Image
Das sogenannte Transitzentrum in Bamberg - eines der schlechten Vorbilder für die bundesweiten Pläne. Foto: dpa

Schon bald will das Bundesinnenministerium (BMI) einen Plan für die Errichtung der sogenannten AnkER (Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückführungs)-Zentren vorlegen. Deutlich wird: Den Fokus legt die Regierung vor allem auf das Wort Rückführung.

In den neu­en Anker­zen­tren sol­len nach dem Wil­len des Innen­mi­nis­ters zunächst alle ankom­men­den Schutz­su­chen­den unter­ge­bracht wer­den. Die­ses Vor­ha­ben wird gleich meh­re­re schwer­wie­gen­de Fol­gen haben: Die Iso­la­ti­on in sol­chen Zen­tren behin­dert die Inte­gra­ti­on der­je­ni­gen, die in Deutsch­land blei­ben wer­den. Flücht­lin­gen fehlt der Zugang zu Bera­tungs­struk­tu­ren oder Rechts­bei­stand – vie­le von ihnen wer­den in der Pra­xis sowohl im Asyl­ver­fah­ren als auch bei dro­hen­der Abschie­bung ohne Hil­fe­stel­lung daste­hen. Und Groß­un­ter­künf­te für Flücht­lin­ge sind stig­ma­ti­sie­ren­de Zei­chen der Aus­gren­zung, sie wer­den häu­fig zum Kris­tal­li­sa­ti­ons­punkt von Hasskampagnen.

Als Vor­bild für die Anker­zen­tren-Plä­ne gel­ten die baye­ri­schen Ein­rich­tun­gen in Man­ching und Bam­berg. In den dor­ti­gen »Tran­sit­zen­tren« leben Tau­sen­de Flücht­lin­ge. Dort las­sen sich die befürch­te­ten Pro­ble­me bereits beob­ach­ten, nicht umsonst warn­te auch der Bam­ber­ger Ober­bür­ger­meis­ter wäh­rend der Son­die­rungs­ge­sprä­che vor der Ein­rich­tung wei­te­rer Mas­sen­un­ter­künf­te. Sein Appell ver­hall­te unge­hört, eben­so wie die mah­nen­den Wor­te des Erz­bi­schofs Heße nach sei­nem Besuch in Man­ching.

Staatlich angeordnete Integrationsverhinderung

Eine dau­er­haf­te Iso­lie­rung in Mas­sen­un­ter­künf­ten abseits von gro­ßen Orten ist für die Betrof­fe­nen kata­stro­phal. Wem über lan­ge Zeit hin­weg Jah­re der Zugang zu Schu­le, Arbeit, neu­en Nach­barn und Ehren­amt­li­chen ver­sperrt wird, der lernt nur schwer die deut­sche Spra­che, knüpft kei­ne drin­gend benö­tig­ten Kon­tak­te, um rich­tig in Deutsch­land anzukommen.

Bei ange­nom­me­ner »posi­ti­ver Blei­be­per­spek­ti­ve« sol­len Flücht­lin­ge auch wei­ter­hin auf Kom­mu­nen ver­teilt wer­den. Das sug­ge­riert, dass in den Anker­zen­tren nur die­je­ni­gen blei­ben, die Deutsch­land wie­der ver­las­sen wer­den. Die­se Annah­me ist aber in gleich meh­re­ren Punk­ten falsch.

Zunächst ist unklar, wann die genann­te Ver­tei­lung genau erfol­gen soll. Nicht ein­mal Innen­mi­nis­ter See­ho­fer selbst kann das kon­kre­ti­sie­ren. »Wenn Klar­heit über ihren Sta­tus besteht« kann auch hei­ßen: Nach Abschluss des Asyl­ver­fah­rens. Dann aber sind schon vie­le Mona­te für die Inte­gra­ti­on ver­lo­ren gegangen.

Obwohl also die gro­ße Mehr­heit der Afghan*innen auf abseh­ba­re Zeit in Deutsch­land bleibt, haben sie angeb­lich kei­ne »posi­ti­ve Bleibeperspektive«.

47%

der afgha­ni­schen Flücht­lin­ge erhal­ten einen Schutz­sta­tus vom BAMF. Vie­le wei­te­re bekom­men ihn nach­träg­lich von Gerich­ten zugesprochen.

