18.07.2013
Image
Besonders für traumatisierte Asylsuchende ist Abschiebungshaft eine große Gefahr für ihre psychische Gesundheit. Eine Zelle der Abschiebungshafteinrichtung Ingelheim. Foto: Reiner Frey, Diakonisches Werk Hessen/Nassau

Der Anteil von Asylsuchenden in Abschiebungshaft wird immer größer. Das zeigt eine vom Diakonischen Werk in Hessen und Nassau und PRO ASYL durchgeführte bundesweite Recherche zur Situation in Abschiebungshaft in Deutschland.

In Deutsch­land wer­den Asyl­be­wer­ber grund­sätz­lich nicht in Haft genom­men“, behaup­te­te Bun­des­in­nen­mi­nis­ter Fried­rich anläss­lich der Ver­ab­schie­dung der neu­en EU-Asyl-Rege­lun­gen Anfang Juni. Das wäre schön, doch die Rea­li­tät sieht anders aus. Denn obwohl die Zahl der Abschie­bungs­häft­lin­ge ins­ge­samt zurück­geht, steigt unter ihnen der Anteil von Men­schen, die eben erst als Asyl­su­chen­de ein­ge­reist sind. 

Abschie­bungs­haft dient der zwangs­wei­sen Durch­set­zung der Aus­rei­se­pflicht und wird ange­wandt, wenn der Auf­ent­halts­ti­tel abge­lau­fen ist bzw. nie einer exis­tier­te und wenn unter­stellt wird, die aus­rei­se­pflich­ti­ge Per­son könn­ten sich der Abschie­bung ent­zie­hen. Man könn­te also anneh­men, dass Abschie­bungs­haft eher den trau­ri­gen Abschluss eines Auf­ent­halts in Deutsch­land dar­stellt. Doch der aktu­el­le Bericht „Schutz­los hin­ter Git­tern“ von PRO ASYL und der Dia­ko­nie in Hes­sen und Nas­sau zeigt, dass immer öfter auch Asyl­su­chen­de bereits bei der Ein­rei­se im grenz­na­hen Bereich von der Bun­des­po­li­zei auf­ge­grif­fen und dann wäh­rend des soge­nann­ten Dub­lin-Ver­fah­rens inhaf­tiert wer­den, um sie in den zustän­di­gen EU-Staat abschie­ben zu können.

In grenz­na­hen Abschie­bungs­haft­an­stal­ten wie Rends­burg (Schles­wig-Hol­stein) oder Eisen­hüt­ten­stadt (Bran­den­burg)  sind bis zu 90 Pro­zent der Inhaf­tier­ten Asyl­su­chen­de. Nicht sel­ten waren die Betrof­fe­nen bereits in ihrem Her­kunfts­land in Haft und dort Fol­ter oder ernied­ri­gen­der Behand­lung aus­ge­setzt. Nicht sel­ten waren die Betrof­fe­nen auch bereits in ande­ren EU-Staa­ten in Haft – etwa in Grie­chen­land, Ungarn, Mal­ta oder ande­ren EU-Staa­ten, in denen Asyl­su­chen­de unter oft men­schen­un­wür­di­gen Bedin­gun­gen inhaf­tiert wer­den. Wie unter ande­rem die­se Fall­bei­spie­le zei­gen, droht Flücht­lin­gen, die bereits trau­ma­ti­sie­ren­de Haft- oder Gewalt­si­tua­tio­nen erlebt haben, in der Abschie­bungs­haft eine mas­si­ve Ver­schlech­te­rung ihrer psy­chi­schen Gesundheit.

Dies wiegt umso schwe­rer ange­sichts der Tat­sa­che, dass es in vie­len Abschie­bungs­haft­an­stal­ten an sozia­ler und psy­cho­lo­gi­scher Betreu­ung man­gelt. Dol­met­scher wer­den selbst dann, wenn es um gesund­heit­li­che Fra­gen geht, oft­mals nicht ein­ge­setzt. Die Inhaf­tier­ten blei­ben weit­ge­hend sich selbst über­las­sen, wodurch sich die ohne­hin psy­chisch ange­spann­te Situa­ti­on ver­schärft. Dies gilt unter ande­rem für die Abschie­bungs­haft in Eisen­hüt­ten­stadt, in der der­zeit meh­re­re Flücht­lin­ge in Hun­ger­streik getre­ten sind.

Zu den Haft­be­din­gun­gen, unter denen Abschie­bungs­haft voll­zo­gen wird, hat die Recher­che einen Fli­cken­tep­pich offen­bart. Die Stan­dards sind höchst unter­schied­lich. Gene­rell gilt, dass Betrof­fe­ne beson­ders dort unter Haft­re­strik­tio­nen lei­den, wo Abschie­bungs­haft in Jus­tiz­voll­zugs­an­stal­ten voll­zo­gen wird. In Jus­tiz­voll­zugs­an­stal­ten dür­fen Abschie­bungs­häft­lin­ge kei­ne Han­dys benut­zen und nur sehr ein­ge­schränkt Besuch empfangen.

Der Bericht „Schutz­los hin­ter Git­tern“ ent­hält umfas­sen­de For­de­run­gen – etwa dass Abschie­bungs­haft nicht in Jus­tiz­voll­zugs­an­stal­ten voll­zo­gen wer­den soll und soge­nann­te „Dub­lin-Auf­griffs­fäl­le“ sowie beson­ders Schutz­be­dürf­ti­ge wie Kin­der, Schwan­ge­re, psy­chisch Kran­ke, trau­ma­ti­sier­te und behin­der­te Per­so­nen grund­sätz­lich nicht in Haft genom­men wer­den dür­fen. PRO ASYL und die Dia­ko­nie in Hes­sen und Nas­sau machen jedoch klar, dass eine Reform der Abschie­bungs­haft nicht ihr Ziel ist, son­dern höchs­tens ein Zwi­schen­schritt: Denn Abschie­bungs­haft, da sind sich die Autor/innen des Berichts einig – gehört defi­ni­tiv abgeschafft.

Bericht „Schutz­los hin­ter Git­tern – Abschie­bungs­haft in Deutsch­land“ als Down­load (pdf)

 „Migra­ti­ons­haft“ heißt jetzt „Asyl­haft“: War­um Abschie­bun­gen nach Ungarn immer noch die Men­schen­rech­te der Betrof­fe­nen gefähr­den (11.07.14)

 Abschie­bungs­haft: Vor­sätz­li­che Frei­heits­be­rau­bung in der JVA Pre­un­ges­heim? (10.06.14)

 Land­ge­richt Kas­sel erklärt Frank­fur­ter Abschie­bungs­haft für unzu­läs­sig (16.04.14)

 Anti­fol­ter-Stel­le rügt Abschie­bungs­haft (07.04.14)

 Geden­ken an Cemal Kemal Alt­un – Kund­ge­bung am 30. August in Ber­lin (27.08.13)

 Mög­li­che EU-Rechts­wid­rig­keit in Sachen Abschie­bungs­haft: BGH ruft EuGH an (21.08.13)