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Abschiebungshaft: Vorsätzliche Freiheitsberaubung in der JVA Preungesheim?

In der JVA Frankfurt-Preungesheim sitzen derzeit 17 Personen in Abschiebungshaft, obwohl der Bundesgerichtshof festgestellt hat, dass der Vollzug der Abschiebungshaft im regulären Justizvollzug rechtswidrig ist. Denn Abschiebungshaft ist keine Strafhaft. Die Betroffenen müssen freigelassen werden.
Abschiebungshäftlinge haben in der Regel nichts verbrochen. Abschiebungshaft ist offiziell deshalb auch keine Strafhaft. Es gibt daher auch keinen Grund, Abschiebungshäftlingen das Handy abzunehmen, sie so gut wie den ganzen Tag in die Zelle einzuschließen und zu verhindern, dass sie durch Besuche von Freunden und Angehörigen Kontakt zu ihrem Umfeld halten können.
Deshalb sieht die EU-Rückführungsrichtlinie vor, dass Abschiebungshäftlinge nicht im regulären Strafvollzug untergebracht werden dürfen. Obwohl dieses EU-Recht auch in Deutschland berücksichtigt werden muss, werden vielerorts noch immer Abschiebungshäftlinge zu Bedingungen inhaftiert, wie sie Strafgefangenen zugemutet werden: In der JVA Preungesheim werden weibliche Abschiebungshäftlinge zusammen mit den weiblichen Strafhäftlingen inhaftiert. Männliche Abschiebungshäftlinge werden zwar in einem gesonderten Trakt inhaftiert, aber auch das entspricht nicht dem Trennungsgebot, wie es die EU-Rückführungsrichtlinie in Art. 16 formuliert.
Vollzug trotz rechtlicher Zweifel fortgesetzt
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes stößt der Vollzug von Abschiebungshaft in einer normalen Justizvollzugsanstalt rechtlich auf so große Zweifel, dass nach dem Rechtsgrundsatz „in dubio pro libertate“ (im Zweifel für die Freiheit) der Vollzug dort auszusetzen und die Betroffenen zu entlassen sind. Ende Mai hat der Bundesgerichtshof in einem anhängigen Verfahren dem zuständigen Regierungspräsidium Darmstadt den rechtlichen Hinweis gegeben, die Inhaftierung in Preungesheim sei unzulässig. Daraufhin wurde der Abschiebungshäftling, dessen Fall dem Bundesgerichtshof vorlag, am 4. Juni von Frankfurt am Main nach Eisenhüttenstadt (Brandenburg) verlegt.
Doch die Landesregierung Hessen hält unbeirrt weiter daran fest, Abschiebungshaft in der hierfür nicht geeigneten JVA durchzuführen, wo die Betroffenen den Haftbedingungen für Untersuchungs- und Strafhäftlinge unterliegen – trotz EU-Richtlinie, trotz Urteil des Bundesgerichtshofs. Es drängt sich die Frage auf, inwiefern die Ignoranz der Hessischen Landesregierung eine Art vorsätzlicher Freiheitsberaubung darstellt – unter Verstoß gegen die Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs und unter Bruch europäischen Rechts.
Die eigentliche Alternative zu alledem ist allerdings die Abschaffung der Abschiebungshaft. Flüchtlinge gehören nicht ins Gefängnis.
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