Wei­ter­hin berück­sich­tigt das Kon­zept der Blei­be­per­spek­ti­ve nicht die Flucht­grün­de Ein­zel­ner. Es nimmt pau­schal an, dass alle Men­schen aus Län­dern mit einer Gesamt­schutz­quo­te (unbe­rei­nigt!) von unter 50 Pro­zent kei­ne posi­ti­ve Blei­be­per­spek­ti­ve hät­ten. Das Bei­spiel Afgha­ni­stan zeigt, wie absurd die­se Annah­me ist: Rund 47 Pro­zent der Afghan*innen erhal­ten Schutz in Deutsch­land (berei­nig­te Schutz­quo­te). Vie­le, deren Antrag abge­lehnt wur­de, kla­gen vor Gericht dage­gen – und erhiel­ten 2017 in über 60 Pro­zent der Fäl­le Recht. Abge­scho­ben wer­den zudem aktu­ell kei­ne Frau­en und Kin­der, ohne­hin beschränkt die Bun­des­re­gie­rung Abschie­bun­gen auf ver­meint­li­che Straf­tä­ter, Gefähr­der und soge­nann­te Identitätsverweigerer.

Obwohl also die gro­ße Mehr­heit der Afghan*innen auf abseh­ba­re Zeit in Deutsch­land bleibt, haben sie angeb­lich kei­ne »posi­ti­ve Blei­be­per­spek­ti­ve« und wer­den für Mona­te oder – da oft­mals erst die Gerich­te abschlie­ßend ent­schei­den – gar Jah­re in Mas­sen­un­ter­künf­ten kaser­niert. Und das gilt nicht nur für Flücht­lin­ge aus Afgha­ni­stan, aus den ver­schie­dens­ten Grün­den blei­ben vie­le Men­schen auch aus Län­dern mit einer durch­schnitt­li­chen Aner­ken­nungs­quo­te von unter 50 Pro­zent dau­er­haft in Deutschland.

In den geplan­ten Anker­zen­tren unter­lie­gen sie den­noch ver­schie­dens­ten Restrik­tio­nen, wie einem Arbeits­ver­bot. Und selbst schul­pflich­ti­ge Kin­der erhiel­ten bis­lang bei­spiels­wei­se im Tran­sit­zen­trum Man­ching nur rudi­men­tä­ren »Ersatz­un­ter­richt«. Mit Unter­stüt­zung von PRO ASYL haben Betrof­fe­ne nun dage­gen geklagt, das Ver­wal­tungs­ge­richt in Mün­chen erklär­te die Pra­xis für rechts­wid­rig. Erst dadurch konn­te die Regie­rung von Ober­bay­ern dazu gebracht wer­den, Flücht­lings­kin­dern den Besuch von Regel­schu­len zu ermöglichen.

Massenlager machen krank

Ohne­hin scha­det ein dau­er­haf­ter Ver­bleib in Groß­un­ter­künf­ten dem Kin­des­wohl mas­siv. Die UNICEF-Stu­die »Kind­heit im War­te­zu­stand« beschreibt, wie sich man­geln­de Pri­vat­sphä­re und beeng­te Unter­brin­gung aus­wir­ken und bekräf­tigt: »Kin­der, Jugend­li­che und ihre Eltern soll­ten grund­sätz­lich so kurz wie mög­lich in Flücht­lings­un­ter­künf­ten unter­ge­bracht sein.«

Kei­ne Mög­lich­keit zur Selbst­ver­pfle­gung, kei­ne Ruhe, kei­ne Sicher­heit in den eige­nen vier Wän­den, kei­ne eige­ne Toi­let­te – gera­de für Fami­li­en mit klei­nen Kin­dern ist die­ser Zustand nicht auszuhalten.

Unter die­sen Umstän­den lei­den aber selbst­re­dend nicht nur Kin­der, son­dern alle Geflüch­te­ten. Häu­fig wird berich­tet, wie die Psy­che lei­det, wenn es kaum Rück­zugs­räu­me gibt. In vie­len Mas­sen­un­ter­künf­ten kön­nen Türen bei­spiels­wei­se nicht abge­schlos­sen wer­den, sani­tä­re Anla­gen wer­den von vie­len Per­so­nen gemein­sam genutzt und es sind kei­ne oder nicht aus­rei­chend Koch­ge­le­gen­hei­ten vorhanden.

