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Justitia liegt zwar noch nicht am Boden, aber die Verwaltungsgerichte sind überlastet. Grund sind mangelhafte Asylbescheide vom BAMF. Foto: flickr/Marco Verch/CC BY2.0

Qualitätsmängel beim BAMF führen zu einer hohen Zahl an Klagen und bringen die Verwaltungsgerichte zunehmend an ihre Grenzen. Ende Juli waren ca. 250.000 asylrechtliche Verfahren vor den Verwaltungsgerichten anhängig. Was das in der Praxis für Gerichte und Flüchtlinge bedeutet, erläutert Rechtsanwalt Momberger anhand eines Einzelfalls im Interview.

Gera­de im Wahl­jahr steht das BAMF unter star­kem poli­ti­schen Druck, die Akten­ber­ge auf­ge­lau­fe­ner Asyl­an­trä­ge abzu­ar­bei­ten. Unzu­läng­lich aus­ge­bil­de­te Mit­ar­bei­ter tref­fen unter Zeit­druck recht­lich zwei­fel­haf­te Ent­schei­dun­gen, hin­zu­kom­men häu­fig schlecht qua­li­fi­zier­te Dol­met­scher. Die Ent­schei­dungs­pra­xis der Behör­de wird immer restrik­ti­ver. Im Ergeb­nis bleibt einer wach­sen­den Zahl von Flücht­lin­gen nichts ande­res übrig, als ihr Recht auf Schutz vor Gericht einzuklagen.

BAMF steht wegen fehlerhafter Bescheide in der Kritik

Auf­grund öffent­li­cher Kri­tik hat das BAMF Anfang Sep­tem­ber nach­ge­bes­sert und neue Kri­te­ri­en für die inter­ne Qua­li­täts­kon­trol­le vor­ge­stellt. So wur­de die Anzahl der Mit­ar­bei­ter des Refe­rats Qua­li­täts­si­che­rung auf 20 Per­so­nen ver­dop­pelt, in reprä­sen­ta­ti­ven Stich­pro­ben soll die Qua­li­tät der Beschei­de über­prüft wer­den. Auch ein Vier-Augen-Prin­zip wur­de ein­ge­führt, jeder Bescheid wird also vor Ver­sand noch ein­mal geprüft. Das Anhö­rungs­pro­to­koll wird dabei jedoch nicht regel­mä­ßig berücksichtigt.

Abzu­war­ten bleibt, ob die­se Maß­nah­men wirk­lich zu einer deut­li­chen Qua­li­täts­ver­bes­se­rung füh­ren. Für bereits abge­lehn­te Asyl­be­wer­ber kom­men sie in jedem Fall zu spät: Eine Nach­prü­fung der bereits erfolg­ten Nega­tiv­be­schei­de ist nicht ange­dacht. Auch eine gene­rel­le Auf­he­bung der Tren­nung von Anhö­rer und Ent­schei­der hält das BAMF nicht für not­wen­dig. Immer noch nimmt die Bun­des­be­hör­de also bil­li­gend in Kauf, dass offen­sicht­li­che, inter­ne Ver­fah­rens­män­gel erst vor Gericht kor­ri­giert werden.

PRO ASYL –Einzelfall: Erfolgreiche Klage vor dem Verwaltungsgericht Gießen

In einem von PRO ASYL beglei­te­ten Fall hat das BAMF nicht nur die Aus­sa­gen eines soma­li­schen Flücht­lings ohne nach­voll­zieh­ba­re Grün­de für nicht glaub­wür­dig erklärt und sei­nen Antrag als „offen­sicht­lich unbe­grün­det“ abge­lehnt. In das Anhö­rungs­pro­to­koll wur­den nach­träg­lich sei­tens des  BAMF-Mit­ar­bei­ters angeb­li­che Wider­sprü­che hin­ein­ge­schrie­ben, die nie Teil der Anhö­rung waren. Dass ein sol­ches Vor­ge­hen indis­ku­ta­bel ist, hat­te das BAMF sogar in einem Schrei­ben an PRO ASYL vom August 2016 zuge­ge­ben, sei­ne  Ent­schei­dung aber den­noch nicht revi­diert.

Mit­hil­fe von PRO ASYL klag­te der Mann dar­auf­hin gegen den Bescheid. Das Ver­wal­tungs­ge­richt Gie­ßen kas­sier­te die skan­da­lö­se Ent­schei­dung und sprach dem soma­li­schen Flücht­ling sub­si­diä­ren Schutz zu. Sein Anwalt, Chris­tof Mom­ber­ger, erklärt im Inter­view mit PRO ASYL, wel­che Fol­gen die zuneh­men­de Über­las­tung der Gerich­te hat.

