keine rechtlich bestandskräftig entschiedenen Ablehnungen in den aufenthaltsrechtlichen Verfahren der betroffenen Flüchtlinge bekannt. Dies steht im eklatanten Gegensatz zu den im „Oranienplatz-Agreement“ zugesagten „umfassenden Einzelfallprüfungen im Rahmen aller rechtlichen Möglichkeiten“. Sämtliche Anträge an Berlin, die Zuständigkeit für vom Agreement betroffene Asylsuchende aus anderen Bundesländern zu übernehmen, wurden ebenso ausnahmslos abgelehnt wie die Anträge der „Lampedusa-Flüchtlinge“ auf humanitäre Aufenthaltstitel.
Nora Brezger vom Berliner Flüchtlingsrat betont: „Die zu verzeichnende Ablehnungsquote von 100 Prozent verstößt gegen den Geist der mit Senatorin Kolat ausgehandelten Oranienplatz-Vereinbarung, die eine wohlwollende Prüfung von Umverteilung und humanitärer Aufenthaltserteilung beinhaltete. Die Vereinbarung mit dem Senat erweist sich nur wie vom Flüchtlingsrat von Anfang an befürchtet als Muster ohne Wert. Der Senat hat die Flüchtlinge mit einer offenbar gänzlich nutzlosen Vereinbarung betrogen.“
Das Vorgehen des Senats ruft bei den Flüchtlingen Wut und Verzweiflung hervor. Viele betroffene Flüchtlinge protestieren erneut auf dem Oranienplatz. Flüchtlinge besetzen zudem das Dach eines Hostels. Berlin setzt offenbar wieder auf die verfehlte wie vergebliche Strategie, die Proteste polizeilich niederschlagen zu lassen.
Der Flüchtlingsrat Berlin und PRO ASYL fordern den Senat auf, die Zusagen gegenüber den Flüchtlingen endlich in die Tat umzusetzen, die Anträge auf Umverteilung nach Berlin und auf humanitäre Aufenthaltserlaubnisse umfassend und wohlwollend zu prüfen, und umgehend auch die grund- und menschenrechtlich zwingend gebotene soziale Versorgung einschließlich Unterbringung und der schon bisher rechtswidrig komplett verweigerten Krankenversorgung sicherzustellen.
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