Die­ses dau­er­haf­te, beeng­te Zusam­men­le­ben vie­ler Men­schen mit unter­schied­li­chen Gewohn­hei­ten und Inter­es­sen führt auch zu, im wahrs­ten Sin­ne des Wor­tes, haus­ge­mach­ten Kon­flik­ten. Und das in einer Situa­ti­on, in der die Men­schen ohne­hin mit ihren Flucht­er­fah­run­gen, der unkla­ren Lebens­per­spek­ti­ve und oft­mals auch gro­ßen Sor­gen um die Ange­hö­ri­gen in Kri­sen­ge­bie­ten schwer belas­tet sind.

Fehlender Zugang zu unabhängiger Rechtsberatung

In sol­chen Groß­un­ter­künf­ten lei­den die Betrof­fe­nen mit zuneh­men­der Dau­er außer­dem unter Per­spek­tiv­lo­sig­keit. Auch das ist offen­bar von der Bun­des­re­gie­rung durch­aus gewollt – damit wer­den Flücht­lin­ge zer­mürbt und ver­zich­ten mög­li­cher­wei­se auf wei­te­re Rechts­mit­tel. Ver­stärkt wird dies durch zwei wei­te­re Punkte:

Die staat­li­che Rück­kehr­be­ra­tung berät nicht ergeb­nis­of­fen. Ihr Ziel ist es, Asylbewerber*innen zur Rück­nah­me ihres Antra­ges oder zum Ver­zicht auf eine Kla­ge zu bewegen.

Schon in den letz­ten Mona­ten ver­stärk­te die Bun­des­re­gie­rung ihre Bestre­bun­gen, Flücht­lin­ge zur »frei­wil­li­gen« Aus­rei­se zu bewe­gen. Laut Ent­wick­lungs­mi­nis­ter Mül­ler sol­len nun wei­te­re Pro­gram­me fol­gen, die u.a. auch auf die Rück­kehr von Men­schen in die Kri­sen­län­der Irak und Afgha­ni­stan abzie­len. Die soge­nann­te »Rück­kehr­be­ra­tung« fin­det jetzt schon teil­wei­se vor der Ein­lei­tung eines Asyl­ver­fah­rens statt. Die staat­li­che Rück­kehr­be­ra­tung berät jedoch nicht ergeb­nis­of­fen. Ihr Ziel ist es, Asylbewerber*innen zur Rück­nah­me ihres Antra­ges oder zum Ver­zicht auf eine Kla­ge zu bewegen.

In den geplan­ten Anker­zen­tren wird Flücht­lin­gen nun zudem oft die Mög­lich­keit feh­len, unab­hän­gi­ge Bera­tungs­struk­tu­ren auf­zu­su­chen und sich Rechts­bei­stand zu beschaf­fen. Ohne effek­ti­ven Zugang zu Anwäl­tin­nen und Anwäl­ten, ohne Beglei­tung bei Anhö­run­gen, ohne unab­hän­gi­ge Bera­tung nach Erhalt der – häu­fig man­gel­haf­ten – Asyl­be­schei­de des Bun­des­amts für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF) droht die Rechts­schutz­ga­ran­tie des Grund­ge­set­zes de fac­to aus­ge­he­belt zu werden.

»Schutz­su­chen­de in Mas­sen­la­gern zu inter­nie­ren und noch vor einer Prü­fung ihrer Schutz­be­rech­ti­gung mas­siv zur Rück­kehr in Ver­fol­ger­staa­ten zu drän­gen, unter­gräbt den Gedan­ken eines fai­ren Asylverfahrens «

Gün­ter Burk­hardt, Geschäfts­füh­rer von PRO ASYL

Betrof­fen wären davon auch die soge­nann­ten »Dub­lin-Fäl­le«, also Flücht­lin­ge, die zur Prü­fung ihres Asyl­an­trags in ande­re euro­päi­sche Staa­ten abge­scho­ben wer­den sol­len – zumeist nach Ungarn, Bul­ga­ri­en, Grie­chen­land oder Ita­li­en. Oft­mals äußern Gerich­te aber berech­tig­te Vor­be­hal­te gegen Rück­schie­bun­gen in sol­che Län­der ohne funk­tio­nie­ren­des Asyl­sys­tem. Hat die Per­son aber kei­ne Mög­lich­keit, die Anker­zen­tren dau­er­haft zu ver­las­sen, ver­zich­tet sie mög­li­cher­wei­se auf eine sol­che Kla­ge – und lan­det wie­der im Erst­ein­rei­se­staat im Elend.