Interview

PRO ASYL: Herr Mom­ber­ger, der Asyl­an­trag Ihres Man­dan­ten wur­de zunächst als offen­sicht­lich unbe­grün­det abge­lehnt. Wie erklä­ren Sie sich das?

Chris­tof Mom­ber­ger: Es kam in letz­ter Zeit öfter vor, dass Anträ­ge auch aus Län­dern, bei denen dies nicht zu erwar­ten war,  als offen­sicht­lich unbe­grün­det abge­lehnt wur­den.  Betrof­fen sind zum Bei­spiel Asyl­su­chen­de aus Äthio­pi­en, Eri­trea, Soma­lia, Afgha­ni­stan und auch Kon­ver­ti­ten aus dem Iran. Das Bun­des­amt begrün­det die Ent­schei­dung damit, dass die in der Anhö­rung gemach­ten Anga­ben wider­sprüch­lich oder nicht glaub­wür­dig sei­en und das war‘s. Gera­de bei Län­dern mit hoher Gefah­ren­dich­te reicht das aber nicht aus, so dass die­se Beschei­de in der Regel vor Gericht auch kei­nen Bestand haben.

Ihrem soma­li­schen Man­dan­ten hat man auch nicht geglaubt. 

Genau, mein Man­dant hat­te ange­ge­ben von Blut­ra­che bedroht zu sein, da sein Bru­der einen Mord began­gen habe und die Fami­lie des Opfers bereits ver­sucht habe, ihn als Ver­gel­tung zu töten. Das BAMF hat behaup­tet, das sei unglaub­wür­dig, da die Fami­lie mei­nes Man­dan­ten einem als reli­gi­ös bekann­ten Clan in Soma­lia ange­hö­re und somit ein Mord­fall nicht rea­lis­tisch sei. Als ob reli­giö­se Men­schen oder sol­che, die das von sich behaup­ten, per se kei­ne Mor­de bege­hen wür­den! Das ist kom­plet­ter Unsinn,  das wis­sen wir alle, sonst gäbe es auch kei­nen so genann­ten IS.

Ihrem Man­dan­ten wur­den in dem Bescheid auch wider­sprüch­li­che Anga­ben unter­stellt. Fin­det sich davon etwas in dem Anhö­rungs­pro­to­koll wieder?

Nein, über­haupt nicht. Er hat­te in sei­ner Anhö­rung expli­zit auch auf die Bedro­hung durch die Al-Shabab-Mili­zen hin­ge­wie­sen. Im Nach­hin­ein wur­den im Pro­to­koll angeb­li­che Unge­reimt­hei­ten hin­zu­ge­fügt, für die es gar kei­ne Anhalts­punk­te gab. Dass in einem Anhö­rungs­pro­to­koll mal per Akten­no­tiz nach­ge­bes­sert wird, weil zum Bei­spiel etwas nicht rich­tig über­setzt wur­de, das kommt schon mal vor, aber das ent­schei­dungs­re­le­van­te Tat­sa­chen nicht kor­rekt auf­ge­nom­men wer­den, ist völ­lig inak­zep­ta­bel. Und schon gar nicht lässt sich dar­aus eine „offen­sicht­lich unbegründet“-Entscheidung her­lei­ten. Der Bescheid vom BAMF war in die­sem Fall schon sehr schlam­pig und schlicht falsch, anders kann man es nicht sagen.

„Mein Ein­druck ist, dass immer mal Ver­suchs­bal­lons gestar­tet wer­den. Das heißt, das BAMF erstellt recht­lich frag­wür­di­ge Ent­schei­dun­gen und war­tet ab, wie die Ver­wal­tungs­ge­rich­te reagieren.“

War das ein abstru­ser Ein­zel­fall oder bekom­men Sie öfter sol­che Fäl­le auf den Tisch?

