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Alle Hände voll zu tun: Aufgrund mangelnder Qualität der Asylbescheide wird Justitia immer öfter um Hilfe gerufen. Foto: Max Klöckner

Tausende fehlerbehaftete Bescheide und die rigorose Ablehnungspraxis beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) haben zur Folge, dass Gerichte die Entscheidungen des Bundesamtes neu prüfen müssen. Die Zahl der Klagen gegen Asylentscheidungen steigt dramatisch.

Mit 200.000 Ver­fah­ren rech­net der Bund Deut­scher Ver­wal­tungs­rich­ter die­ses Jahr. Das ent­spricht einer Ver­dop­pe­lung der Kla­gen im Ver­gleich zum Vor­jahr und eine Ver­vier­fa­chung im Ver­gleich zu 2015. Auch die Richter*innen selbst stöh­nen vor Überlastung.

Der Vor­sit­zen­de des Rich­ter­bun­des, Robert Seegmül­ler, schlägt dazu vor, dass das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt (BVerwG) nun los­ge­löst vom Ein­zel­fall über grund­sätz­li­che Fra­gen ent­schei­den sol­le. Doch: Die Klä­rung vor dem BVerwG löst nicht das Pro­blem, dass das Bun­des­amt die Ver­ant­wor­tung auf die Gerich­te abwälzt. Das BAMF selbst muss viel­mehr sei­ne eige­nen Auf­ga­ben wahr­neh­men: Sach­ver­hal­te gründ­lich ermit­teln, Län­der­in­for­ma­tio­nen aus­rei­chend berück­sich­ti­gen und feh­ler­haf­te Beschei­de auch außer­halb des Gerichts­ver­fah­rens aufheben.

Das Bun­des­amt selbst muss end­lich mit der eige­nen Über­prü­fung der feh­ler­haf­ten Ableh­nun­gen beginnen!

Keine Sonderregelung im Asylrecht!

Seegmül­lers Vor­schlag wider­spricht dem deut­schen Rechts­sys­tem. Es gibt kein sol­ches »Vor­ab­ver­fah­ren«, kei­ne »Vor­la­ge­fra­gen« beim höchs­ten Ver­wal­tungs­ge­richt – das gibt es nur vor dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt oder dem euro­päi­schen Gerichts­hof. Im Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt aber sit­zen Rich­ter, die im Asyl­recht erst nach ers­ter und zwei­ter Instanz allein recht­li­che Fra­gen klä­ren sollen.

Eine Ver­kür­zung die­ses Rechts­wegs als Son­der­re­ge­lung im Asyl­recht macht kei­nen Sinn: Gera­de hier ist eine gründ­li­che Auf­be­rei­tung der Fäl­le ent­schei­dend. Die Ver­wal­tungs- und Ober­ver­wal­tungs­ge­rich­te klä­ren recht­li­che und tat­säch­li­che Fra­gen, füh­ren Beweis­erhe­bun­gen durch, holen Stel­lung­nah­men und wei­te­re Aus­künf­te ein. Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt ent­schei­det als Revi­si­ons­in­stanz nur über recht­li­che Fra­gen auf der Grund­la­ge der bereits auf­be­rei­te­ten Tatsachenfeststellungen.

Die vor­in­stanz­li­chen Gerich­te haben dabei einen grö­ße­ren Erfah­rungs­schatz durch die Viel­zahl der unter­schied­li­chen Fäl­le. Soll­te es in ähn­li­chen Fall­kon­stel­la­tio­nen unter­schied­li­che Ansich­ten geben, so gibt es durch die Instan­zen­zü­ge eine brei­te Dis­kus­si­on auf Fach­ebe­ne. Eine Ver­kür­zung bei Grund­satz­fra­gen allein auf die Rich­ter am Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt wür­de letzt­lich zum Qua­li­täts­ver­lust führen.

Bundesamt muss Hausaufgaben machen

Der Vor­schlag lenkt vom eigent­li­chen Pro­blem ab: Das BAMF nimmt sei­ne eige­nen Auf­ga­ben nicht aus­rei­chend wahr. Anhö­run­gen erfol­gen unter Zeit­druck, Sach­ver­hal­te wer­den nicht gründ­lich ermit­telt. Trotz­dem müs­sen die oft unzu­rei­chen­den Pro­to­kol­le als Ent­schei­dungs­grund­la­ge im Gerichts­ver­fah­ren her­hal­ten. Noch immer gibt es die Tren­nung von anhö­ren­der und ent­schei­den­der Per­son beim Bun­des­amt. Den Beschei­den fehlt es an indi­vi­du­el­ler Begrün­dung, abs­trakt vor­for­mu­lier­te Text­bau­stei­ne erset­zen oft­mals ein­zel­ne Ausführungen.

»Zusätz­li­che und über­flüs­si­ge Arbeit ent­steht in der Rich­ter­schaft schließ­lich durch das schon als demons­tra­tiv emp­fun­de­ne Des­in­ter­es­se des BAMF am wei­te­ren Schick­sal sei­ner Beschei­de, wenn sie vor Gericht ange­foch­ten werden.«

Neue Rich­ter­ver­ei­ni­gung

Auch in den Gerichts­ver­fah­ren ist die Stra­te­gie des BAMF: Kein Erschei­nen vor Gericht, man­geln­de Reak­ti­on auf Rück­fra­gen der Rich­ter. Schon im Juni for­mu­lier­te die Neue Rich­ter­ver­ei­ni­gung einen offe­nen Brief an Innen­mi­nis­ter de Mai­ziè­re und Bun­des­amts­prä­si­den­tin Cordt: Das Ver­hal­ten des Bun­des­am­tes füh­re zu Kla­gen, die nicht nur ver­meid­bar wären, son­dern auch ins­ge­samt die Ver­fah­ren in die Län­ge ziehen.

Mit der Ver­la­ge­rung der Pro­ble­me auf die Jus­tiz, wo im Asyl­recht qua­li­fi­zier­te Richter*innen ohne­hin Man­gel­wa­re sind, wird das Pro­blem nicht zu lösen sein. Das Bun­des­amt selbst muss nun end­lich mit der eige­nen Über­prü­fung der feh­ler­haf­ten Ableh­nun­gen beginnen.

(beb)