Stigmatisierung und Ausgrenzung

Die dau­er­haf­te Unter­brin­gung in sol­chen, mit Sta­chel­draht gesi­cher­ten, Mas­sen­un­ter­künf­ten führt zu einer Stig­ma­ti­sie­rung der Men­schen, die in ihnen leben. Sie wer­den vom Kon­takt zur hier leben­den Bevöl­ke­rung qua­si aus­ge­schlos­sen. Es ent­ste­hen Berüh­rungs­ängs­te und es wird ein über­aus pro­ble­ma­ti­sches Signal an die Bevöl­ke­rung gesen­det: Flücht­lin­ge als gesell­schaft­lich Nicht­zu­ge­hö­ri­ge und als Sicher­heits­pro­blem. Ein Nähr­bo­den für Kon­flik­te, der Rechts­po­pu­lis­ten und Ras­sis­ten ste­tig neue Nah­rung geben wird. Die ohne­hin besorg­nis­er­re­gen­den Vor­be­hal­te eines Teils der Bevöl­ke­rung wer­den dadurch ver­stärkt, eine flücht­lings­feind­li­che Hal­tung bestätigt.

Über die Hälf­te der Men­schen erhält einen Schutz­sta­tus in Deutsch­land. Wenn sie die ers­ten Mona­te oder gar Jah­re in Deutsch­land in einer Mas­sen­un­ter­kunft ohne Inte­gra­ti­ons­mög­lich­kei­ten ver­brin­gen, ist das kein guter Start für alle Beteiligten.

Wie Flücht­lings­auf­nah­me anders geht, sieht man bei­spiels­wei­se im bran­den­bur­gi­schen Frank­furt an der Oder. Dort erhal­ten Flücht­lin­ge eige­ne Woh­nun­gen und es gibt umfas­sen­de Inte­gra­ti­ons­pro­gram­me. Im Ver­gleich zu Cott­bus, eben­falls in Bran­den­burg gele­gen und mit pro­zen­tu­al gese­hen eben­so vie­len zuge­wie­se­nen Flücht­lin­gen, kommt es hier zu weit weni­ger Pro­ble­men. Vie­le, die auf eine sol­che dezen­tra­le Unter­brin­gung set­zen, sind in die­ser Hin­sicht bis­her gut damit gefahren.

Besser wäre: Integration statt Kasernierung!

Die Plä­ne des Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­ums zie­len wohl dar­auf ab, Abschie­bun­gen zukünf­tig rascher und vor allem geräusch­lo­ser durch­füh­ren zu kön­nen, auch indem durch feh­len­den Zugang zu unab­hän­gi­gem Rechts­bei­stand die sehr hohe Zahl der Kla­gen vor Ver­wal­tungs­ge­rich­ten redu­ziert wird. Die­se ver­hel­fen Flücht­lin­gen nach­träg­lich häu­fig zu ihrem Recht.

Auch ohne Gerich­te erhält aber schon über die Hälf­te der Men­schen einen Schutz­sta­tus in Deutsch­land. Wenn sie die ers­ten Mona­te oder gar Jah­re in Deutsch­land in einer Mas­sen­un­ter­kunft ohne Inte­gra­ti­ons­mög­lich­kei­ten ver­brin­gen, ist das kein guter Start für alle Betei­lig­ten. Die Bun­des­län­der, die den Plan schluss­end­lich in die Tat umset­zen müss­ten, soll­ten sich den Anker­zen­tren also im Inter­es­se der Gesell­schaft wider­set­zen, wenn es zur Abstim­mung im Bun­des­rat kommt. Es braucht Inte­gra­ti­ons­maß­nah­men statt Kaser­nie­rung und eine flä­chen­de­cken­de, unab­hän­gi­ge Rechts­be­ra­tung statt mil­lio­nen­schwe­rer Rückkehrkampagnen.

Max Klöck­ner


Alle Hintergründe