Eine so offen­kun­dig unsin­ni­ge Ent­schei­dung ist wohl eher sel­ten. Ent­schei­dun­gen, bei denen  das BAMF Asyl­an­trä­ge von Soma­liern als „offen­sicht­lich unbe­grün­det“ abge­lehnt hat, habe ich nicht mehr auf den Tisch bekom­men, aber dass Soma­liern auch nach Prü­fung der Asyl­grün­de jed­we­der Schutz ver­wei­gert und die Abschie­bung nach Soma­lia ange­droht wird, das ist nach wie vor kei­ne Sel­ten­heit. Allein heu­te habe ich drei sol­cher Fäl­le bekom­men. Im Hin­blick auf die Recht­spre­chung der hes­si­schen Ver­wal­tungs­ge­rich­te zu Soma­lia müss­te dem BAMF eigent­lich klar sein, dass sol­che Beschei­de vor Gericht auf­ge­ho­ben wer­den. Soma­liern ist in der Regel zumin­dest sub­si­diä­rer Schutz zuzu­spre­chen, vor allem wenn sie aus Moga­di­schu, Zen­tral- oder Süd­so­ma­lia kom­men. Außer­dem stel­len die Ver­wal­tungs­ge­rich­te regel­mä­ßig Abschie­bungs­hin­der­nis­se fest.

Es müss­te doch auch den Ent­schei­dern beim BAMF klar sein, dass sol­che Fäl­le mit hoher Wahr­schein­lich­keit vor Gericht lan­den. Wor­an liegt es Ihrer Ein­schät­zung nach, dass das BAMF die Recht­spre­chung  der Ver­wal­tungs­ge­rich­te oft­mals offen­bar gar nicht zur Kennt­nis nimmt?

Mein Ein­druck ist, dass immer mal Ver­suchs­bal­lons gestar­tet wer­den. Das heißt, das BAMF erstellt recht­lich frag­wür­di­ge Ent­schei­dun­gen und war­tet ab, wie die Ver­wal­tungs­ge­rich­te reagie­ren. Bei Soma­liern gibt es wohl aktu­ell kei­ne offen­sicht­lich unbe­grün­de­ten Ableh­nun­gen mehr, da die Gerich­te die­se in der Regel ein­kas­siert haben. Eini­ge Ent­schei­dun­gen dürf­ten aller­dings bestands­kräf­tig gewor­den sein, da die Betrof­fe­nen nicht vor Gericht gegan­gen sind.

Wie­so kom­men die Gerich­te gera­de hin­sicht­lich eines sub­si­diä­ren Schut­zes oft zu einer ande­ren Ein­schät­zung als das Fach­per­so­nal beim BAMF? Die zugrun­de­lie­gen­den Infor­ma­tio­nen über die Her­kunfts­län­der, die Lage­be­rich­te etc. müss­ten doch die­sel­ben sein.

An sich ja, aber das BAMF arbei­tet zum Teil mit uralten Aus­künf­ten oder ver­al­te­ten Text­bau­stei­nen. Die Gerich­te arbei­ten da in der Regel sorg­fäl­ti­ger und die Erkennt­nis­quel­len sind aktu­el­ler.  Es geht ja nicht nur um Rechts- und Form­fra­gen, son­dern auch um eine mög­lichst kor­rek­te Ein­schät­zung der Situa­ti­on in den Län­dern vor Ort.

„Eil­ver­fah­ren ver­die­nen die­sen Namen schon längst nicht mehr und bei Kla­ge­ver­fah­ren ver­ge­hen Jah­re, bis es zur münd­li­chen Ver­hand­lung kommt.“ 

Wie schwie­rig ist es für die Betrof­fe­nen, Kla­ge gegen einen nega­ti­ven BAMF-Bescheid einzureichen? 

Steht im Bescheid, der Asyl­an­trag sei offen­sicht­lich unbe­grün­det, muss inner­halb einer Woche sowohl die Kla­ge als auch der Eil­an­trag auf auf­schie­ben­de Wir­kung vor Gericht ein­ge­reicht wer­den. Inner­halb die­ser kur­zen Frist einen Rechts­an­walt zu fin­den, wird  für die Betrof­fe­nen immer schwieriger.

Die Fach­an­wäl­te sind ja inzwi­schen auch alle über­las­tet und müs­sen dann auch inner­halb einer Woche die Eil­an­trä­ge ver­nünf­tig begrün­den, sprich, die Akten­in­hal­te ken­nen, mit den Betrof­fe­nen die Sach­la­ge aus­führ­lich erör­tern und gege­be­nen­falls selbst recher­chie­ren etc. Das ist oft gar nicht zu machen und so wer­den eben auch fal­sche Ent­schei­dun­gen rechts­kräf­tig, schlicht, weil die Betrof­fe­nen kei­nen Bevoll­mäch­tig­ten in der kur­zen Zeit fin­den kön­nen. Der Makel des dann bestands­kräf­ti­gen „offen­sicht­lich unbe­grün­det“  bleibt bestehen und hat gra­vie­ren­de auf­ent­halts­recht­li­che Kon­se­quen­zen für die Betrof­fe­nen. Meist bekom­men sie nur eine Dul­dung. Die Erlan­gung eines halb­wegs gesi­cher­ten Auf­ent­halts­ti­tels ist schwie­rig bzw. ausgeschlossen.

Wie ging es ihrem Man­dan­ten damals, als er den nega­ti­ven Bescheid erhal­ten hatte?

In dem Fall ging es mit dem Eil­ver­fah­ren ja sehr schnell, das hat ihn erst­mal beru­higt. Er hat­te auch ver­stan­den, dass er nicht ein­fach so nach Soma­lia abge­scho­ben wird, das weiß die Com­mu­ni­ty, die ken­nen die Gerichts­ur­tei­le ja auch. Aber natür­lich ist das eine Stresssituation.

In sei­nem Fall hat es von der Ein­rei­chung der Kla­ge im August 2016 bis zum Urteil  rund ein hal­bes Jahr gedau­ert. Ende Mai ist das Urteil rechts­kräf­tig gewor­den. Ist das heu­te noch realistisch?

Nein, die Betrof­fe­nen müs­sen sich auf län­ge­re War­te­zei­ten ein­stel­len. Die Ver­wal­tungs­ge­rich­te sind über­las­tet, das begann bereits Mit­te 2016 und es wird immer hef­ti­ger. Eil­ver­fah­ren ver­die­nen die­sen Namen schon längst nicht mehr und bei Kla­ge­ver­fah­ren ver­ge­hen Jah­re, bis es zur münd­li­chen Ver­hand­lung kommt. Heu­te dau­ert es vor einem hes­si­schen Ver­wal­tungs­ge­richt locker ein, manch­mal sogar zwei Jah­re oder mehr, bis über eine Kla­ge ent­schie­den ist. Und das wird auch nicht bes­ser, eher schlimmer.

Wäh­rend ihre Ver­fah­ren vor Gericht anhän­gig sind, gel­ten die betrof­fe­nen Flücht­lin­ge wei­ter­hin als Asyl­su­chen­de. Das heißt, sie sind wei­ter zum War­ten ver­dammt, mit allen gel­ten­den Ein­schrän­kun­gen, was im Ein­zel­fall Wohn­sitz­nah­me, Arbeit, Sprach­kur­se  etc. angeht. Das kann eigent­lich nie­mand ernst­haft wollen.

Wie wirkt sich der grö­ße­re Druck auf die Gerich­te aus? Neh­men Sie da Ver­än­de­run­gen wahr?

Mein Ein­druck ist, dass der Ton zwi­schen den Gerich­ten und dem BAMF inzwi­schen rau­er wird, etwa wenn Akten von der Behör­de ewig nicht vor­ge­legt wer­den und das Gericht des­halb schon nicht ent­schei­den kann. Bei Eil­ver­fah­ren muss das Ver­wal­tungs­ge­richt eigent­lich inner­halb einer Woche ent­schei­den, aber allein die Akte braucht manch­mal drei Mona­te vom BAMF zum Gericht. Und das trotz Digitalisierung!

An vie­len Ver­wal­tungs­ge­rich­ten wur­de das Per­so­nal inzwi­schen auf­ge­stockt. Hilft das?

Das ist wohl zur­zeit der ein­zi­ge Weg, um den Akten­berg abzu­ar­bei­ten. Es wur­den jetzt  vie­le neue Rich­te­rin­nen und Rich­ter aus der so genann­ten ordent­li­chen Gerichts­bar­keit, also von Amts- oder Land­ge­rich­ten, an die Ver­wal­tungs­ge­rich­te  geholt. Aller­dings immer mit der Ein­schrän­kung, dass sie jeder­zeit und auf län­ge­re Sicht wie­der zurück­ge­schickt wer­den kön­nen, soll­te die Zahl der asyl­recht­li­chen Fäl­le bei den Ver­wal­tungs­ge­rich­ten wie­der abnehmen.

Auch bei die­sen neu­en Rich­te­rin­nen und Rich­tern gibt es wie über­all sol­che, die sich rein­knien und ver­nünf­ti­ge Ent­schei­dun­gen tref­fen und sol­che, die das nicht so tun. Aber lei­der gilt auch bei Gericht: Wenn der Stress zunimmt, lei­det die Qualität.

„Eigent­lich müss­te das BAMF die erteil­ten Beschei­de alle noch­mal über­prü­fen, vor allem die nega­ti­ven. Das betrifft ja viel mehr Men­schen als jetzt even­tu­ell von den ver­bes­ser­ten Qua­li­täts­kri­te­ri­en profitieren.“

Inwie­fern erin­nert Sie die heu­ti­ge Situa­ti­on an die Mit­te der 90er Jah­re, als die Flücht­lings­zah­len auf­grund der Bal­kan­krie­ge sehr hoch waren und vie­le Fäl­le vor Gericht geklärt wer­den mussten?

Zumin­dest an den hes­si­schen Ver­wal­tungs­ge­rich­ten gibt es noch kei­nen so gro­ßen Ter­min­druck wie Mit­te der 90er. Aber ich bin mir sicher, dass wir in aller­nächs­ter Zukunft wie­der ähn­li­che Ver­hält­nis­se bekom­men, obwohl der Rechts­schutz für Asyl­su­chen­de heu­te deut­lich ein­ge­schränk­ter ist als damals.

Heißt das, Sie raten Ihren Man­dan­ten manch­mal auch, sich mit den BAMF-Beschei­den zufrie­den zu geben?

“Zufrie­den­ge­ben“ ist der fal­sche Begriff. Wenn irgend mög­lich, ver­sucht man, das Opti­ma­le für die Betrof­fe­nen zu bekom­men, sprich, im Ergeb­nis einen bes­se­ren Auf­ent­halts­ti­tel für sie zu errei­chen. Aber bei Afgha­nen ist es zum Bei­spiel zur­zeit so, dass in vie­len Fäl­len auch vor Gericht  kaum mehr zu erlan­gen ist, als ein Abschie­bungs­ver­bot nach Afgha­ni­stan. Da soll­te man sich schon genau über­le­gen, ob sich der Kla­ge­weg lohnt.

Die Ver­fah­ren sind  immer auch eine Hän­ge­par­tie für die Betrof­fe­nen mit der Kon­se­quenz, dass sie in die­ser Zeit kei­ne Auf­ent­halts­er­laub­nis erhal­ten und auch kei­ne Inte­gra­ti­ons­hil­fen wie Sprach­kur­se oder För­der­maß­nah­men der Arbeits­agen­tur in Anspruch neh­men dür­fen. Das ist lei­der so.

Neh­men Sie auch posi­ti­ve Ten­den­zen in der Arbeit des BAMF wahr?

Ich habe inzwi­schen nur noch Fäl­le, wo der Anhö­rer auch wie­der der Ent­schei­der ist. Das ist gut. Aller­dings sehe ich es kri­tisch, dass das BAMF die Tren­nung von Anhö­rer und Ent­schei­der nicht grund­sätz­lich auf­ge­ben will. Und es gibt natür­lich auch beim BAMF gute und schlech­te Ent­schei­der und nicht immer ist vor Gericht aus Sicht der Geflüch­te­ten mehr zu errei­chen, als das BAMF zubilligt.

Auch was die äuße­ren Umstän­de in den Anhö­rungs­zen­tren betrifft, scheint sich die Situa­ti­on ver­bes­sert zu haben. Da habe ich per­sön­lich schon den Ein­druck, dass sich die BAMF-Mit­ar­bei­ter bemü­hen, die Ter­mi­ne mit den Rechts­bei­stän­den abzu­stim­men. Da hat der Pro­test offen­bar gehol­fen. Das war es dann aber auch schon.

Abschlie­ßend: Glau­ben Sie, dass die kürz­lich vom BAMF ange­kün­dig­ten Maß­nah­men zur Qua­li­täts­si­che­rung zu einer Ver­bes­se­rung füh­ren werden?

Ich hof­fe natür­lich, dass dadurch sorg­fäl­ti­ger gear­bei­tet wird und dass so offen­sicht­li­che Fehl­ent­schei­dun­gen wie bei mei­nem Man­dan­ten künf­tig nicht mehr vor­kom­men. Eigent­lich müss­te das BAMF aber die erteil­ten Beschei­de alle noch­mal über­prü­fen, vor allem die nega­ti­ven. Das betrifft ja viel mehr Men­schen als jetzt even­tu­ell von den ver­bes­ser­ten Qua­li­täts­kri­te­ri­en profitieren.

(mfe)